Schullandheim Pflicht für Lehrer?


  • Du hast das Zitat irgendwie falsch hinbekommen, es stammt nämlich von mir und ich habe sinngemäß genau dasselbe wie du gesagt. Eben dass mich niemand zwingen kann, den Vertrag zu unterschreiben...


    Gruß silja

  • Du hast das Zitat irgendwie falsch hinbekommen, es stammt nämlich von mir und ich habe sinngemäß genau dasselbe wie du gesagt. Eben dass mich niemand zwingen kann, den Vertrag zu unterschreiben...


    Gruß silja


    Sorry, ich habe einfach von c.p.moritz gequoted. Das kommt vom selektiven Lesen :wacko:


    Ich habe den Quote jetzt einfach gelöscht und meinen eigenen Text im Wesentlichen so gelassen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Seine dienstllichen Entscheidungen nicht durch sachliche Überlegungen zu treffen zu können sondern an gefühlsduseligem "es wäre doch schön" und "die armen Kinder wären doch so enttäuscht" auszurichten, scheint ein Frauenproblem zu sein.


    Ich kann diesem Gedanken nur zustimmen, denn genau das erlebe ich an unserer Schule (Gymnasium) regelmäßig aus KollegINNEN Mund. Entgegen aller Widrigkeiten, Ungerechtigkeiten seitens des Dienstherren, unter Umgehung des Privatlebens und Feierabends wird sich dort mit genau mit diesem "aber die armen Kinder" oder einem fassungslosen "aber das würde bedeuten den Schüler aufzugeben" aufgeopfert. (Letzteres Zitat im Kontext eines schweren und hoffnungslosen Falles, bei dem nix mehr ging, die Kollegin aber noch mehr investieren wollte.)


    Wohlgemerkt, ich bin ebenfalls weiblich und duraus in der Lage Menschlichkeit zu empfinden und zu leben, aber doch etliche meiner Geschlechtsgenossinnen scheinen da das Hirn zu versemmeln. Während die Männer (darunter auch Väter von ein bis mehreren Kinder unterschiedlichsten Alters) hingegen sachlich vorgehen.


    Nur so ein Gedanke....
    Grüße vom
    Raket-O-Katz

  • Hallo,


    ich krame dieses Thema noch einmal hoch, da ich auch gerne wissen würde, ob Landschulheimbesuche Pflicht sind. Die Antworten hier fallen ja recht unterschiedlich aus. Ist es wirklich von Bundesland zu Bundesland verschieden?


    Eine Frage noch an alle, die aus irgendwelchen Gründen nicht gefahren sind: Habt ihr das, bevor ihr die Eltern informiert habt, mit der Schulleitung abgesprochen?


    Angenommen, man arbeitet in einem Bundesland, in dem Landschulheimaufenthalte Pflicht sind:
    Kann ein Fachlehrer zur Mitfahrt verpflichtet werden, wenn der Klassenlehrer noch eine Begleitperson braucht?
    Kann man als Klassenlehrer die Bedingung stellen, dass man nur fährt, wenn ein anderer Lehrer als Begleitperson mitkommt (also keine Eltern)?

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    2 Mal editiert, zuletzt von Pausenclown () aus folgendem Grund: Beitrag zurückgezogen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Pausenclown () aus folgendem Grund: Beitrag zurückgezogen.

  • Es gibt wohl ein neueres Gerichtsurteil, dass ein Lehrer nicht mehr auf die Erstattung seiner Reisekosten verzichten darf, um den Kinderchen die Klassenfahrt zu ermöglichen. Deswegen muss man frühzeitig planen, genaue Reisekosten kalkulieren (inklusive Tagegeld für den Lehrer), diese Aufstellung bis zur Gesamtkonferenz für die gesamte Schule zusammen haben und dann wird dort entschieden, ob die Mittel ausreichen. Wenn die Mittel nicht ausreichen, dann gibt es keine Klassenfahrt. So einfach ist das. Dass Lehrer, wie bisher üblich, auf die Reisekosten verzichten, ist rechtlich nicht mehr zulässig. Also, wenn die Klassenfahrt von der Gesamtkonferenz genehmigt ist, dann reicht man hinterher seine Reisekostenabrechnung ein und bekommt die Reisekosten bezahlt. (Man sollte aber nicht vergessen, vorher einen Dienstreiseantrag zu stellen.)


