Fragen des SL erlaubt?

  • Hallo allerseits,


    ich habe mich beim SL für eine DB abgemeldet, ohne den Grund zu nennen. Ist das legitim? Ich nehme sonst sehr pflichtbewusst an allen Veranstaltungen teil - und es sind unendlich viele. Leider sieht mein SL nicht, dass wir uns aufopfern und ich habe an diesem Tag tatsächlich einen langfristig geplanten Termin...


    Mit der Bitte um Antwort!


    Viele Grüße


    woelkchen

    • Offizieller Beitrag

    Und ich verstehe die Überschrift auch nicht: Geht es darum, ob das Fragen des Schulleiters erlaubt ist, oder ob es dem Schulleiter erlaubt ist, Fragen zu stellen? Wobei die Antwort auf beides "Ja" lautet, Fragen ist ja immer erlaubt ;)

  • DB könnte die Abkürzung für Dienstbesprechung sein.


    Ob es legitim ist, nachzufragen, warum man nicht an einer Schulveranstaltung teilnimmt? Das weiß ich nicht, wüsste aber nicht, warum es das nicht sein sollte. Ich habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht, sondern bisher immer bei einer Abmeldung erwähnt, dass ich nicht teilnehmen kann, weil ich zu einer Fortbildung fahre, ein Elterngespräch habe, einen "privaten Termin" o.ä. Das ging bisher immer in Ordnung.


    Viele Grüße,
    ohlin

  • Prinzipiel sind Dienstbesprechungen Pflichtveranstaltungen von denen man sich nicht einfach abmelden kann, man kann sich höchstens freistellen lassen.
    Und das muss man dann auch schon begründen.
    In der Praxis geht das bei Dienstbesprechungen oft relativ unkompliziert, da ja der Inhalt auch oft nicht für das gesamte Kollegium gleich wichtig ist. Wenn man da einen wichtigen privaten Termin, wie einen lange geplanten Artzbesuch oder einen 80ten Geburtstag seines Enkels hat, habe ich bisher immer erlebt, dass man da Lösungen finden konnte. Wenn man dem Schulleiter aber einfach eine Mitteilung nach dem Muster "Ich werde nicht kommen, verrate aber nicht warum" schickt, finde ich es verständlich, wenn der etwas irritiert reagiert.

  • es liegt am SL, ob er dich aus div. gründen von der teilnahme an einer Db freistellt.
    Rechtlich ist es so, dass man nur fehlen darf, wenn man krank ist oder einen bereits langfristig geplanten, wichtigen Arzttermin hat.
    also einen grund nennen musst du schon bzw. dein SL darf nachfragen, warum du nicht kommen kannst.
    Elterngespräche wären bei uns kein grund abzusagen.

  • Elterngespräche und alles andere, was irgendwie mit Eltern zu tun hat, stet ganz weit oben auf unserer "Man darf fehlen"-Liste. Nichts ist so wichtig, wie das Zufriedenstellend er Eltern und wenn die eben nur zur Zeit unserer Konferenzen können, müssen wir dem nachgeben und die Konferenz sausen lassen. Bei Terminen anderer Art ist es dann eher schwierig das Verständnis unserer Schulleitung zu bekommen. Unsere Konferenzen finden aber auch äußerst häufig statt und da wir viele Kollegnen sind, ist es ohnehin illusorisch anzunehmen, es würden immer alle teilnehmen. Wir sitzen jede Woche zwischen 1 1/4 und 2,5 Stunden zu Konferenzen unterschiedlicher Art zusammen und bei 40 Kollegen ist klar, dass niemals alle zu genau dieser Art da sind.

  • Bei uns ist es in der Regel so, dass man fehlen kann, wenn es a) ein wichtiger Termin ist und b) man das nicht regelmäßig macht. Unser SL erwartet aber schon, dass man ihm die Gründe dafür sagt. Das kann ich auch verstehen - ich wöllte es nicht anders. Schließlich frage ich die Schüler ja auch warum sie zu spät in den Unterricht kommen und denke nicht "Der Grund wird schon wichtig gewesen sein."

  • Bei uns sind Dienstberatungen auch verpflichtend für alle Lehrer. Außerdem werden in der 1. DB mit Beginn des neuen Schuljahres alle weiteren Termine bekannt gegeben, da pro Halbjahr 6 davon stattfinden müssen. Von daher kann sich jeder darauf einstellen und Arzttermine u.ä. schon im Vorfeld so lagern, dass sie nicht auf einen dieser Tage fallen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, die man vorher nicht mit einplanen kann. Dies muss dann vor der Schulleitung begründet werden und diese entscheiden dann, ob sie es genehmigen oder nicht. Z.B. wurde einer Kollegin nicht gestattet fern zu bleiben oder eher zu gehen, weil ihr Kind an diesem Tag Geburtstag hatte. Fand ich zwar schade für das Kind, aber Arbeit ist Pflicht und dazu gehört eben auch die DB.

