Gehalt nach Bundeslandwechsel

  • Hallo,


    ich überlege von NRW nach Thüringen zu wechseln. Niedersachsen wäre aber auch möglich, da unser möglicher Wohnort grenznah zwischen den Bundesländern liegt. Bevor ich mich aber näher für Thüringen interessiere, muss ich eins wissen: Wer weiß, wie man gehaltstechnisch in Thüringen eingestellt wird, wenn man dorthin aus einem anderen Land (NRW) versetzt wird? Z.B. A 13 Stufe 6. Wenn man die Besoldungstabellen der Bundesländer ansieht, sieht man, dass es in Thüringen Erfahrungsstufen gibt. Erfahrungsstufe 6 entspräche Stufe 6 und man hätte keinen Einkommensverlust. Aber in Thüringen wird nicht nach Dienstalter eingteilt, sowie in NRW, sondern nach Jahren der Berufserfahrung. Jetzt meine Frage: wird in dem Fall dann neu von unten berechnet, d.h. ohne Ref. bin ich jetzt 4 Jahre im Dienst (weiß nicht ob das ref. mitgezählt wird) und so wäre ich (wie bei einem Neueinsteiger) ca bei Erfahrungstufe4. Oder gibt es sowas wie "Bestandsschutz" auch beim Gehalt beim Bundeslandwechsel? Gibts da jemand der von den Thüringer Gegebenheiten Ahnung hat? Man muss dazu sagen, dass das Gesetz mit den Erfahrungsstufen in Thü erst am 1.8. 2008 in Kraft trat und bei allen bisdahin bestandenen Beamtenverhältnissen die alten Dienstsltersstufen einfach den neuen Erfahrungsstufen entsprachen. Ich war zu diesem zeitpunkt schon Beamter, aber in NRW, gilt das dann trotzdem für mich?


    Danke für eure Hilfe

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