Hallo,
an unserer Schule wurde der Schulbeginn für Klassenlehrer auf 07.30 Uhr herabgesetzt.
Der Unterricht beginnt um 07.50 Uhr. Durch diese Aktion wurde eine Teilzeitkraft eingespart, die bisher im Rahmen der verlässlichen Grundschule von 07.30 - 08.25 Uhr anwesend war. Als alleinerziehende Mutter eines schulpflichtigen Kindes (7-Jahre) habe ich die größten Schwierigkeiten immer pünktlich zu sein.
Die Klassenlehrer müssen jeden Tag um 07.30 Uhr in ihren Klassen sein.
Ohne Ausgleich oder Vergütung.
Ist das Vorgehen des Rektors rechtens?
Viele Grüße Maren