Referendariat unter- bzw. abbrechen (Baden-Württemberg)

  • Hallo ihr,


    hat sich von euch schon mal jemand erkundigt wie das ab- bzw. unterbrechen in Baden-Württemberg abläuft?
    Kann man danach nochmals mit dem Ref starten (wenn auch wieder von ganz vorne)?
    Könnte man das Ref ansonsten in einem anderen Bundesland machen?


    Falls sich da jemand auskennt wäre ich über ein paar Infos sehr dankbar.


    Viele Grüße, JuSt

  • Hi JuSt,
    Ja, ich habe mit meiner Seminarleitung gesprochen. Ob und wie du unterbrechen darfst entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt bzw. die Prüfungsordnung. Da kann man auch per Email anfragen, notfalls auch unter einer anonymen Emailadresse. Man darf bei gewichtigen Gründen unterbrechen (häufige,langwierige Krankheit) oder sich auch ohne Bezüge beurlauben lassen. Wenn du aber ohne gewichtige Gründe abbrichst- bei mir wäre das ein Jobangebot eines Verlags gewesen- dann sieht es mit dem Wiedereinstieg schlecht aus. Abbrechen ist recht einfach über einen formlosen Antrag und geht von einem Tag auf den anderen, da man Beamter auf Widerruf ist.
    Darf ich fragen, was dein Gedankengang ist bzw. was dich gerade umtreibt? Und gleich zu bedenken geben, was mir auch von allen Seiten entgegengeschallt ist: denk dran, dass du keine fertige Berufsausbildung hast wenn du abbrichst und dass es vorbeigeht und dass es hinterher ganz anders ist als Lehrer.
    Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass du eine für dich gute und richtige Entscheidung triffst und dass du glücklich wirst damit.
    Grüße

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