Bekommt mein Mann auch Beihilfe?

  • Hallo,
    ich bin verbeamtete Lehrerin in RLP, mein Mann zur Zeit Referendar.
    Für den Fall, dass er nach dem Ref erst einmal arbeitslos ist, ist er dann über mich behilfeberechtigt?
    Vielen Dank,
    nashorn

  • Lies doch mal die Beihilfeverordnung für RLP. Meiner Meinung nach (so wie anderswo auch) ist dein Mann beihilfeberechtigt, wenn er ein gewisses Jahreseinkommen nicht übersteigt. Müsste bei Arbeitslosigkeit nach Ref. gegebenenfalls hinkommen.

  • danke ihr zwei.
    Ich habe versucht es nachzulesen, bin aber nicht richtig schlau draus geworden, deshalb dachte ich, es weiß hier vielleicht jemand. Sachbearbeiterin werde ich dann wohl nächste Woche mal anrufen.
    Aber die sind in letzter Zeit gerne mal etwas unfreundlich, wenn sie der Meinung sind, man hätte die Information anders als über eine Anruf rausbekommen können...


  • danke. Das heißt wohl, dass er auch behilfeberechtigt wäre, wenn er ein Angestelltenverhältnis bekommen würde, oder? mit seinem refgehalt übersteigt er ja sicher nicht das Jahreseinkommen.
    Aber was wäre dann in zwei Jahren, wenn er immer noch im Angstelltenverhältnis wäre und das Jahresgehalt im zweiten Jahr davor zu hoch wäre. Könnte er dann einfach in eine öffentliche Kasse wechseln?
    Weiß das jemand?

  • Irgendwie verstehe ich die Frage nicht so recht. Es ist doch so:


    Wer angestellt ist, wird automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Dort ist man zu 100 % verichert, hat also keinen Beihilfeanspruch.


    Im Ref ist man verbeamtet, hat also Beilhilfeanspruch sofern man nachweisen kann, dass eine private Krankenkasse die restlichen 50 % übernimmt. Wird man von der PKV (aus welchen Gründen auch immer) nicht angenommen, muss man sich zu 100 % in der GKV selbst versichern, also wieder kein Beihilfeanspruch. Wenige Ausnahmen gibt es für Sachen, die die GKV nicht übernimmt, die aber dennoch beihilfeberechtigt sind (ist glaube ich bei Zahnersatz und Brillen anteilsmäßig möglich).


    Sollte dein Mann arbeitslos sein, kannt er sich über dich und deinen Beihilfeanspruch privat versichern lassen. Hier gelten aber andere Prozentsätze. Wenn er aber Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wird er wieder automatisch GKV-Mitglied, wieder kein Beihilfeanspruch.


    Solltet ihr Kind/er haben, werden die bei dem versichert, der das höhere Gehalt hat. Auch hier übernimmt die Beihilfe einen höheren Prozentsatz als durch die PKV abgedeckt wird. In der GKV sind ja sowiese alle nichtverdienenden Familienmitglieder kostenlos mitversichert, wieder kein Beihilfeanspruch.


    War jetzt mit "öffentliche Kasse" die GKV oder die Beihilfestelle gemeint?

  • Entschuldige, aber bei soviel Blödsinn auf einmal, da dreht sich mir echt der MAgen um, wie kommst du auf diese unisnnigen Angaben, die du unten machst?!?


    Dort ist man zu 100 % verichert, hat also keinen Beihilfeanspruch.


    Wird man von der PKV (aus welchen Gründen auch immer) nicht angenommen, muss man sich zu 100 % in der GKV selbst versichern, also wieder kein Beihilfeanspruch.


    Wenn er aber Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wird er wieder automatisch GKV-Mitglied, wieder kein Beihilfeanspruch.


    Solltet ihr Kind/er haben, werden die bei dem versichert, der das höhere Gehalt hat.


    In der GKV sind ja sowiese alle nichtverdienenden Familienmitglieder kostenlos mitversichert, wieder kein Beihilfeanspruch.


    Also bloß weil man 100% versichert ist, erlischt ja nicht der Beihilfeanspruch! Ganz im Gegenteil, du kannst SAchen, die die GKV eben nicht zahlt dann z.T. über die Beihilfe abrechnen! Der Anspruch bleibt aber natürlich auch sonst weiterhin bestehen! Man kann sich eben nur Sachen, die man nicht gezahlt hat, nicht erstatten lassen!


    UNd nien, Kinder werden sicherlich nicht bei dem mitversichert, der das höhere Gehalt hat! Du kannst in der Regel frei wählen, wo du dein Kind versicherst und nein, auch in der GKV hat es nicht automatisch Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung. Da ist dann wichtig, wo der Partner versichert ist, wie hoch das Einkommen des Partners ist usw.!


    Also sehr viel Unwissenheit hier drin, die wohl mehr verunsichert als zu helfen!



    nashorn: Von wohin soll er in eine öffentliche Kasse wechseln?

  • Was ist denn das jetzt? Das hatte ich doch geschrieben:


    Beihilfeanspruch trotz GKV nur in Ausnahmefällen= Wenn die GKV nicht zahlt (was ja glücklicherweise ein Ausnahmefall ist).


    Natürlich kann man sein Kind auch privat versichern lassen, wenn man das niedrigere Gehalt als Beamter hat. Ich war nur davon ausgegangen, dass man das freiwillig nicht tun würde wegen der zusätzlichen Kosten.


