Heute ist bei uns ein herzkranker Schüler kollabiert (Herzstillstand). Ein implantierter Defibrillator hat ihn aber sofort wieder zurückgeholt.
Nachdem ich die Rettungsleitstelle alarmiert, die Mutter kontaktiert und zwei Schüler runter geschickt habe, um den Sanis den Weg zu zeigen, habe ich dann noch die restliche Zeit versucht vom Klassenzimmer aus die Schulleitung und das Sekretariat zu erreichen, ohne Erfolg, sie waren nicht im Büro.
Nachdem die Sanis den Schüler mitgenommen hatten und ich schweißgebadet auf die Schulleitung stieß, wurde mir noch vorgeworfen, ich hätte die Schulleitung nicht informiert, dass ein Krankenwagen kommt. Dann kam noch die Aussage, dass ich ja, wenn ich telefonisch niemanden erreichen kann, noch einen dritten Schüler hätte schicken können, um die Schulleitung im Haus zu suchen und zu informieren (und das alles unter Stress innerhalb weniger Minuten).
Ich war stinksauer wegen dieser Reaktion und wüsste jetzt gerne, ob es irgendein juristisches Schriftstück gibt, das man so weltfremden Leuten mal unter die Nase halten kann, indem klar aufgezeigt wird, dass die Priorität in solch einem Fall einzig um die notfallmedizinische Versorgung geht und nicht um die Eitelkeit von irgendwelchen weltfremden Vorgesetzten.
Im Strafgesetzbuch findet sich ja was zur unterlassenen Hilfeleistung , aber ich hätte gerne mal noch was greifbareres.
An unserer Schule würde ich nämlich jede Wette eingehen, dass mindestens die Hälfte der Lehrer, selbst bei einer lebensbedrohlichen Situation viel zu spät oder gar nicht den Rettungsdienst rufen würden, aus Angst, die Schulleitung könnte sich übergangen fühlen, weil man immer eingetrichtert bekommt, dass man jegliche Außenkontakte unbedingt mit allen Vorgesetzten absprechen muss.