Vermindertes Deputat und freie Tage

  • Hallo zusammen.


    Sollte es dieses Thema bereits geben, wäre ich auch für Links sehr dankbar.


    Fragestellung:


    Wenn ich ein halbes Deputat habe, wie viele freie Tage darf man erwarten? In der freien Wirtschaft darf ich ja auf eine 3/5 Stelle gehen und habe dann 2 freie Tage. Wenn man ein halbes Deputat hat. Darf man dann auch erwarten, dass man 2 freie Tage hat? Oder stehen einem nur 1 freier Tag zur Verfügung? Oder ist es sogar so, dass man auch Pech haben kann und 5 Tage in die Schule gehen müsste?


    Gibt es hier Unterschiede bei den Ländern?


    Mich persönlich betrifft es nicht, da ich immer volles Deputat haben werde, aber im Kollegium gehen da die Meinungen weit auseinander.


    Mfg

  • Das ist bundeslandspezifisch geregelt. Ich glaube ein tatsächlich verbrieftes Recht gibt es gar nicht, maximal die Regelung, dass "freie Tage ermöglicht werden sollen". Zumindest für Hessen weiß ich, dass es keine exakten Vorgaben dazu gibt (wieviel frei ab wieviel Stunden).
    Ausstundenplanerischer Sicht finde ich 2 freie Tage schwierig umzusetzen. Ich denke auch nicht, dass es mit der freien Wirtschaft zu vergleichen ist, denn da gehst du in dein Büro und wenn du nicht da biit dann ist dein Büro eben leer - hier sind aber Menschen im Spiel, die ja täglich unterrichtet werden wollen.

  • Bei mir (Grundschule, SH) gibt es max. einen freien Tag, wenn überhaupt, und ein Anrecht darauf besteht definitiv nicht. Die meisten Kollegen mit halber Stelle arbeiten aber jeden Tag, mit dem von Schmeili angeführten Grund des täglichen Unterrichts, der gerade in der Grundschule besonders wichtig ist.

    Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Joachim Ringelnatz)

  • Was ist das denn für ein Argument? Menschen wollen auch täglich mit dem Bus fahren. Deshalb müssen teilzeitbeschäftigte Busfahrer auch nicht täglich fahren, und deshalb bleibt ein Bus auch nicht "einfach" im Depot, weil der Fahrer frei hat. Auch in der Grundschule muss nicht jedes Kind an jedem Tag bei jeder Lehrerin Unterricht haben.


    In NRW sollen teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte freie Tage haben. "Soll", weil es sich nicht immer optimal einrichten lässt.


    In den Diskussionen hier klingt manchmal durch, dass das ein unbilliges Ansinnen sei. Das finde ich falsch. Teilzeitkräfte machen meist anteilig "zu viel". Für mich gilt das definitiv auch. Wozu soll man eigentlich auf Teilzeit gehen, wenn man dann nur ein paar ungünstig gelegene Freistunden hat? Ein freier Tag bietet Planungssicherheit - man geht ja nicht ohne Grund auf Teilzeit, sondern z. B. aus familiären Gründen.

  • Piksieben: Gegen EINEN freien Tag sage ich auch gar nichts, im Gegenteil, wir versuchen selbst mit 22 Stunden noch einen freien Tag zu ermöglichen - und das ist an einer kleinen Grundschule schon schwierig.
    Nur so zur Relation: Wir sind 10 Kolleginnen für 8 Klassen von denen 8 Teilzeit arbeiten - da ist schon 1 freier Tag schwierig und wir schaffen es trotzdem. 2 (oder mehr) freie Tage: klingt für mich unplanbar (wobei ich mir vorstellen kann, dass das an großßen Schulen einfacher geht)!

  • EIN freier Tag, dass ist durchaus möglich, wenn man seine Ansprüche anmeldet. Aber manche Schulen tun erstmal so, als ob sie das nicht wüssten. Ich habe es an einer Schule erlebt, dass eine Kollegin erst mit "Das geht stundenbplanmäßig nicht, aber Sie können ja montags später anfangen und freitags früher gehen" abgespeist wurde. Erst nachdem sie den Personalrat eingeschaltet hatte, wurde dann mit viel Geächze ein neuer Stundenplan gebastelt, und - Überraschung - es klappte.

  • Ich mach es so:


    Volllzeit ist bei uns 25 Stunden.
    Lehrkräfte mit >= 20 Std. Unterrichtspflichtzeit bekommen keinen freien Tag, außer es geht aus irgendwelchen Gründen grade leicht.
    Lk mit 15-19 Std. UPZ bekommen einen freien Tag.
    Lk mit 10-14 Std. UPZ bekommen zwei freie Tage.
    Lk mit <= 9 Std. UPZ arbeiten nur an zwei Tagen.


    Das ganze an einer Schule mit 20 Lehrkräften, davon knapp die Hälfte in TZ.

  • Ich bin mir gerade nicht sicher, wo ich das herhabe, meine mich aber an eine bayerische Richtlinie zu erinnern, wonach der Unterricht bei überhälftiger Beschäftigung auf alle Unterrichtstage zu verteilen ist. Selbstverständlich wird das im Einzelfall - je nachdem, ob der Schulleiter wegen seiner Kompetenz eingestellt wurde oder weil er bei der CSU ist - auch freier interpretiert.



    Gruß
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe sogar einen freien Tag bei voller Stundenzahl, gehen tut alles.

  • je nachdem, ob der Schulleiter wegen seiner Kompetenz eingestellt wurde oder weil er bei der CSU ist

    Hmm... ich bin auch bei der CSU (aber kein Schulleiter, nur Stundenplaner). Sollte ich jetzt den Unterricht meiner überhälftigen Lehrkräfte in TZ doch wieder auf alle Tage verteilen?


    Im Ernst: Als Sek-I/II Lehrer sollte man es sich in Bayern gut überlegen, wo man bei der Wahl 2013 sein Kreuzchen macht, wenn man nicht schneller in der Gesamtschule landen möchte, als man "gegliedertes Schulsystem" buchstabieren kann.

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