    Dass man als Wenigerverdienender Anspruch auf die kostenlose Mitversicherung der Kinder in der GKV hat, hatte ich doch geschrieben - wieso Blödsinn!


    Da muss einem doch nicht gleich schlecht werden - DAS ist Blödsinn!

  • Nein, du hast eben genau das nicht geschrieben, was ich schrieb, denn du wiederholst ja hier die falschen Auskünfte noch einmal!


    Dass man als Wenigerverdienender Anspruch auf die kostenlose Mitversicherung der Kinder in der GKV hat, hatte ich doch geschrieben - wieso Blödsinn!


    Nein, du hast eben nciht automatisch als wenigverdienender Anspruch auf MItversicherung der Kinder in der GKV, das hängt davon ab, wieviel dein Partner verdient und wie der versichert ist!


    Natürlich kann man sein Kind auch privat versichern lassen, wenn man das niedrigere Gehalt als Beamter hat. Ich war nur davon ausgegangen, dass man das freiwillig nicht tun würde wegen der zusätzlichen Kosten.

    Aber genau das hast du nicht geschrieben und auch hier, nur weil man das niedrigere Gehalt als Beamter hat, heißt das nicht automatisch, das die Kinder in die GKV in die Familienversicherung dürfen, das ist einfach deutlich komplexer! Sobald einer in der PKV ist, wirds einfach komplex!
    NUr bei zweien in der GKV kann man diese Auskunft pauschal geben, dass die Kinder Anspruch auf dei kostenlose familienversicherung haben, solange sie kein Einkommen haben!



    Beihilfeanspruch trotz GKV nur in Ausnahmefällen= Wenn die GKV nicht zahlt (was ja glücklicherweise ein Ausnahmefall ist).


    Falsch, der Beihilfeanspruch besteht auch wenn die GKV zahlt, nur ist nichts da, was erstattet werden kann.
    Ein Anspruch ist aber prinzipiell vorhanden!
    Nur ein Erstattungsanspruch eben nicht! Was auch!

  • nashorn: Von wohin soll er in eine öffentliche Kasse wechseln?


    Also, ich versuche das jetzt nochmal zu erklären damit es verständlicher wird. Mein Mann ist im Moment in der PKV und hat selbst Behilfeanspruch. Also geht es darum, ob er von der PKV in die GVK wechseln kann
    Nach dem Ref ist unklar, ob er Beamter, Angestellter oder arbeitslos ist.


    Die Ursprungsfrage war, ob er bei Arbeitslosigkeit über mich behilfeberechtigt ist. Das ist dank dem Link geklärt, er würde 70 prozent Beihilfe bekommen und PKV wäre weiterhin nicht zu teuer.


    Jetzt habe ich aber dem Link aber zudem noch entnommen, dass er auch als Angestellter weiterhin behilfeberechtigt sein müsste, wenn er im zweiten Jahr davor weniger als 20 000 im Jahr verdient hat.


    Also könnte er ja auch als Angestellter zunächst in der PKV bleiben und über mich Behilfe beziehen. Wenn er dann aber zuviel verdient, erlischt im zweiten Jahr danach ja der Behilfeanspruch.
    Meine Frage ist jetzt: Kann er dann, wenn dieser Behilfeanspruch endet einfach so in die GVK wechseln. Müssen die ihn dann nehmen?

  • Meine Frage ist jetzt: Kann er dann, wenn dieser Behilfeanspruch endet einfach so in die GVK wechseln. Müssen die ihn dann nehmen?


    Nien, das werde sie nicht tun, denn die nehmen nur auf, wenn er wieder versicherungspflichtig wird.


    oder ist es so, dass er, sobald er ein Angstelltenverhältnis hat, sich in der GVK versichern muss?


    Ja, er wird dann versicherungspflichtig und kann sich davon nicht befreien lassen, also muss er in die GKV.
    Wenn er später wieder evtl. zurück in die PKV will, dann sollte er in der Zeit eine sogenannte Anwartschaft zahlen, dann kann er ohne erneute GEsundheitsprüfung evtl. nachher wieder zurück.

  • Ok, das mit der Anwartschaft war eh fest eingeplant und dann wird er eben sofort in die GVK wechseln, falls er einen Angstelltenvertrag bekommmmt. Danke.

  • Nur zur Ergänzung: Leider kann man nicht überall frei wählen, wo das Kind versichert ist.


    wovon hängt das ab?
    Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Debekaberater. Der wollte mir zwar ausreden, die Kinder gesetzlich versichern zu lassen, aber davon, dass es nicht geht, hat er nichts gesagt.

  • wovon hängt das ab?
    Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Debekaberater. Der wollte mir zwar ausreden, die Kinder gesetzlich versichern zu lassen, aber davon, dass es nicht geht, hat er nichts gesagt.


    Von deinem Einkommen und von dem deines Mannes.
    Verdienst du mehr und liegst über der Beitragsbemessungsgrenze dafür, dann geht es nicht kostenlos. Gesetzlich versichern geht immer, aber eben nciht immer als Familienversicherung!

  • Von deinem Einkommen und von dem deines Mannes.
    Verdienst du mehr und liegst über der Beitragsbemessungsgrenze dafür, dann geht es nicht kostenlos. Gesetzlich versichern geht immer, aber eben nciht immer als Familienversicherung!


    Ah, das meinst du, das habe ich schon mal gehört. Wenn ich mich richtig erinnere, verdienen wir beide wenig genug ;)

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