Habe da wohl einen Fehler gemacht, denn ich habe ElternZEIT vom 17.10 bis zum 16.10 beantragt und genehmigt bekommen. ElternGELD kann ich ja aber nun nur nach Lebensmonaten beantragen - das wäre dann der 22.10. In der Behörde können die nichts mehr ändern. Bekomme ich denn nun ÜBERHAUPT Elterngeld, oder sagen die jetzt "Nö, kein Anspruch, weil ja nicht voller Monatsbezug?" Oder sagen die "Pech gehabt, kriegste für 5 Tage gar kein Geld (weil vom 17. - 21.10 nicht auf der Arbeit, aber auch kein Anspruch auf Elterngeld?")
Über qualifizierte Antworten freut sich ein :depp: aus Hamburg
Fehler beim Elternzeitantrag - Elterngeld futsch?
-
-
Du hast Elterngeld und Elternzeit für jeweils 1 Jahr beantragt? Wann ist das Kind denn geboren?
-
Die Frage habe ich heute von dir ja schon an anderer Stelle gelesen.
Da ist nicht unbedingt etwas futsch, das Problem ist, das man dazu wissen müßte, wieviel Stunden du vom 22.9. bis 21.10. insgesamt arbeitest. Elterngeld ist ja unabhängig von der Elternzeit, solange du nicht über die 75% Stelle kommst insgesamt.
Es sind also im schlimmsten Falle bereits zwei Monate Elterngeld verbraucht! Oder du hast eben wirklich 5 Tage ohne Bezüge! -
Also,
ich habe insgesamt zwei Monate Elternzeit beantragt: 1. Monat vom 17.10 - 16.11, obwohl Geburt des Kindes am 22.09 - mein Fehler, das Kind kam zu früh, ich hatte mich mit der Lebensmonatsregelung noch nicht auseinandergesetzt und habe einfach einen sinnvollen Startpunkt für die Elternzeit gesucht (nach den Herbstferien), böses Erwachen dann beim Ausfüllen des Elterngeldantrags.
2. Monat dann vor den Sommerferien, das kommt terminlich auch gut hin.
Arbeite z.Zt. zu 75%, hätte dann im November 3 Tage an denen ich arbeite, obwohl das noch im Elterngeld-relevanten Bezugszeitraum (2 LM) liegt. Und ich gehe 5 Tage vor Beginn des 2ten LMs in Elternzeit, also 5 Tage ohne Gehalt und ohne Elterngeld (17.10 - 21.10) Das lässt sich auch nicht mehr ändern, ist bereits genehmigt, Vertretung organisiert...
Meine Frage ist jetzt vor allem: Bleibt es bei den 5 Tagen Gehaltseinbuße + der Gehaltseinbuße durch die Arbeit während des Elterngeldbezugszeitraums (das wird dann ja wohl vom Elterngeld abgezogen?) ODER kann die Elterngeldstelle mir jetzt die Auszahlung des Elterngeldes gänzlich verweigern??
-
Da du nie über 75% kommst, kann sie die natürlich nicht verweigern, aber es wird das Elterngeld für den ganzen Lebensmonat, wo du arbeitest gekürzt.
Du musst also aufpassen, dass du beim Elterngeldantrag eben die Lebensmonate angbist und das du während des Bezuges arbeitest.
Sonst rechnen sie dir beim ersten Abschnitt schon 2 Monate Elterngeld an.Wobei sich für mich die Frage stellt, ob du wirklich falsch angemeldet hast. Was genau stand denn in der Anmeldung (beantragen kann man Elternzeit eh nicht!).
Im "normalfall" gibt man ja keine Daten sondern Lebensmoante an und die sind dann eben flexibel und der AG muss es dann auch sein!
-
1. Monat vom 17.10 - 16.11, obwohl Geburt des Kindes am 22.09
da bekommst du doch noch ganz normal deine bezüge. du bist doch dann noch im mutterschutz (8 wochen nach der geburt deines kindes + die zeit die du vorher nicht nehmen konntest, da dein Kind früher zur welt gekommen ist).?
während der mutterschutzfrist gibt es eh kein elterngeld.merkwürdig finde ich das.
man kann den bezugszeitraum des elterngeldes eh 1x ohne angabe von gründen ändern (hatte ich gemacht, als ich erfuhr, dass ich schon wieder schwanger bin). ging völlig problemlos. von daher würdest du dann natürlich geld bekommen.
aber wie gesagt.. das mit dem mutterschutz geht doch eh vor. da DARFST du doch auch gar nicht arbeiten. -
ich bin ein mann, deswegen kein mutterschutz
-
ich bin ein mann, deswegen kein mutterschutz
sorry mein fehler *lach* irgendwie war ich beim thema elternzeit und elterngeld immer bei frauen wobei das ja totaler quatsch ist (man, man, man, irgendwie hat man doch noch seine komischen vorstellungen im kopf ohne es zu merken).
also zum thema elterngeld. wie gesagt du kannst, falls es probleme geben würde, einmal die zeit ändern ohne angabe von gründen. ich würd aber erst einfach mal an der elterngeldstelle anrufen. aus meinen erfahrungen sin die sehr nett und können sicherlich zur not auch was schnell ändern, wenn es da nur um so ein paar tage geht.lg
-
@ susannea: naja, das kind kam zu früh, ich hab die geburtsurkunde an die behörde geschickt und mit meinem schulleiter besprochen, dass ich noch eine woche zur schule komme (zwischennotenbesprechung, abschließen der unterrichtseinheiten, übergabegespräche mit den vertretenden kollegen), dann zwei wochen herbstferien. sauberer schnitt nach den herbstferien, deswegen beginn der elternzeit am 17.10, statt noch für 4 tage hinzugehen. in den herbstferien dann schreck beim sichten der elterngeldunterlagen (in der schule niemand erreichbar, von der behörde schon genehmigung der elternzeit für besagten zeitraum erhalten).
wie's aussieht bekomme ich dann jetzt eben 5 tage weniger gehalt und zusätzlich geld abgezogen wegen der teilzeitarbeit am ende des 2ten lebensmonats. richtig?
tja, hätte ich das mal vorher gewusst, aber vor der geburt war einfach keine zeit und dann musste es schnell gehen mit dem elternzeitantrag....
Werbung