    Dann kann man ja auch mitfahren und die leidliche Diskussion, ob ich denn auf Klassenfahrt auf eigene Kosten mitzufahren habe, ist damit beendet wurden. Wenn es kein Geld gibt vom Land dafür, dann gibt es keine Klassenfahrt. So würde ich das auch den Schülern/ Eltern vermitteln.


    Oder man hat so einfach wie ich: wahrscheinlich werde ich im nächsten Jahr wieder abgeordnet und ich habe keine Ahnung, welche Klassen ich dann haben werde. Also, dann brauche ich auch nichts mit Klassenfahrten oder Exkursionen planen.

  • Antwort für Bayern:


    Angenommen, man arbeitet in einem Bundesland, in dem Landschulheimaufenthalte Pflicht sind:
    Kann ein Fachlehrer zur Mitfahrt verpflichtet werden, wenn der Klassenlehrer noch eine Begleitperson braucht?


    Ja (so wie jede andere Lehrkraft auch). Die Teilnahme an derartigen Fahrten gehört zur Dienstpflicht der Lehrkräfte.


    Zitat

    Kann man als Klassenlehrer die Bedingung stellen, dass man nur fährt, wenn ein anderer Lehrer als Begleitperson mitkommt (also keine Eltern)?


    Nein. Es müssen zwei volljährigen Begleitpersonen sein.

  • Ich denke, ein "Glaubenskrieg" ist hier nicht angebracht. Jede(r) hat sicher seine guten Gründe die für aber auch gegen eine mehrtägige Klassenfahrt sprechen.


    Als ich noch keine Kinder hatte und eine volle Stelle, war ich gerne bereit mit zu fahren. Da bin ich auch mal einigermaßen spontan (eine Woche vorher habe ich davon erfahren) eingesprungen für eine Kollegin. Alles kein Problem.
    Heute bzw. im Moment sehe ich das deutlich anders. Ich habe keine Kinderbetreuung für die Zeit der Fahrt und fühle mich mit einer halben Stelle eh schon durch so manche Mehrarbeit "bestraft" (trotzdem Teilnahme an allen Konferenzen u.s.w.). Da sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, eine ganze Woche lang 24 Stunden am Tag im Dienst zu sein und dafür auch noch keinerlei angemessene Bezahlung zu bekommen. Da ist mir meine Famile eindeutig wichtiger.
    Wenn meine Kinder irgendwann selbstständig und alt genug sind und ich wieder vollzeit arbeiten kann, fahre ich gerne wieder mit auf mehrtägige Klassenfahrten. Bis dahin werden aber sicher noch einige Jahre ins Land gehen.

  • Ich bin jetzt im 10. Schuljahr im Dienst und war noch nie zur Klassenfahrt. Dieses Jahr ist eine 8. Klasse gefahren und es fand sich keine weibliche Kollegin, die begeistert gerufen hat, dass sie mitkommen will. Aber es wollte eine Mutter mitfahren. Der Direktor hat niemanden von den weiblichen Kolleginnen aufgefordert mitzufahren. Für ihn war es ausreichend, dass ein männlicher Lehrer und eine Mutter mitfährt. (P.S. Ich war aber auch 10 Jahre an der Berufsschule. Da werden keine mehrtätigen Klassenfahrten mit den Auszubildenden gemacht.)


  • Nein. Es müssen zwei volljährigen Begleitpersonen sein.


    Man kann also "gezwungen" werden, seine Aufsichtspflicht mit einem x-beliebigen Elternteil zu teilen??
    Was kann man tun, wenn kein Lehrer mitfahren kann, man keine Eltern mitnehmen möchte und auch aus dem privaten Umfeld keine Begleitpersonen zur Verfügung stehen? Die Fahrt (trotz DIenstpflicht) verweigern bzw. eine schriftliche Dienstanweisung verlangen?

