Bewerbung für das Referendariat - soziale Kriterien

  • Hallo,
    ich möchte im Oktober mich für das Referendariat in NRW für den Einstellungstermin Mai 2012 bewerben. Hab nun folgende Frage zum sozialen Kriterium "eheähnliche Gemeinschaft":
    Ich wohne derzeit wieder bei meinen Eltern in meiner Heimatstadt, bin aber regelmäßig in der Wohnung meines Freundes in Münster. Habe deshalb Freitag meinen Erstwohnsitz in MS angemeldet. Meint ihr, dass die Bezirksregierung das Kriterium eheähnliche Gemeinschaft bei mir akzeptieren wird? Habe Bedenken, weil ich mich ja erst Mitte September umgemeldet habe und die Bewerbung ja schon im Oktober oder Anfang November eingereicht werden muss.. Außerdem steht im Mietvertrag nur der Name meines Freundes. Meint ihr das ist ein Problem?


    Anne

  • Hallo Anne,


    also ehrlich gesagt bin ich nicht sicher, ob es dafür überhaupt Sozialpunkte geben wird. Soweit ich weiss, erhält man welche für eine eingetragene Verpartnerung, die allerdings per Urkunde bestätigt werden muss. Ob da das bloße Zusammenwohnen mit dem Freund schon reicht? Und eine weitere Voraussetzung ist dabei ja, dass der Partner Ausbildungs- oder Job-mäßig an diesen Ort gebunden ist...naja, versuchen kannst du es natürlich!


    Falls es nicht klappt und du nach Mönchengladbach ins Seminar eingeteilt wirst, kannste ja dann bei mir wohnen. 8)


    Viel Erfolg!
    Piefke80

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Nein, wenn man mit seinem Freund/seiner Freundin in NRW wohnt und dies durch eine Kopie der zwei Meldungsbescheinigungen und ein Stempel der Stadt bestätigt, kann man einen Sozialpunkt (unter "Sonstiges") erhalten. Die geforderte gemeinsame Wohnzeit hängt von jeder Bezirksregierung ab. Wie Münster es macht, weiß ich nicht, ich glaube aber, dass sie unter den Regierungen ist, die mindestens 6 Monate fordern. Letztens schrieb jemand, dass in Köln kein "Ab"-Datum steht und deswegen keine Dauer gefordert wird. Das mit den Mietverträgen ist egal, da schriftliche Mietverträge schliesslich keine Pflicht sind.
    Ich wünsch dir viel Glück!


    Chili

  • Hallo,


    ich weiß natürlich nicht, wie das in NRW ist, aber in BW gilt nur verheiratet oder eingetragene Lebensgemeinschaft. Ich kenne ein paar Kommilitoninen, die kurz vor dem Ref noch geheiratet haben, u.a. wegen der Sozialpunkte.


    Gruß

  • Die eheähnliche Gemeinschaft wird in NRW akzeptiert, sobald du die Meldebescheinigung vorlegst und du und dein Freund außerdem schriftlich bestätigen, dass ihr "eheähnlich" zusammenlebt.
    Außerdem ist es von Vorteil, wenn dein Freund beruflich an Münster gebunden ist (wie schon geschrieben wurde).

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