Hallo
Im Februar 2011 hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass eine Verzichtserklärung für die Erstattung der Kosten einer Klassenfahrt für (angestellte) Klassenlehrer unwirksam ist.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…852_10urteil20110203.html
Der Tenor der Argumentation läuft in etwa so, dass die Erklärung insbesondere für Klassenlehrer einer moralischen Erpressung gleichkommt.
Nun laufen ja unmittelbar vor und nach den Sommerferien viele Klassenfahrten und mich würde interessieren, in welchen Schulen in NRW sich das schon rumgesprochen hat, welche Schulen so verfahren und insbesondere wieviel Nachdruck notwendig war, um an sein Geld zu kommen.
Eine Revision zu dem Urteil ist übrigens zugelassen, insofern ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen.
Grüße