ehemaliger NVA-Offizier in Leitungsposition

  • Dieses Thema ist brisant. Ich erhoffe mir aber dennoch (deswegen) viele Beiträge.
    Sollte eurer Meinung nach ein ehemaliger NVA-Offizier, der vom DDR-System überzeugt war und seine Vergangenheit relativ unkritisch sieht (Beispiel einer Äußerung: "Es gab keinen Schießbefehl"), in Leitungsfunktion gelangen, z. B. stellvertretende Schulleitung?
    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    • Offizieller Beitrag

    Sollte wohl eher nicht, aber da er ja Beamter ist, sehe ich da schul- und personalrechtlich nur geringe Möglichkeiten, dagegen etwa zu tun. Wäre eine Aufgabe für die beteiligten Personalräte...

  • Nein, sollte er definitiv nicht.


    Aber was mich wundert: Bei der Besetzung von solchen Leitungspositionen werden doch Gesamtkonferenz/Schulkonferenz, Schulvorstand und Schulträger angehört (zumindest in Niedersachsen ist das so). War das denn dort nie ein Thema?


    edit: Die Öffentlichkeit (Schulelternrat usw.) sollte sich darum kümmern. Da die Politiker beim Schulträger wiedergewählt werden wollen, sollte dies wahre Wunder bewirken!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • ....klares nein, aber manchmal werden solche positionen auch von der landesschulbehörde besetzt - so bei uns passiert, sprich : ausschreibung gestoppt, lehrkraft mit entsprechender quali auf position stellvertretende schulleitung gesetzt :S und kein ok der gk als entscheidungsgremium....


    lg zwillis05

    • Offizieller Beitrag

    Dieses Thema ist brisant. Ich erhoffe mir aber dennoch (deswegen) viele Beiträge.
    Sollte eurer Meinung nach ein ehemaliger NVA-Offizier, der vom DDR-System überzeugt war und seine Vergangenheit relativ unkritisch sieht (Beispiel einer Äußerung: "Es gab keinen Schießbefehl"), in Leitungsfunktion gelangen, z. B. stellvertretende Schulleitung?
    Vielen Dank für die Rückmeldungen!


    Nun ja - dieselben Fragen haben wir vor mehreren Jahrzehnten auch den ehemaligen Wehrmachtsoffizieren und den kleineren Nazi-Schergen gestellt. Einige fanden sich dann auch im Schuldienst wieder, andere brachten es sogar in die Nähe Adenauers.
    Was die Äußerung zum Schießbefehl angeht, so ist diese im Gegensatz zu Taten des NS-Regimes (leider) nicht strafbar. Der Mann macht sich natürlich insofern lächerlich, als dass dieser Befehl ja tatsächlich existiert und er damit ja zweifelsfrei widerlegt ist.


    Was die unkritische Betrachtung seiner Vergangenheit angeht, so kann dies in vielen Fällen sicherlich auch schlichtweg eine Art Selbstschutz sein. Die Tatsache, dass der Mann ehemaliger NVA-Offizier war, disqualifiziert ihn nicht per se für eine Leitungsfunktion. Inwieweit er dazugelernt hat und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, müsste ja vor Einstellung als Lehrkraft überprüft worden sein. Wenn hier etwas versäumt wurde, dann hat die Einstellungsbehörde geschlampt.


    Vielleicht sollte man dem Mann eine Kopie des Schießbefehls diskret in die Hand drücken...


    Gruß
    Bolzbold

  • Nuja, also: NVA-Offizier allein ist sicherlich kein Problem.


    Das er die DDR anders (vll. auch 'differenzierter' - er war ja 'Insasse') sieht als Du, ist eigentlich auch kein Problem.


    Kommt jetzt ein bißchen drauf an, wie er das mit der Schießbefehlsäußerung genau meinte.

  • " 'Differenzierter' "? Na ja, "des Historikers größter Feind ist der Zeitgenosse".


    Das Schießbefehl-Beispiel sollte auch nur pars pro toto für die insgesamt wenig differenzierte Einstellung sein. Zudem: Das gesamte Verhalten erweist sich als unkollegial und opportunistisch -- was allein sicher häufig kein Grund ist, um nicht in eine Funktionsstelle zu gelangen ...


    Der Vergleich mit der Zeit nach 1945 drängt sich auf und ist hochspannend, wäre hier aber sehr umständlich zu diskutieren. Mir ging es eher um Ansichten und Möglichkeiten, eine derartige Beförderung zu VERHINDERN.
    Vielen Dank nochmals und bis dann!

  • Als Schulleiter mag er ja gar nicht so schlecht sein. Und er weiß, dass er kritisch beäugt wird. Im Endeffekt wird er seine Arbeit gut machen. 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • sehe ich da schul- und personalrechtlich nur geringe Möglichkeiten, dagegen etwa zu tun. Wäre eine Aufgabe für die beteiligten Personalräte


    Da haben wir wieder so eine wunderbar-schwurbelige Auskunft, die davon ausgeht, dass es sich bei den Dienstvorgesetzten um wie auch immer (und letztlich wohlmöglich auch moralisch) qualifiziertere Menschen handelt. Fakt ist jedoch, dass es oftmals den Anschein hat, als sei es Personalräten u.a. leidlich wurscht, wie der Dienstbetrieb vor Ort läuft und ob die Bedingungen für gute Arbeit sichergestellt sind. Im vorliegenden Fall kann statt des "sollte besser nicht" nur ein klares "auf gar keinen Fall" stehen. Aber im Schuldienst "gehen" viele Dinge, die in der freien Wirtschaft umgehend den Ausschluss bedeuten.

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    Konservatismus entsteht auf der Grundlage von Bequemlichkeiten. Maxim Gorki

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