Hallo zusammen,
die Frage ist zwar im Moment noch rein theoretischer Natur, aber beschäftigt mich trotzdem, da sie auch nicht ganz unrealistisch ist.
Ab März 2012 werde ich im 2. Jahr meiner Elternzeit wieder arbeiten, und zwar mit den maximal erlaubten 75% (in der Primarstufe sind das 20 Unterrichtsstunden). Ich bin also Teilzeitkraft. Da böte es sich für die Schulleitung ja an, mich bei Not am Mann auch mal ne Stunde länger dazubehalten. Das wäre ja dann Mehrarbeit. Als Teilzeitkraft müsste ich diese ja ab der 1. Stunde vergütet bekommen. Auf der anderen Seite arbeite ich aber mit 20 Stunden ja schon das erlaubte Maximum, da könnte sich das LBV ja theoretisch mit der Bezahlung der 21./22./.23....Stunde querstellen. Was würde das also für mich konkret bedeuten? Bin ich vor Mehrarbeit gefeit, weil ich gar nicht mehr machen darf? Oder müsste ich die unbezahlt machen?
Danke fürs Kopfzerbrechen!
LG Gartenzwerg