Ich habe heute gehört, es gäbe (theoretisch) die Möglichkeit, dass Lehrkräfte in Hessen bei guten Leistungen vorzeitig in eine neue Dienstaltersstufe vorrücken können. Gibt es das wirklich? Falls ja, o ist das rechtlich geregelt?
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen