Fragen zu Copyright

  • In Anlehnung bzw. in Folge dieses Thread habe ich noch eine Frage:
    In einem Übungsheft, zu dem auch eine Hör-CD gehört, steht, dass das Werk und seine Teile urheberrechtlich geschützt sein, dass man nichts davon ohne Einwilligung einscannen und in ein Netzwerk einstellen oder sonstwie offen zugänglich gemacht werden dürfen. Man dürfe aber für den eigenen Unterrichtsgebrauch Kopien in der notwendigen Anzahl herstellen.


    Meine Fragen sind nun:
    1) Ist das bloße Einscannen, um dann davon einen Teil auf einem AB zu haben, das man ausdruckt, auch entgegen des Copyrights? (ich meine wegen der Formulierung "dürfen nicht .... UND ....)
    2) Wie sieht es mit der CD aus? Darf ich die auf meinem Ipod haben?

  • Zu 1) Ja, auch das verstößt gegen das Copyright. Du darfst aber das AB ausdrucken, einen Teil davon ausschneiden und auf ein neues AB kleben (mit Quellenangabe)


    Zu 2) Solange auf der CD kein Kopierschutz ist, darfst du das.

  • Zu 1) Ja, auch das verstößt gegen das Copyright. Du darfst aber das AB ausdrucken, einen Teil davon ausschneiden und auf ein neues AB kleben (mit Quellenangabe)


    Zu 2) Solange auf der CD kein Kopierschutz ist, darfst du das.

    Und wenn ich das AB dann wieder einscanne? (Ich will nicht immer alles ausgedruckt lagern, wenn ich das Material akut nicht brauche)


    Wenn sich die CD in itunes einlesen lässt, dürfte ja kein Kopierschutz drauf sein, oder?


    Danke für die Antwort!

  • Ne, wenn Itunes das kann ist auch kein Kopierschutz drauf. Normalerweise ist bei Audio-CDs auch ein entsprechender Vermerk drauf.


    Streng genommen wirst du dann auch das zusammengeschnippelte nicht scannen dürfen, weil du damit ja auch wieder "einen Teil des Werks" digitalisierst. Aber ich frage mich ernstlich, wer das kontrollieren bzw. nachhalten will? ;)

  • Ne, wenn Itunes das kann ist auch kein Kopierschutz drauf. Normalerweise ist bei Audio-CDs auch ein entsprechender Vermerk drauf.


    Streng genommen wirst du dann auch das zusammengeschnippelte nicht scannen dürfen, weil du damit ja auch wieder "einen Teil des Werks" digitalisierst. Aber ich frage mich ernstlich, wer das kontrollieren bzw. nachhalten will? ;)

    vielleicht gibt es ja auch schon einen Lehrer-Trojaner ;)

    • Offizieller Beitrag

    In Anlehnung bzw. in Folge dieses Thread habe ich noch eine Frage:
    In einem Übungsheft, zu dem auch eine Hör-CD gehört, steht, dass das Werk und seine Teile urheberrechtlich geschützt sein, dass man nichts davon ohne Einwilligung einscannen und in ein Netzwerk einstellen oder sonstwie offen zugänglich gemacht werden dürfen. Man dürfe aber für den eigenen Unterrichtsgebrauch Kopien in der notwendigen Anzahl herstellen.


    Meine Fragen sind nun:
    1) Ist das bloße Einscannen, um dann davon einen Teil auf einem AB zu haben, das man ausdruckt, auch entgegen des Copyrights? (ich meine wegen der Formulierung "dürfen nicht .... UND ....)
    2) Wie sieht es mit der CD aus? Darf ich die auf meinem Ipod haben?


    Hallo AK,


    dazu hatten wir SEHR deutliche Ansagen der Schulleitung inklusive eines Handouts der neuen Regelung bekommen.


    1) ist definitiv verboten, weil Du das Medium digitalisierst. Auch ein Teil eines urheberrechtlich geschützten Arbeitsblattes, Buchs etc. darf nicht eingescannt und in ein eigenes Arbeitsblatt eingefügt werden.
    Da haben einige von uns auf der Konferenz explizit nachgefragt und die entsprechend deutliche Antwort mit Textstelle auf dem Handout bekommen.


