Aufstieg Erfahrungsstufen (TV-L) während OBAS/PEf nicht möglich?

  • Hallo,


    weiß jemand, wieso man während der PEf oder OBAS nicht höher gruppiert werden kann? Ich bin in der Stufe 2, habe 6 "Restmonaten", bevor ich in die Stufe 3 käme, die allerdings NACH der PEf / OBAS abzuleisten sind!


    Das kommt mir iwie komisch vor ...

  • Versteh ich das richtig, dass die OBAS-Zeit für die Berechnung der Stufenlaufzeit nicht zählen soll? Dass du also nach Abschluss der OBAS noch 2 weitere Jahre in der Stufe 2 verbleiben sollst? Nach § 16 Abs. 3 TV-L bekämst du Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2. Nach 2 Jahren OBAS müsstest du also höher gestuft werden, wenn eben nicht irgendwo noch geregelt ist, dass die OBAS-Zeit nicht mitgezählt wird.... ?(

  • Ich sollte in Februar 2012 in die Stufe 3 kommen. Allerdings schrieb mir meine Sachbearbeiterin, daß ein Aufsteig während der PEf nicht möglich ist, und daß ich erst in Februar 2013 aufsteigen würde ( die 6 Monaten werden dann von Aug 12 - Feb 13 gerechnet ) ....d.h. die PEf zählt AUCH nicht zu Erfahrungsstufen ...


    Was ich gerne wüßte ist, wieso das so ist - ich weiß ja nicht ob es gesetzlich geregelt ist oder "erlassen" ist ...

  • Hm, hat vermutlich damit zu tun, dass Ausbildungszeiten bei Tarifbeschäftigten nicht anrechenbar auf die Stufen sind.


    Das Ref. wurde bislang auch nicht auf die Erfahrungsstufen angerechnet (erst seit dem letzten Tarifvertrag mit einem 1/2 Jahr auf 1 - aber auch nur auf 1)


    Wenn Du verbeamtet wirst, dann ist das aber nicht so tragisch, OBAS wird dann selbstverständlich ebenso wie das Ref. als volle Dienstzeit angesehen ( sehr wichtig für die Pensionsberechnung, insbesondere bei Frühpensionierung)

  • Hartnäckig dran bleiben! Bei mir hat alles mitgezählt. Ggf. schriftlich an zuständigen Dezernenten wenden!

  • Ich sollte in Februar 2012 in die Stufe 3 kommen. Allerdings schrieb mir meine Sachbearbeiterin, daß ein Aufsteig während der PEf nicht möglich ist, und daß ich erst in Februar 2013 aufsteigen würde ( die 6 Monaten werden dann von Aug 12 - Feb 13 gerechnet ) ....d.h. die PEf zählt AUCH nicht zu Erfahrungsstufen ...


    Was ich gerne wüßte ist, wieso das so ist - ich weiß ja nicht ob es gesetzlich geregelt ist oder "erlassen" ist ...


    Hallo Callum,


    wie konntest du deinen Fall bzgl. des Stufenaufstiegs während PEF/OBAS regeln? Ich finde nicht, dass der Seiteneinstieg (so wie das normale Refrendariat) als reine Ausbildungszeit gerechnet werden kann. Immerhin ist die Unterrichtsverpflichtung um einiges höher. Warum sollte also ein Stufenaufstieg nicht möglich sein? In den Informationen bei lois finde ich auch nur den Hinweis, dass die Einstufung "bei Obas-Beginn" maximal in Stufe 4 erfolgt. Das schließt eine Höherstufung auch nicht aus. :S


    LG, Luke

  • Die Antwort, die ich bekam:


    "eine Steigung in die 3. Stufe ist während Ihrer
    pädagogischen Einführung nicht möglich!
    Nach der Übernahme in ein unbefristetes
    Beschäftigungsverhältnis erfolgt die Steigerung am 01.08.2013.
    Die Vorweggewährung des Unterschiedsbetrages zwischen Stufe
    2 und 3 erfolgt zum 01.04.2013."



    Bestimmt, weil die PEf eine "Ausbildung" ist ...

