Hallo liebe KollegInnen!
Wir haben vor den Ferien noch ein Schreiben bekommen, in der wir über die Möglichkeiten der Ausgleichsphase ("Abfeiern") der angesparten Stunden des Arbeitszeitkontos informiert worden sind. Wenn ich alles richtig verstanden habe, kommt in Frage:
A. (Regelfall) Abfeiern ab 2013/14: genau wie in der Ansparphase, also erst 1 Stunde, später dann 2 Stunden pro Schuljahr
B. (auf Antrag) späterer Beginn ab 2014/15 (?): dann darf man aber 10% der Stunden zusätzlich abfeiern (dann käme man statt auf 600 Stunden auf 660 Stunden)
C. (auf Antrag) Abfeiern en bloc: max. 2 komplette Schuljahre
D. (auf Antrag) Auszahlung der Stunden: in 4 Raten, steuerpflichtig
Ich tendiere zum Modell B, da ich keine Weltreise plane bzw. dringend das Geld sofort brauche.
Habt ihr euch schon überlegt, was ihr wählt?
Gibt es noch irgendwelche Pferdefüße bei der Sache, die ich übersehen habe?