    2) ist im Rahmen einer privaten (!) Nutzung erlaubt. Sobald Du die CD jedoch in einem öffentlichen Rahmen vorführst (da gehört Schule zu), ist es verboten.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ist die Schule bzw. Unterricht wirklich ein öffentlicher Rahmen? Es ist doch ein sehr beschränkter Nutzerkreis, zu dem auch keine Gäste etc. zugelassen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ist die Schule bzw. Unterricht wirklich ein öffentlicher Rahmen? Es ist doch ein sehr beschränkter Nutzerkreis, zu dem auch keine Gäste etc. zugelassen sind.


    Das darfst Du dann in Deiner Erwiderung auf die Regressforderung Deines Dienstherren anführen, wenn der Verlag erfolgreich die Bezirksregierung auf Schadenersatz verklagt hat und man dann auf Dich zukommt.


    Gruß
    Bolzbold

  • Das darfst Du dann in Deiner Erwiderung auf die Regressforderung Deines Dienstherren anführen, wenn der Verlag erfolgreich die Bezirksregierung auf Schadenersatz verklagt hat und man dann auf Dich zukommt.

    1) ist definitiv verboten, weil Du das Medium digitalisierst. Auch ein Teil eines urheberrechtlich geschützten Arbeitsblattes, Buchs etc. darf nicht eingescannt und in ein eigenes Arbeitsblatt eingefügt werden.

    Für mich alles wieder ein Grund weniger Einsatz beim Vorbereiten
    von Unterrichtsmaterial zu zeigen, denn sich selber in Gefahr bringen kommt nicht in Frage. Dann ist es wohl einfach so gewollt, dass man mit unverändertem Standartmaterial arbeitet.

  • 2) ist im Rahmen einer privaten (!) Nutzung erlaubt. Sobald Du die CD jedoch in einem öffentlichen Rahmen vorführst (da gehört Schule zu), ist es verboten.

    Wessen Rechtsauffassung ist das eigentlich – die der Bezirksregierung Düsseldorf, die deines Schulleiters oder deine eigene?


    Die Auffassung, dass jede Aufführung/Nutzung in der Schule eine öffentliche sei, wird ja nun nicht von jedem Juristen vertreten. Selbst das Bundesjustizministerium denkt nicht, dass ein Klassenzimmer ein öffentlicher Raum in diesem Sinne sei. (Insofern handelt übrigens ein Lehrer dann vermutlich auch nicht fahrlässig, wenn er sich an diese Rechtsauffassung anlehnt.)

  • Das darfst Du dann in Deiner Erwiderung auf die Regressforderung Deines Dienstherren anführen, wenn der Verlag erfolgreich die Bezirksregierung auf Schadenersatz verklagt hat und man dann auf Dich zukommt.


    Gruß
    Bolzbold

    Jetzt mal meine ernst gemeinte Frage: Was muss passieren, damit es dazu kommt? Reicht ein Schüler, der dem Lehrer wegen schlechter Zensuren einen reinwürgen will, den Unterricht mit seinem Handy mitfilmt und das Material dann dem Verlag zuspielt?

  • Hallo,

    Zitat

    Was muss passieren, damit es dazu kommt?


    ich bin in diesem Job schon einige Jahrzehnte, da hat man schon mal die ein oder andere Situation, in der Eltern nur noch darauf aus sind, einem was reinzuwürgen, argumentativ läuft dann nix mehr, es geht nur darum belastendes Material zu finden. Mit Copyright ist mir allerdings noch niemand gekommen, aber vorsichtig bin ich doch.
    Wenn man sich da Fallbeispiele durchliest, ist man besonders in geisteswissenschaftlichen Fächern immer zum Abschuss frei.
    Zur Lektküre:
    Film
    Komplexer Fall
    Mich würde da besonders der Umgang mit privat aufgezeichneten Fernsehsendungen treffen.
    Ciao

    • Offizieller Beitrag

    Wessen Rechtsauffassung ist das eigentlich – die der Bezirksregierung Düsseldorf, die deines Schulleiters oder deine eigene?