  • Hallo allerseits,


    ich habe mich beim SL für eine DB abgemeldet, ohne den Grund zu nennen. Ist das legitim?


    Natürlich hat der Schulleiter das Recht, den Grund zu erfahren. Immerhin ist eine DB eine Pflichtveranstaltung. Zu meinen, das ginge ihn nichts an, ist doch etwas weltfremd, oder? Du wirst schließlich auch für die DB bezahlt.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Z.B. wurde einer Kollegin nicht gestattet fern zu bleiben oder eher zu gehen, weil ihr Kind an diesem Tag Geburtstag hatte. Fand ich zwar schade für das Kind, aber Arbeit ist Pflicht und dazu gehört eben auch die DB.

    Wenn das Kind krank ist, darf man in unserem Bundesland auch zuhause bleiben, wenn kein anderer das Kind pflegen kann. Bei eigener Dienstunfähigkeit sowieso, wobei hierzu bis zu einer Woche Dienstunfähigkeit kein ärztliches Attest notwendig ist.


    Was ich damit sagen will, ist klar. Wenn ein Kollege will, findet er Wege. Ein Schulleiter sollte es honorieren, wenn diejenigen, die offensichtlich ehrlich sind, sich bemühen jeden dienstlichen Termin wahrzunehmen, engagiert sind und nicht jede Überstunde zählen, einmal aus persönlichen Gründen nicht kommen können. Zumal so manche Konferenz ausschließlich aus Informationsfluss besteht, den man auch anders organisieren könnte, z.B. per email.


    Wenn man auf "Dienst nach Vorschrift" pocht, kann das aus Sicht der SL auch nach hinten losgehen.

  • Also die Allgemeine Dienstordnung in NRW sagt für uns da ganz klar:


    §9 Weitere Aufgaben:

    Zitat

    (3) Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehört es auch, Vertretungsaufgaben zu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungen teilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahres mitzuwirken.

    §13 Abwesenheit:

    Zitat

    (1) Sind Lehrer oder Lehrerinnen sowie Lehramtsanwärter oder -anwärterinnen verhindert, ihren Dienstpflichten nachzukommen, so ist der Schulleiter oder die Schulleiterin unverzüglich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen.

    Wenn du es also genau wissen willst, mal in die Allgemeine Dienstordnung deines Landes schauen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    ich habe mich beim SL für eine DB abgemeldet, ohne den Grund zu nennen. Ist das legitim?

    Entschuldigst du Schüler, wenn diese dir keinen Grund für ihr Fernbleiben nennen?

  • Schließlich frage ich die Schüler ja auch warum sie zu spät in den Unterricht kommen und denke nicht "Der Grund wird schon wichtig gewesen sein."


    Zitat von »woelkchen«




    ich habe mich beim SL für eine DB abgemeldet, ohne den Grund zu nennen. Ist das legitim?
    Entschuldigst du Schüler, wenn diese dir keinen Grund für ihr Fernbleiben nennen?

    Mich stört die Gleichsetzung Lehrer - Schüler! Ganz grundsätzlich könnte ich mir sehr wohl verantwortungsvoll handelnde, mündige Erwachsene vorstellen, die tatsächlich selbst einschätzen können, ob sie aus wichtigem Grund fehlen. Ob man diese allerdings in (unserem) Lehrerzimmer findet, sei mal dahingestellt ;) .

    Die Wahrheit liegt im Blickwinkel des Betrachters.

    • Offizieller Beitrag

    Mich stört die Gleichsetzung Lehrer - Schüler! Ganz grundsätzlich könnte ich mir sehr wohl verantwortungsvoll handelnde, mündige Erwachsene vorstellen, die tatsächlich selbst einschätzen können, ob sie aus wichtigem Grund fehlen. Ob man diese allerdings in (unserem) Lehrerzimmer findet, sei mal dahingestellt .

    Na, dann war der Vergleich doch mehr als passend. :)

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Warum soll man in diesem Zusammenhang Schüler und Lehrer NICHT vergleichen? Wenn man zu einer Veranstaltung verpflichtet ist und fernbleibt, muss man das entschuldigen und begründen, das sind ganz einfache Umgangs- und Verhaltensregeln, Dienstordnung hin oder her.

  • Schulrechtlich - und arbeitsrechtlich - ist das Ganze einfach zu beantworten.


    Falls du deinem Unterricht aus anderen Gründen als wegen Krankheit nicht nachkommen kannst, musst du den Dienststellenleiter um Befreiung vom Dienst bitten. Für eine derartige Dienstbefreiung gibt es Voraussetzungen, die in den Verordnungen festgelegt sind. Der Dienststellenleiter kann dich auch "nach eigenem Ermessen" vom Dienst freistellen. Dafür benötigt er einen fundierten Grund, der den Verordnungen genügt.


    Dienstbesprechungen haben denselben Verpflichtungscharakter wie Unterricht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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