Ich habe gerade ein organisatorisches Problem in meiner Funktion als AKO. Eine neue Lehramtsanwärterin muss für ihre 9 Stunden BdU mit zwei Fächern in verschiedene Klassen. Normalerweise gehen die LAA's in zwei, höchstens drei Klassen. Nun hat sie aber u.a. Religion und da findet aufgrund des Kommunionunterrichts im dritten Schuljahr nur eine Stunde statt. Des Weiteren haben wir den Reliunterricht durch Gemeindereferentin bzw. Pastor abgedeckt. Ich kann sie doch jetzt nicht mit jeweils einer Stunde in jede Jahrgangsstufe schicken, damit sie ihre Stunden zusammenbekommt. Gibt es dazu irgendeine Regelung? In wie vielen Klassen dürfte sie BdU geben? Hat da jemand Erfahrungswerte für mich, auch bezüglich der Besprechungsstunden mit so vielen Mentoren? Der Schule stehen ja 'nur' zwei Anrechnungsstunden für Mentoren zu. Wie werden die bei euch verteilt, wenn es mehr als zwei gibt?
BdU NRW Grundschule - Wie viele Klassen sind zulässig?
-
-
Ich wusste gar nicht, dass es feste Anrechnungsstunden für Mentoren gibt. Wo steht das??? Ich hatte auf jeden Fall noch nie eine dafür oder sind an deiner Schule die Ermäßigungsstunden dafür eingesetzt worden? Mit den vielen Klassen ist natürlich ungünstig, aber gerade bei Religion nicht immer zu verhindern.
-
Hallo!
Der Reliunterricht ist nicht immer leicht zu organisieren. Ich hatte letztenlich 2 Klassen alleine in Reli und eine dritte, die ich mir mit der Klassenlehrerin geteilt habe. Ich weiß von Bekannten, dass 3 Reliklassen im Ref. absolut üblich sind. Die Klassen zwischen 2 Lehrern zu teilen, finde ich übrigens immer sehr anstrengend. Zu Beginn bestimmt hilfreich, am Ende des Refs eher überflüssig und dafür arbeitsintensiv aufgrund der vielen Absprachen.
Ich fands übrigens auch immer sehr nett, wenn man nicht nur Stunden in den eigenen Fächern hatte, sondern jedes halbe Jahr in andere Fächer reinlinsen konnte. Ist zwar nicht offiziell erlaubt, aber hilft für den späteren Schulalltag.
-
Danke schonmal für die ersten Antworten. Ich habe mir schon gedacht, dass es in Reli nicht anders geht, möchte es aber für die LAA so unkompliziert wie möglich gestalten.
Die Sache mit den Anrechnungsstunden habe ich heute in der neuen OVP gelesen. Bei uns hieß es in den vergangenen Jahren auch immer 'Gibt's nicht.'. Diesbezüglich werde ich mich nochmal erkundigen. Ich denke die wird es nur in den Halbjahren geben, wo die LAA dann BdU hat. Ansonsten wüssten wir nämlich auch nicht, wer die dann fehlenden Unterrichtsstunden erteilen sollte. Wir sind mehr als knapp mit Lehrerstunden. Im Moment kommt man schlecht an Infos, da die Studienseminare sich umstrukturieren und ihre Webseiten neu gestalten. Einen richtigen Ansprechpartner gibt es nicht. Meine letzte Email wurde an die Bezirksregierung weitergeleitet und von dort beantwortet. Ich hoffe auf eine baldige AKO-Konferenz."20 – 03 Nr. 11
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfungfür Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstesund der Staatsprüfung – OVP)
Vom 10. April 2011
[...]
§ 11Ausbildung an Schulen
[...]
(6) Von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts erhält die Schule für Ausbildungszwecke insgesamt zwei Anrechnungsstunden." -
"20 – 03 Nr. 11
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfungfür Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstesund der Staatsprüfung – OVP)
Vom 10. April 2011
[...]
§ 11Ausbildung an Schulen
[...]
(6) Von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts erhält die Schule für Ausbildungszwecke insgesamt zwei Anrechnungsstunden."
Danke Talida! Da werde ich, wenn die nächsten LAA kommt, mal nachhören. -
Ja, an vielen Schulen wird diese OVP-Anrechnungsstunde unter den Tisch fallen gelassen. Aber Vorsicht: Im Grunde sind es nicht durchgängig zwei, denn die beiden Anrechnungsstunden beziehen sich ja auf 18 Stunden BdU, also auf 2 Halbjahre - damit gibt es 1 Anrechnungsstunde pro Halbjahr und nicht pro Mentorin. Deshalb bekommt die Stunde oft auch nicht eine Mentorin, sondern die AKO.
-
Das hat mich jetzt stutzig gemacht. Meine Vorgängerin als AKO hatte immer durchgehend eine Anrechnungsstunde (so heißen die Dinger anscheinend jetzt in offizieller Bezeichnung). Diese Stunde habe ich nun geerbt, kann aber nirgendwo einen Erlass o.ä. dazu finden (wie es das z.B. für das Eignungspraktikum gibt). Sollten es nun keine extra Anrechnungsstunde für AKO geben, komme ich in Gewissenskonflikte. Meine Vorgängerin hat sich nicht gerade überschlagen in ihrer Funktion, war aber auch immer zusätzlich Ausbildungslehrerin. Ich als zweite Ausbildungslehrerin habe nie eine Anrechnungsstunde bekommen (oder die Hälfte davon), würde es aber aus Fairnessgründen mit den weiteren Mentoren teilen wollen.
Heute kam eine Einladung zur AKO-Konferenz. Danach bin ich hoffentlich schlauer.
Werbung