  • Man kann also "gezwungen" werden, seine Aufsichtspflicht mit einem x-beliebigen Elternteil zu teilen??


    Das hängt von den Bestimmungen in deinem Bundesland ab. Eine Zusammenstellung einiger Vorschriften gibt's hier:
    http://www.schullandheim.de/richtlinien/richtlinien.htm


    Zitat

    Was kann man tun, wenn kein Lehrer mitfahren kann, man keine Eltern mitnehmen möchte und auch aus dem privaten Umfeld keine Begleitpersonen zur Verfügung stehen? Die Fahrt (trotz DIenstpflicht) verweigern bzw. eine schriftliche Dienstanweisung verlangen?


    Kommt drauf an. Wenn in den Richtlinien deines Bundeslandes nicht festgelegt ist, dass zwei Lehrkräfte als Begleitpersonen dabei sein müssen, kannst du gar nichts machen, wenn die Schulleitung dir eine zweite "geeignete" volljährige Person als Begleitung zur Verfügung stellt. Verweigern hätte in diesem Fall dienstrechtliche Konsequenzen; eine schriftliche Dienstanweisung kannst du natürlich immer verlangen.

  • @ Scooby: Danke für Deinen Link.



    Für Baden-Württemberg steht dort das:


    "Jeder Schüler soll während seiner Schulzeit mindestens einmal an einem Schullandheimaufenthalt teilnehmen,
    der in der Regel mit Schülern ab Klasse 5 in ländlichen Gegenden Baden-Württembergs
    durchgeführt wird und zwischen sieben und vierzehn Tagen dauert. Ausnahmsweise sind auch mit
    Schülern der Klassen 1 bis 4 Schullandheimaufenthalte möglich."


    Das klingt ja erfreulicherweise ganz und gar nicht nach einer Pflicht in der Grundschule.

  • Auch ich hole dieses Thema noch einmal nach oben....
    Meine Frage ist jetzt konkret: Kann man mir durch einen Beschluss in der Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz eine Klassenfahrt "verbieten"?


    In der Verwaltungsvorschrift heißt es dazu:


    "Die Gesamtlehrerkonferenz berät und beschließt mit
    Einverständnis der Schulkonferenz über die Grundsätze der in einem Schuljahr
    stattfindenden schulischen Veranstaltungen."
    Aber was sind diese Grundsätze denn nun konkret?

  • Meine Frage ist jetzt konkret: Kann man mir durch einen Beschluss in der Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz eine Klassenfahrt "verbieten"?


    Ob die Gesamtkonferenz das kann, weiß ich nicht, aber.... du stellst vor der Fahrt einen Dienstreiseantrag und dieser kann auch abschlägig beschieden werden.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Bei uns muss die Gesamtkonferenz das Fahrtenprogramm beschließen (also alle für das Schuljahr anfallenden absehbaren Fahrten - damit sind nicht kurzfristige Exkursionen gemeint, die aber dann auch nur einen, im Ausnahmefall maximal zwei Tage dauern) ... genehmigt sie eine Fahrt nicht, kann nicht gefahren werden (siehe die von Dir zitierten Verwaltungsvorschriften).
    Wenn z.B. unser Chef möchte, dass die 6. Klassen ins Schullandheim fahren, die Konferenz aber - da die finanziellen Mittel nicht für alles reichen - ein Skilager für die 8. Klassen beschließt, fährt die 6. Klasse eben nicht. Das hängt auch mit dem Budget für Fahrtkosten zusammen ... die Gesamtkonferenz beschließt die Fahrten, damit nicht mehr gefahren wird, als bezahlt werden kann bzw. nicht jeder macht, was er will. Dass die Schulleitung dann diese Fahrt auch noch genehmigen muss (wegen dienstlichen Gründen - Vertretungen, aber auch, weil der Konferenzbeschluss ja evtl. schon einige Monate her ist und das Budget nun anders ausschaut), ist natürlich auch richtig.

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