Bisher wurde es bei uns an der Schule so gehandhabt, dass bei Wandertagen Gruppentickets gekauft wurden und die Kosten wurden dann durch die Anzahl der Köpfe geteilt.
Beim letzten Wandertag habe ich als zweite Begleitperson eine zusätzliche Fahrkarte gekauft, da die Plätze der Gruppentickets schon alle vergeben waren (wir wollen ja auch nicht mogeln). Der Klassenlehrer meinte auch, dass die Schule die Kosten "problemlos" ersetzen würde. Nun rümpft man aber da doch die Nase, macht darauf aufmerksam, dass es bisher unüblich war und der Wandertag ja ohnehin eine Erholung sei.
Was mich aber wurmt ist die Tatsache, dass die Fahrkosten insgesamt bei rund 40 Euro lagen, 30 Euro davon auf ca. 30 Köpfe verteilt wird und ich auf meinen 10 Euro sitzen bleiben soll. Den Vorschlag, auch mein Ticket mit umzulegen hat der Kollege bisher noch nicht aufgegriffen. Da noch ein Kollege in ähnlicher Konstellation betroffen ist, kümmert sich jetzt die Mitarbeitervertretung um Klarheit... Was für ein Aufwand!
Grundsätzlich laufe ich nicht wegen eines Streifens auf der Streifenkarte zur Dienstreiseabrechnung. Auch wenn es zu einer Fortbildung geht, zahl ich den Nachverkehr selber und denke gar nicht daran, hier etwas abzurechnen. Doch ich sehe auch nicht ein, warum einer der Wanderstagsgruppe den zehnfachen Preis zahlen soll.
Hinzu kommt, dass ich hier lesen konnte und es auch in der Schule so vernahm, dass das Aufteilen nach Köpfen gar nicht erlaubt sei, wenn Lehrer und Schüler vermischt werden.
4 Schüler und 1 Lehrer können sich also kein gemeinsames Bayernticket kaufen und durch 5 teilen sondern die 4 Schüler kaufen ein Bayernticket und teilen durch 4 und der Lehrer kauft seine Karte extra?
Abrechnungstechnisch ist das natürlich die "voll korrrekte" Lösung, doch ich höre hier doch arg den Amtsschimmel wiehern...
Habt ihr hier Hinweise, was da der aktuelle Sachstand bzw. die Gesetzeslage ist?