Was muss ich beachten, wenn ich den Lehrerberuf aufgebe???

  • Hallo!
    Ich arbeite seit ca. 10 Jahren aus verbeamtete Lehrerin und habe immer öfter das Gefühl der Unzufriedenheit mit diesem Beruf. Nun überlege ich, was bei einem Berufswechsel alles zu bedenken ist....
    Ich bin mir bewusst, dass ich dann den Beamtenstatus mit den entsprechenden Vorteilen aufgeben würde und die private Krankenversicherung nicht mehr hätte.
    Aber wie sieht es in anderen Bereichen wie z. B. der Rente / Pension aus? Gibt es zeitliche Vorgaben auf die ich achten müsste?
    Was ist sonst noch alles zu benken?
    Ich bin für jede Info dankbar!!!
    Lisasil

  • Hallo Lisalil,


    soviel ich weiß, wird man in der Rentenversicherung nachversichert, wenn man aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet. Die Pension ist dann futsch, aber man bekommt Rente, als wäre man die ganze Zeit angestellt gewesen. Ist zwar mit einer Pension nicht vergleichbar, aber die meisten können auch davon leben. Angeblich werden einem sogar die vollen Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge nacherstattet, die Angestellte ja während der ganzen Zeit selbst bezahlen mussten. Ich bin mir aber nicht sicher - und ich kenne halt niemanden, der diesen Weg gegangen ist - ob der Arbeitgeber dabei wirklich die ganzen in deinen 10 Jahren Beamtentätigkeit bezahlten Bezüge zugrunde legt. Lass es mich bitte wissen, wenn du es herausgefunden hast.


    Wenn du zuviel verdienst (die derzeitige Bemmessungsgrenze kann man googeln), musst du in der PKV bleiben, der Arbeitgeber übernimmt aber 50% der Kosten, sofern diese nicht über dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse liegen. Unterhalb der Bemessungsgrenze kannst du in die GKV, allerdings gibt es hier eine Altersgrenze. Falls du dich selbständig machen willst, wirst du wohl auch in der PKV bleiben müssen/dürfen, aber da kann dir deine Krankenkasse sicher die genauen Bedingungen nennen.


    Problematisch ist aber, dass du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, du solltest also besser einen recht sicheren neuen Job haben.


    Wäre schön zu erfahren, welche Entscheidung du treffen wirst, und später einmal (so in ein bis zwei Jahren) ob sie richtig war.


    Ich wünsche dir dabei ein glückliches Händchen :thumbup:
    Die Angestellte

  • Kleine Ergänzung von mir: Du musst nicht unbedingt in der privaten Krankenversicherung bleiben. Man kann sich auch bei hohem Verdienst freiwillig gesetzlich versichern. Der Krankenkassenbeitrag ist dann bei einer bestimmten Höhe gedeckelt, wenn man sehr viel verdient.


    Ich habe einen sehr guten Bekannten, der vor 5 Jahren nach 5 Jahren als Gesamtschullehrer gekündigt hat (Hessen). Er war in der freien Wirtschaft tätig und überlegt jetzt wieder, zurückzukehren: Er hat zwar nach eigener Aussage in der freien Wirtschaft wesentlich weniger Stress (zugegebenermaßen auch weniger Geld). Allerdings fehlt dort auch der Sinn an der Arbeit.


    So wird er sich eventuell im nächsten Jahr ganz regulär wieder bewerben. Seinen (eventuell vorübergehenden) Ausstieg bereut er nach eigener Aussage in keinem Fall, auch wenn er wieder zurückkehren sollte.


    Er konnte sich sehr weiterentwicklen, hat einen größeren Horizont und kennt nun beide "Welten" gut.


    In diesem Sinne: Nur Mut, vielleicht hast du ja sogar Mangelfächer und kannst nach ein paar Jahren auch wieder zurück.


    Darf ich fragen, ob du schon genauere berufliche Alternativen im Auge hast?

  • Problematisch ist aber, dass du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, du solltest also besser einen recht sicheren neuen Job haben.

    Inwiefern? Sie müsste zumindest in den "Genuss" von Arbeitslosengeld II. kommen.


    Natürlich tritt die übliche Sperrfrist (§ 144 SGBIII) von 12 Wochen bei Eigenkündigung ein, aber danach??
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html

  • Inwiefern? Sie müsste zumindest in den "Genuss" von Arbeitslosengeld II. kommen.


