versetzung grundschule an grundschule / niedersachsen

  • Wer kann mir Infos geben???


    Ich bin z.Zt.noch bis Februar 2012 in Elternzeit und möchte dann an meine "alte" Schule, die ca. 31km vom Wohnort entfernt ist, zurückkehren, dort meine Klasse(gerade 3.Klasse) noch 1,5 Jahre "zum Ende führen" und mich dann in unsere Gegend (Entfernung Wohnort - Schule viell. max. 10-15km) versetzen lassen (damit das mit Kind nicht mehr nur Hin- und Herfahrerei bzw. Hetzerei wird). Ich bin sehr glücklich an der Grundschule und möchte UNBEDINGT wieder an eine GS, auf gar keinen Fall an eine weiterführende versetzt werden. Wie sehen meine Chancen aus, dass das klappt???? Auf dem Portal der nieders. LSchB war wenig heraustzfinden...


    Danke für eure Erfahrungsmitteilungen/Infos/...

  • hallo miri!


    ich befinde mich in einer ähnlichen situation. komme auch zum 1.2.12 aus der elternzeit zurück. vorher musste ich täglich 120 km pendeln, jetzt versuche ich näher an meinem wohnort zu kommen. die lschb sagte mir, dass sie versuchen, mich wohnortnah einzusetzen, aber eben schauen müssen wo was frei ist.
    auf deine frage kann man eigentlich nicht antworten, weil das individuell entschieden wird. du kannst ebenso an einer hs oder rs eingesetzt werden, aber ich denke schon, dass man auf die schulform rücksicht nimmt (nur eine vermutung).


    konnte dir irgendwie nicht so richtig weiterhelfen, aber wie wäre es denn, wenn du mal direkt bei der lschb anrufst. ich mach das immer so..


    viele grüße und erfolg,
    katrin


    ps: ich empfinde 31 km übrigens als "vor der haustür". mal ehrlich, das ist doch schon total nah :huh: ..

  • Ich kenne die ganzen Regelungen in Niedersachsen bezüglich der einzelnen Schulformen nicht.
    Bei mir (NRW) war es so, dass ich mich mit dem Ende meiner Elternzeit habe versetzen lassen.
    Da ist dann so einiges möglich, denn du hast als Rückkehrer aus der Elternzeit mehr Rechte als Leute, die sich "einfach nur so" versetzen lassen wollen.
    Belegen kann ich das nicht mit irgendwelchen Gesetzen/Erlassen oder so.
    Bei mir hat sogar der Schulformwechsel, den ich mir gewünscht habe, geklappt.


    Also würde ich an deiner Stelle nicht erst zurück an deine alte Schule, wenn du eh wechseln willst.
    Denn Kathrin hat schon Recht. 31 km gilt zumindest bei uns als "wohnortnah" von daher weiß ich nicht,
    wie man deinem Wunsch dann engegenkommen kann. Besonders dann, wenn du ja sowieso schon eine wohnortnahe Stelle hast.
    So viele in Frage kommende Schulen unter 31 km wird es sicher nicht geben.


    Ich wünsche dir viel Erfolg
    try


    PS: Ruf doch einfach mal deinen Personalrat an und frage, was möglich ist

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