Beförderungen für Seiteneinsteiger

  • Es heißt ja immer, dass man auch als Seiteneinsteiger genauso wie ein grundständiger Lehrer befördert werden kann.
    Ist das denn in der Praxis wirklich so? Oder ist der Seiteneinstieg vielleicht doch ein Manko?
    Außerdem wüsste ich gerne, was es eigentlich mit den Beförderungsstellen außerhalb der Schulen (d.h. konkret in Schulämtern/Regierungsämtern) auf sich hat. Bisher konnte (oder wollte?) mir keiner sagen, worin genau die Aufgaben bestehen und was man dafür vorweisen muss.

  • Bewerben kann man sich auf jede Stelle, für die man die Voraussetzungen erfüllt.
    Worin die genau bestehen, kann sich von Stelle zu Stelle unterscheiden, steht aber in der jeweiligen Ausschreibung, genau wie die Aufgaben, die man dann zu erfüllen hat.
    Das gilt bei Stellen in der Schulverwaltug genau so.


    Wenn die Qualifikation in einer "Lehrbefähigung für Sekundarstufe 1 und 2" besteht, ist es unerheblich, wie man die erworben hat. Die Stellenvergabe erfolgt dann vorrangig nach Note im Bewerbungsverfahren.

  • Danke für die Antwort!


    Ich habe nur Bedenken, dass in einem tatsächlichen Bewerbungsverfahren grundständige Lehrer gegenüber Seiteneinsteigern bevorzugt werden könnten, weil die Entscheidungsträger vielleicht denken, wir hätten eine schlechtere Ausbildung oder seien nur zweite Wahl.


    Du hast die "Note im Bewerbungsverfahren" erwähnt. Was genau heißt das? Muss man im Bewerbungsverfahren eine Extraprüfung ablegen?


    Übrigens habe ich bei STELLA nachschauen wollen, wie die konkreten Ausschreibungen für Schulverwaltungsstellen aussehen. Aber irgendwie ist in diesem System der Wurm drin. Oder schafft es jemand anders, sich dort Zugang zu den Ausschreibungstexten zu verschaffen?

  • Im Bewerbungsverfahren muss man einen schriftlichen Stundenentwurf vorlegen, die Stunde halten und ein Gespräch zum Amt führen. Dann gibt es ein darüber ein Gutachen, das auch eine Note enthält. Diese Note und das Gutachten entscheiden letztlich darüber, wer die Stelle enrhält. Zumindest in NDS ist das so, ich nehme mal an, dass es in NRW nicht wesentlich anders sein wird.
    Ob derjenige der das Gutachten schreibt jetzt irgendwelche Vorurteile hat, kann man natürlich generell nicht sagen. In Einzelfällen möglicherweise.

  • Ich habe jetzt folgende Seite mit Informationen zu dem Thema gefunden:
    http://www.tresselt.de/befoerderung.htm


    Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man erst dann in die Schulverwaltung befördert werden, wenn man schon Schulleiter ist. Das ist ja schon eine ziemlich starke Einschränkung.
    Aber es werden auf dieser Seite noch einige andere interessante Karrierealternativen genannt.

Werbung