Wandertag / Kostenaufteilung

  • Bisher wurde es bei uns an der Schule so gehandhabt, dass bei Wandertagen Gruppentickets gekauft wurden und die Kosten wurden dann durch die Anzahl der Köpfe geteilt.


    Beim letzten Wandertag habe ich als zweite Begleitperson eine zusätzliche Fahrkarte gekauft, da die Plätze der Gruppentickets schon alle vergeben waren (wir wollen ja auch nicht mogeln). Der Klassenlehrer meinte auch, dass die Schule die Kosten "problemlos" ersetzen würde. Nun rümpft man aber da doch die Nase, macht darauf aufmerksam, dass es bisher unüblich war und der Wandertag ja ohnehin eine Erholung sei.


    Was mich aber wurmt ist die Tatsache, dass die Fahrkosten insgesamt bei rund 40 Euro lagen, 30 Euro davon auf ca. 30 Köpfe verteilt wird und ich auf meinen 10 Euro sitzen bleiben soll. Den Vorschlag, auch mein Ticket mit umzulegen hat der Kollege bisher noch nicht aufgegriffen. Da noch ein Kollege in ähnlicher Konstellation betroffen ist, kümmert sich jetzt die Mitarbeitervertretung um Klarheit... Was für ein Aufwand!
    Grundsätzlich laufe ich nicht wegen eines Streifens auf der Streifenkarte zur Dienstreiseabrechnung. Auch wenn es zu einer Fortbildung geht, zahl ich den Nachverkehr selber und denke gar nicht daran, hier etwas abzurechnen. Doch ich sehe auch nicht ein, warum einer der Wanderstagsgruppe den zehnfachen Preis zahlen soll.



    Hinzu kommt, dass ich hier lesen konnte und es auch in der Schule so vernahm, dass das Aufteilen nach Köpfen gar nicht erlaubt sei, wenn Lehrer und Schüler vermischt werden.


    4 Schüler und 1 Lehrer können sich also kein gemeinsames Bayernticket kaufen und durch 5 teilen sondern die 4 Schüler kaufen ein Bayernticket und teilen durch 4 und der Lehrer kauft seine Karte extra?


    Abrechnungstechnisch ist das natürlich die "voll korrrekte" Lösung, doch ich höre hier doch arg den Amtsschimmel wiehern...


    Habt ihr hier Hinweise, was da der aktuelle Sachstand bzw. die Gesetzeslage ist?

  • Eine Kollegin hat mir neulich erzählt, dass wir als Beamte bei Klassenfahrten z. B. so genannte "Freiplätze" gar nicht nehmen dürfen. Als Beamte hätten wir irgendwann mal unterschrieben, genau so etwas nicht zu tun. Das heißt auch, dass ich meine Unkostenbeiträge nicht auf die Klassenschaft umlegen darf, selbst wenn die Elternschaft, wie in meinem Fall, es freiwillig anbietet. Da hab ich nun Muffensause gekriegt und zahl lieber mal alles schön alleine und reiche es ein. Besonders diese Klassenfahrtgeschichte kann man vorher beantragen und kriegt dann wohl gut die Hälfte zurück. Es geht wohl darum, dass wir als Beamte nicht bestechlich sein dürfen. Da denke ich jetzt bei Wandertagen auch erst mal nach. Hab sonst (rein hypothetisch) vielleicht auch schon mal mein Fahrticket mit aus der Klassenkasse genommen, was dann ja wohl nicht okay ist. :X:


    Wo steht all solch Zeugs bloß? KAnn mich auch an diesen Schriebs beim besten Willen nicht erinnern, aber ich glaube meiner Kollegin da schon. Sie hat auch vorher mal ordentlich Jura studiert. Das beeindruckt mich nach wie vor :D


    littleStar

  • Nun rümpft man aber da doch die Nase, macht darauf aufmerksam, dass es bisher unüblich war und der Wandertag ja ohnehin eine Erholung sei.


    So ein Unfug. Für einen Lehrer ist ein Wandertag natürlich keine Freizeit sondern Arbeit. Begründen lässt sich das damit, dass außerschulische Lernerfahrungen als Teil der pädagogisch/didaktischen Tätigkeiten nicht nur im Berufsprofil des Lehrers erwünscht, sondern sogar explizit gefordert werden.


    Für einen Reiseleiter ist sein Job ja auch nicht "Erholung", auch wenn er im Ferienkontext tätig ist.


    Im Zweifelsfall hat man, sofern man nicht als Referendar oder in der Probezeit erpressbar ist, immer das Recht auf seiner Seite: kein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst darf dazu verpflichtet werden, Privatmittel für dienstliche Tätigkeiten aufzubringen. Wenn Unkosten nicht bis auf den letzten Cent erstattet werden, gibt es keine Möglichkeit, den Lehrer dazu zu zwingen, eine Klassenfahrt durchzuführen.


    Nele

  • So ein Unfug. Für einen Lehrer ist ein Wandertag natürlich keine Freizeit sondern Arbeit. ...


    Nele


    Da sind wir ganz einer Meinung. Doch dies war das, was aus Richtung Schulleitung zu uns rüberkam - und es sei bisher nicht üblich gewesen, hier etwas zu ersetzen. Ginge nur mit Reiskostenabrechnung etc. et. Doch die MAV sagte mir, dass man sich der Sache annehmen möchte.


    Natürlich habe ich bisher die ÖPNV-Karte für 2 Euro NICHT eingereicht, weil das Einreichen ja auch ein Aufwand und wertvolle Zeit ist. Und wenn sich die Fahrkosten wenigstens gleichmäßig auf uns Kollegen aufgeteilt hätten - vielleicht auch da Schwamm drüber.


    Aber so ist es jetzt so, dass der Kollege sozusagen für lau mitgefahren ist (Gruppenkarte für 10 Leute frü 10 Euro), ich jedoch ne Einzelkarte für mehr als 10 Euro als Einzelner bezahlt habe.


    Und da denke ich, dass man schon mal nachfragen kann.


    Bisher ist das Thema nicht aufgetaucht, weil eben Gruppenkarten pro Kopf umgelegt wurden. Daher gab es auch noch keine Erstattungswünsche an die Schulleitung.

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