Und wer ist schuld? Aktenklammer, denn durch Aktenklammer kamen die Schulbuchverlage auf die Idee:
vielleicht gibt es ja auch schon einen Lehrer-Trojaner
kl. gr. Frosch
Und wer ist schuld? Aktenklammer, denn durch Aktenklammer kamen die Schulbuchverlage auf die Idee:
vielleicht gibt es ja auch schon einen Lehrer-Trojaner
kl. gr. Frosch
@ Frosch:
Genial.
Das ist ja mal echt ne kranke Nummer. Das heißt im Klartext, dass ich demnächst eine Software bekomme, die ich auf allen Schulrechnern installieren muss (sind an der GS ja zum Glück nicht so viele). Dann findet der Trojaner auf dem PC im Sekretariat ein JPG mit einem Ausschnitt aus einem Schulbuch, welches sich Kollegin Schulze auf Folie ziehen wollte und dafür vergrößern wollte. Und dafür bekommt dann die SL und Frau Schulze dienst- und zivilrechtlich einen drüber?
Wobei: Am Ende haftet vermutlich nur die SL, denn wer weiß denn bei einem Lehrer-PC ohne persönliche Nutzerkonten schon, WER bestimmte Dateien aufgespielt hat.
Das ist ja mal echt ne kranke Nummer. Das heißt im Klartext, dass ich demnächst eine Software bekomme, die ich auf allen Schulrechnern installieren muss
Ich hoffe, du lässt dir diese Anweisung von deinem Dienstvorgesetzten (i.d.R. der Schulleiter) schriftlich geben. Und ich hoffe, du weist ihn schriftlich darauf hin, dass du Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Anordnung aufgrund des Datenschutzgesetzes hast. Denn dazu bist du als Beamter verpflichtet.
Du kannst aber auch auf all das verzichten und den Sündenbock spielen, wenn erboste Eltern / Kollegen / die Öffentlichkeit den Trojaner entdecken. Und dein SL wird dann sicher sagen: "Das mit dem Trojaner hat der floridapanthers wohl irgendwie falsch verstanden..."
Gruß !
ZitatDann findet der Trojaner auf dem PC im Sekretariat ein JPG mit einem Ausschnitt aus einem Schulbuch, welches sich Kollegin Schulze auf Folie ziehen wollte und dafür vergrößern wollte.
Ja, zurück zum Episkop!
... Kennt das überhaupt noch einer?
Das ist ja mal echt ne kranke Nummer. ..... Und dafür bekommt dann die SL und Frau Schulze dienst- und zivilrechtlich einen drüber?
Und da wundert sich jemand, dass es für SL-Posten kaum noch Bewerber gibt?
Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Anordnung aufgrund des Datenschutzgesetzes hast.
Welches Paragraph wäre das denn?
Als Lehrer musst du der Schulleitung nicht den Paragraphen nennen.
Wenn du berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Anordnung hast und diese äußerst (remonstrierst ) und dein Schulleiter dich trotzdem anweist, so zu verfahren, ist dein SL haftbar, falls sich die Handlung als rechtlich unzulässig erweist.
Zu Beweiszwecken sollte man sich die Anweisung schriftlich geben lassen.
Das verhindert dann manchen Unsinn
Jetzt hat es das Thema sogar in die BLÖD geschafft: http://www.bild.de/digital/com…ftware-20748016.bild.html
Wenn das Programm in der Tat nur auf dem Server installiert werden soll, dann wäre meine Frage: Bekommt unsere Schule dann endlich einen funktionierenden Server?
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kl. gr. Frosch
Menno, immer bin ich schuld
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