    Wenn man nach 10 Jahren so wenig eigenes Vermögen vorweisen kann, dass man Anspruch auf ALG2 hat, hat man definitiv vorher mehr als einen Fehler gemacht.
    Bei ALG 1 dürfte die Sperrfrist gelten, da man ja freiwillig gekündigt hat, wenn überhaupt ein Anspruch vorhanden ist, was ich bezweifle, da man ja vorher keine Beiträge gezahlt hat.
    Wenn man dann ALG1 oder 2 beziehen könnte, muss man auch uneingeschränkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen, man wird als ausgebildeter Lehrer also vermutlich umgehend in eine Vertretungsstelle vermittelt werden, so man den gleichen Job wie vorher macht, nur schlechter bezahlt. Soziale Sicherungssysteme sind da um Menschen aufzufangen, die unverschuldet in Not geraten, nicht wenn jemand freiwillig in die Arbeitslosigkeit geht, weil ihm sein aktuellen Job nicht mehr gefällt.
    Nachversicherung erfolgt, man ist dabei aber nicht besonders gut gestellt: Link Ich bin mir auch nicht sicher, ob die gesetzliche KV einen wirklich aufnehmen muss, bei Arbeitslosigkiet kann es auch sein, dass man sich weiter privat versichern muss (dann aber zu 100 %).

  • Wenn man nach 10 Jahren so wenig eigenes Vermögen vorweisen kann, dass man Anspruch auf ALG2 hat, hat man definitiv vorher mehr als einen Fehler gemacht.

    Das stimmt natürlich (Vermögenfreibetrag bei Alg II. liegt z.Zt. wohl bei 150,-/Lebensjahr + 750,- Rücklagen für notwendige Anschaffungen). Das wird ein Beamter wohl locker überschreiten. :D


    Und vermutlich würde man dann auch sehr genau erklären müssen, warum eine lebenslange Beamtenstelle einfach so aufgegeben wird.


    D.h. den Lehrerjob als Beamter vor der Pension zu schmeißen geht im Grunde nur dann, wenn die Alternative vorher schon feststeht. Und dazu zählt dann auch die Finanzierung von evtl. Weiterbildungen aus eigener Tasche.
    Oder es ist ein Partner im Hintergrund, der verdient und den Lebensunterhalt absichert (einschließlich KV).
    Oder es ist genug Vermögen vorhanden, um eine zeitlang leben und neue Perspektiven entwickeln zu können.....

  • Kleine Ergänzung von mir: Du musst nicht unbedingt in der privaten Krankenversicherung bleiben. Man kann sich auch bei hohem Verdienst freiwillig gesetzlich versichern. Der Krankenkassenbeitrag ist dann bei einer bestimmten Höhe gedeckelt, wenn man sehr viel verdient.

    Wenn man aus der Privaten KV kommt und über der Bemessungsgrenze verdient, muss man schon in der PKV bleiben (wie gesagt mit 50 % Beitrag), ebenso wenn man keinerlei Einkünfte hat (also keinen Anspruch auf ALG 2). Versichern muss man sich dann natürlich zu 100 %, die Summe sollte man bei der Krankenkasse erfragen. Es gibt da ja heute so einen Standard-Tarif. Die GKV versichert oberhalb der Bemessungsgrenze nicht, wenn man vorher in der PKV war.


    Wie von Friesin bereits geschrieben: Anspruch auf ALG 1 hat nur, wer auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Ich war auch davon ausgegangen, dass kein Anspruch auf ALG 2 besteht, weil mir ein solcher Schritt ganz ohne Verdienstaussichten oder Rücklagen nun doch etwas zu wagemutig erschien.


    Ich selbst war vor 17 Jahren nach dem Ref. schwanger, kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (das damilige ALG 2) und die PKV wollte von mir unbezahlbare Summen (O-Ton: "Ein brennendes Haus zu versichern, ist nunmal sehr teuer" :cursing: ) In die GKV kam ich nur weil ich nach langem Betteln doch noch eine Vertretungsstelle bekam und so wieder versicherungspflichtig wurde.


    Und noch einmal: Man kann auch von der Rente leben, für den Pensions-Höchstsatz muss man heutzutage ja auch bis zum Schluss voll arbeiten. Für die Zeit als Beamtin wirst du ja voll nachversichert. Gut, Krankenkasse und Steuern müssen die Rentner heute auch zahlen, aber bei einem ordentlichen Verdienst kann man ja auch privat vorsorgen.


    Deine beruflichen Perspektiven würden mich auch sehr interessieren :rolleyes: .

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