  • Ich kann die Argumentation der Bzrg, PEF bzw. OBAS seien Ausbildungszeiten und daher könne eine Stufenerhöhung nicht erfolge, überhaupt nicht nachvollziehen. Der Schwerpunkt der Beschäftigung während des Seiteneinstiegs liegt doch eindeutig auf der Unterrichtstätigkeit: Bei einer Stundenverpflichtung im Gymnasialbereich z.B. von 25,5 Std werden schließlich nur 5 Anrechnungsstunden für die Ausbildung gewährt. 3/4 der Tätigkeit nimmt also die Berufsausübung ein und nur 1/4 die Berufsausbildung. Ist das mit dem Referendariat zu vergleichen??? Ich denke nicht!!

  • Auf jeden Fall solltest Du ein für Deinen Bereich zuständiges Personalratsmitglied informieren. Während bei Neueinstellungen (beispielsweise) der Personalrat durch den Arbeitgeber automatisch beteiligt wird, laufen Schreiben zum Thema Stufeneinordnung häufig zwischen Mitarbeiter und Dienststelle hin und her ohne das der PR hiervon etwas mitbekommt. Das ändert sich, wenn Du ein für Dich zuständiges Mitglied des Bezirkspersonalrates anschreibst und den Personalrat beauftragst sich der Sache anzunehmen. :)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die beiden Fragen, ob 1.) eine Höherstufung während des Seiteneinstiegs erfolgen kann und ob 2.) die Seiteneinstiegszeit für eine Höherstufung nach Abschluss des Seiteneinstiegs herangezogen werden kann, sind wahrscheinlich für nicht wenige Seiteneinsteiger relevant. Und vor allem für diejenigen, die nach dem Seiteneinstieg im TV-L verbleiben müssen. Wie gesagt, die Argumentation "Seiteneinstieg=Ausbildungszeit" überzeugt mich nicht. Es sei denn, es gibt irgendwo einen Erlass o.ä., in dem das so geregelt ist. Der ist mir aber bislang nicht untergekommen. Ich werde auf jeden Fall weiter dran bleiben und wenn's soweit ist, einen Antrag auf Höherstufung stellen. Die Einschaltung des Personalrats ist keine schlechte Idee. Mal schauen. Jedenfalls weiß ich auch aus der Vergangenheit, dass man bei solchen Angelegenheit sehr hartnäckig sein muss!!!

  • Naja, man darf nicht vergessen, dass diejemigen, die ein Referendariat machen und im Angestelltenverhältnis verbleiben, nicht diskriminiert werden sollten.


    Es hat ja schon etwas abstruses an sich, dass dank der Erfahrungsstufen so mancher Seiteneinsteiger schon zu Beginn seiner Ausbildung mehr verdient, als ein tarifbeschäftigter Lehrer mit 2. Staatsexamen.


    Bsp.
    a) SE ohne 2. Stex als absoluter Neuling in der Schule mit vorangehender Tätigkeit: 1 Jahre wissenschaftliche Hilfskraft (oder Nachhilfe) = TVL 13 Erfahrungsstufe 2 (und wie man hier lesen kann, sind ja ohne weiteres sogar 3 oder 4 mit Tätigkeiten erreichbar, deren Schulbezug arg konstruiert zu sein scheint)


    b) Lehrer mit 2. Staatsexamen nach 2jährigen Referendariat = TVL 13 Erfahrungsstufe 1 (die Minizulage nach 2. Stex kompensiert die niedrigere Erfahrungsstufe bei weitem nicht)

  • Mmmm, Benachteiligung der Referendare....Aber deren 18 Monate Ausbildungszeit werden doch -soviel ich weiß- immerhin später mit 6 Monaten später berücksichtigt (d.h. Stufenaufstieg bereits 6 Monate früher). Und mir ging es hier eigentlich nur um die Frage der Subsumption der Unterrichtstätigkeit im Rahmen der OBAS/PEF unter den Begriff der "Ausbildung" im Sinne des TV-L.
    Übrigens: Auch Referendaren steht es frei, nach Studienabschluss ein wenig Berufserfahrung zu sammeln und viele tun dies auch (etwa zur Überbrückung bis zum Ref oder im Rahmen einer Nebentätigkeit während des Refs). Eine Benachteiligung kann ich da beim besten Willen nicht feststellen.

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