Noch mal ich,
hier werden verschiedene Dinge durcheinander geworfen. Die Ausbildungsordnung hat doch nichts mit der Mehrarbeit zu tun. Die Mehrarbeit wird erst ab der 4. Stunde (im Monat) vergütet. Das findet ihr in der BASS 21-22 Nr. 21 Abschnitt 5.1
Grüße
Bei Beamten ab der 4. Stunde! Angestellte ab der 1. Stunde - egal ob Vollzeit oder Teilzeit! Ich habe das immer bekommen! Ich habe keine Ahnungs wo es steht (evtl. Tarifrecht öffentl. Dienst NRW?) aber ich habe in meiner Zeit als Angestellte 5 Jahre lang immer ab der 1. Std. bezahlt bekommen!!!