Müssen Schüler ihre Arbeiten mit nach Hause bekommen???

  • Hallo zusammen,


    ich hätte mal eine Frage: Ich dachte bisher immer, dass es selbstverständlich ist, dass Schüler ihre Probearbeiten (Grund- und Hauptschule, Bayern) mit nach Hause bekommen, damit die Eltern die Noten unterschreiben UND die Arbeiten genau anschauen können, vor allem auch, wo die Probleme ihrer Kinder liegen...
    Jetzt habe ich von einem Jungen in der Verwandtschaft (Hauptschule, 5. Klasse) erfahren, dass sie ihre Proben eben nur selber kurz anschauen dürfen - er selber sagt sogar, dass er ja NUR die Note anschaut und nicht die Aufgaben bzw. die Fehler und ich glaube auch nicht, dass er selber analysieren könnte, woran es lag, dass er die entsprechende Note bekommen hat - und die Proben dann wieder abgeben müssen. Die Eltern bekommen einen "Zettel" zum Unterschreiben, auf dem eben nur die Note steht.
    Die Eltern könnten bei Bedarf in die Sprechstunde der Lehrerin kommen und dann die Arbeiten einsehen. Aber dann müsste ja der Vater alle paar Wochen mal in die Schule marschieren, sich dafür freinehmen, usw. Man sollte vielleicht noch dazu sagen, dass der Junge recht schwach ist in allen Fächern (bekommt von mir Nachhilfe) und ich ja somit auch nicht weiß, wie seine Noten zustandekommen, es wäre sehr hilfreich, wenn ich die Proben sehen könnte...


    Ist es rechtens, weiß das jemand? Haben die Eltern nur Anspruch zu wissen, welche Noten ihr Kind hat, oder auch darauf, die Arbeiten mit nach Hause zu bekommen?
    Begründung von der Schule war laut Vater: Sie möchten nicht, dass die Proben unter den Eltern "herumgereicht" werden, weil sie sie auch im kommenden Schuljahr verwenden wollen...


    Bin mal gespannt auf eure Antworten!


    Liebe Grüße
    Judit

  • Also meines Wissens nach, MÜSSEN sie die Arbeiten zurückbekommen, sodaß die Probleme behoben werden können. Allerdings gilt das für Sek I NRW, inwiefern es sowas in Bayer gibt weiß ich natürlich nicht, würde aber stark davon ausgehen....

  • VSO, §43:


    "1 Bewertete Probearbeiten sind innerhalb einer angemessenen Frist den Schülerinnen und Schülern zurückzugeben und zu besprechen. 2 Bewertete Probearbeiten sind den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause zu geben; in begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. 3 Die Probearbeiten sind der Schule binnen einer Woche zurückzugeben und werden von der Schule bis zum Ablauf des übernächsten Schuljahres aufbewahrt. 4 Werkstücke, Zeichnungen und andere praktische Arbeiten können bereits nach der Bewertung an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben werden."



    Bibo

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