PKV im Erziehungsurlaub

  • Hallo,


    immer wieder höre ich aus meinen Lehrerinnenbekanntenkreis von dem gleichen Problem, dass auch mich vor zwei Jahren beschäftigte.


    Eine Lehrerinfreundin von mir möchte gerne Erziehungsurlaub nehmen - 3 Jahre. Ihr Mann ist in der GKV versichert, von der sie als Beamtin ausgeschlossen ist. Sie zahlt monatlich ca. 200€ für ihre PKV, da man ja durch die Beihilfe nicht vollständig versichert ist. Genau diese 200€ kann sie aber im Erziehungsurlaub, in dem sie ja kein Gehalt und später auch kein Elterngeld mehr bezieht, finanziell nicht aufbringen. Das Gehalt ihres Mannes reicht dafür auch nicht.


    So wie ich das sehe, bleibt ihr doch dann keine andere Wahl, als eben wieder früher in den Beruf einzusteigen und diesen Anteil zu finanzieren, oder? So weit ich informiert bin, zahlt das Landesamt nur einen kleinen Zuschuss von 30€monatlich zur PKV.


    Andere meinten aber, sie könnten sich das nicht vorstellen, weil das eine Ungleichbehandlung zwischen Angestellten (die im Erziehungsurlaub ohne EInkommen in der GKV nichts zahlen müssen) und Beamten wäre. Die gesetzliche Familienversicherung müsste einen aufnehmen im Erziehungsurlaub. Was stimmt denn nun?


    Alema

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem ich ein wenig im Netz quergelesen habe, kann ich auch nichts anderslautendes finden.


    Deine Freundin wird entweder wieder früher einsteigen müssen, das Geld ansparen müssen oder die PKV ruhen lassen müssen (soweit möglich), wobei Letzteres natürlich unkalkulierbare finanzielle Risiken brigt.


    Lässt sich so etwas nicht ggf. von der jährlichen Steuererstattung ansatzweise bestreiten?


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hallo,


    danke für die Antwort. Das deckt sich mit meinen Infos, die mich vor zwei Jahren auch in den Beruf zurückgezwungen haben X( (so kommt man eben auch mal raus zu Hause :thumbup: ...).


    Bei ihren Finanzen kenne ich mich natürlich nicht 100%ig aus, weiß aber, dass sie Ersparnisse und Steuerrückzahlungen etc. schon einkalkulliert haben.


    LG Alema

  • Hallo Alema,


    hast du das schon gesehen?


    http://www.bezreg-detmold.nrw.…rlaubung_Beamte/index.php


    da steht bei der Elternzeit, dass man nur dann Anspruch auf Beihilfe hat, wenn man nicht unter §10 des 5. Sozialgestzbuches fällt.
    Was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass die GKV unter ganz bestimmten Umständen doch Beamte aufnehmen muss.


    Hier der Link zum Paragraphen:
    http://www.sozialgesetzbuch.de…index.php?norm_ID=0501000


    Übrigens bieten viele PKV ja auch Basistarife an. Die sind vom Beitrag her meist deutlich niedriger. Vielleicht wäre das eine Option für die einkommensfreie Zeit.


    Ist keine einfache Situation. Aber ob früher wieder arbeiten zu gehen, die finanzielle Lage entspannt, ist ja auch die Frage.
    Denn man muss schon eine ganze Menge arbeiten, um die Betreuungskosten für ein kleines Kind abzufangen.


    Liebe Grüße
    try

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