Verbeamtung auf Lebenszeit (Niedersachsen) /Beschäftigungsverbot Schwangerschaft

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da mal eine Frage zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Ich habe im Dezember meine drei Jahre Festanstellung rum und werde meiner Schulleiterin nächste Woche eine Stunde zeigen. Alles gut soweit. Was nicht gut ist, dass mir wegen einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot droht. Ich schätze mal nicht, dass die Zeit des Beschäftigungsverbots auf die Zeit bis zur Verbeamtung angerechnet wird, oder? Das ist schon alles echt ärgerlich gelaufen. Ob wirklich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, ist noch nicht klar. Der Brief mit den Laborwerten liegt noch bei mir auf dem Schreibtisch. Mir fehlen Antikörper gegen Mumps und Masern, bin bald im 4. Monat.



    Tja, hat da jemand Erfahrungen und kann mir einen Rat geben?

  • Rein rechtlich muss die Zeit angerechnet werden, da Zeiten aus BV und Mutterschutz (der ja auch angerechnet werden würde) als Beschäftigungszeiten zählen, dir darf ja nach dem MuSchG (was nicht Ländersache ist) kein Nachteil durch die Schwangerschaft entstehen!

  • Das wäre ja zu schön, um wahr zu sein. Nächste Woche bin ich hoffentlich schlauer.


    Djino: zum Thema "Ich soll mich freuen, dass auf mein Immunstatus geachtet wird." Tu ich, tu ich.
    Aber es ist z.B. auch so, dass eine Infektion mit Masern und Mumps besonders im ersten Schwangerschaftsdrittel sehr gefährlich ist und ab dem 4. Monat eben kaum noch. Von daher macht das ja nicht so viel Sinn, mir jetzt noch ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Und welche Frau weiß es ersten schon so früh und zweitens wer teilt es dann noch dem Arbeitgeber mit?


    Naja, alles wir gut und Danke für eure Antworten.

  • Ich habe es meinem SL in der 5. Woche mitgeteilt und musste dann 2 Wochen wegen Beschäftigungsverbot zuhause bleiben. Dann hatte der BAD alle Unterlagen und schickte mir einen Brief, daß ich wieder arbeiten gehen darf.

  • Huhu, ich hole den Thread noch mal hoch, weil es bei mir gerade aktuell ist. Weiß jemand ob ein Beschäftigungsverbot jetzt auf die Lebenszeitverbeamtung angerechnet wird oder nicht?
    Ich gehe nächsten Monat in Mutterschutz, momentan geht es mir aber nicht so gut. Es würde sich also um ca. 4 Wochen handeln (Lebenszeitverbeamtung wäre letzter Tag des Mutterschutzes nach der Geburt, es kommt also genau auf die Zeit an). LG

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