Hi @ all,
habe mal ne generelle Frage an die Profis hier:
Ist eine regelmäßige Mehrarbeit (durch Dauererkrankung eines Kollegen entstanden) als Teilzeitkraft mit befristetem Vertrag zulässig? Mir ist klar, dass man Kollegen logischerweise vertritt, wenn diese kurzzeitig erkranken. Aber wenn absehbar ist, dass diese monatelang ausfallen und es keine Vertretungsreserve gibt (oder diese eingespart wird), müssen dann die Teilzeitkräfte vertreten oder eher die Beamten mit unbefristetem Vertrag?
Habe dazu hier eine Passage gefunden: http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm
Weiß aber nicht, ob das noch aktuell ist. In meinem TV-L habe ich dazu nichts passendes gefunden.
Bin für jeden Tipp dankbar.
MfG,
Susanne