    Die Auffassung, dass jede Aufführung/Nutzung in der Schule eine öffentliche sei, wird ja nun nicht von jedem Juristen vertreten. Selbst das Bundesjustizministerium denkt nicht, dass ein Klassenzimmer ein öffentlicher Raum in diesem Sinne sei. (Insofern handelt übrigens ein Lehrer dann vermutlich auch nicht fahrlässig, wenn er sich an diese Rechtsauffassung anlehnt.)


    EDIT:


    Das hier liegt auch in gedruckter Form auf meinem Tischviertel im Lehrerzimmer.


    Ich korrigiere meine Aussage mit der CD dahingehend, dass ein Klassenraum und eine einzelne Klasse nicht als "öffentlicher Raum" angesehen werden. Bei gemsichten Klassen oder außerunterrichtlichen Vorführungen KANN das aber anders angesehen werden.
    Jedoch steht in dem Link von Dead Poet weiter unten folgendes:



    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    ]Jetzt mal meine ernst gemeinte Frage: Was muss passieren, damit es dazu kommt? Reicht ein Schüler, der dem Lehrer wegen schlechter Zensuren einen reinwürgen will, den Unterricht mit seinem Handy mitfilmt und das Material dann dem Verlag zuspielt?


    Nein. Mit dem unerlaubten Filmen würde sich der Schüler einmal abgesehen davon selbst strafbar machen. Und welcher Schüler kennt sich im Urheberrecht so gut aus, wenn wir, die wir es wissen müssten, es selbst nicht tun?


    Aber nun zum Beispiel, wo es "weh tun" kann:
    Ein Lehrer spielt ein digitalisiertes Lexikon auf den Schulserver einer Schule auf. (Nicht ins Intranet!)
    Der Verlag bekommt davon Wind und verklagt die BezReg. als Dienstherren auf 160.000 Euro Schadenersatz. Letztlich "einigt" man sich auf "nur" 25.000 Euro. Die BezReg. nimmt den Schulleiter als Verantwortlichen für die Inhalte der Schulhomepage in Regress. Auch wenn's ein A16er ist, so dürften 25.000 Euro schon wehtun.


    Gruß
    Bolzbold


    P.S. Diese "Weisheit" wurde uns von unserem Schulleiter auf der vergangenen Konferenz zugetragen.

  • Die Seite wird ja offenbar vom Verband der Schulbuchverlage, also einer Interessensvertretung, betrieben. Dass die Verlage zu einer engen Interpretation des Urheberrechts kommen, kann ja niemanden verwundern. Es bleibt die Frage, ob dies die einzig richtige Interpretation ist. Das von Dir skizzierte Fallbeispiel (Upload auf die Schulhomepage) hat ja mit AK's Frage genau gar nichts zu tun. In ihrem Fall ging es darum, ob im nicht-öffentlichen Rahmen des Klassenzimmers Hörbeispiele vom iPod laufen dürfen.

    • Offizieller Beitrag

    Philo


    Diese Frage wäre nach dem vertieften Studium der entsprechenden Links und Hinweise wohl mit "im Prinzip ja" zu beantworten, wenn auf der Hülle der CD oder DVD kein Passus zu finden ist, der eine Vorführung in Bildungseinrichtungen explizit untersagt.


    Gruß
    Bolzbold

  • Und da AK ja die CD eines Übungsheftes hat, die CD als speziell für schulische Zwecke produziert wurde, dürfte auch die "Vorführung" in der Klasse nicht in den Nutzungsbedingungen ausgeschlossen sein.


    Danke übrigens für die zahlreichen Links. Jetzt weiß ich, dass ich Schulfunksendungen nur für schulische Zwecke aufzeichnen darf. Dann fällt der nächste Videoabend mit Freunden wohl flach, an dem wir uns eine Schulfunksendung nach der nächsten reinziehen wollten ...

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