Hallo zusammen,
ich weiß, dass es zu dem Bereich schon einige Threads gibt, aber in keinem wurden meine Fragen genau beantwortet.
Aber erstmal zu meiner Person.
Ich bin Lehrerin (Beamtin auf Probe) in BW und derzeit in Mutterschutz. Vorraussichtlicher VET ist Mitte Oktober.
Mein Mann wird Ende September sein Studium beenden und Ende November seinen ersten Arbeitvertrag nach TV - L erhalten.
Geplant ist, dass ich ein Jahr Elternzeit nehme und dann zum neuen Schuljahr wieder in den Schuldienst einsteige.
Mein Mann wird keine Elternzeit nehmen.
Wir haben geplant, dass ich zuerst mal Kindergeld, Familienzuschlag + Elterngeld auf meinen Namen beantragen werde bis mein Mutterschutz zu Ende ist.
1. Aber wie schaut es aus, wenn ich in Elternzeit gehe? Dann wird ja der Familienzuschlag (Ehe + Kind) uns geldmäßig nichts mehr bringen, wenn das alles auf meinen Namen läuft, oder?
2. Kann man das dann ändern und auf meinen Mann umlegen? Gibt es sowas überhaupt, wenn er nach TV-L bezahlt wird? Müsste man dann nicht auch gleichzeitig das Kindergeld
auf meinen Mann anmelden und bei mir abmelden?
3. Ist es geldmäßig sinnvoll, dass wir die Steuerklassen ändern? (derzeit ich 3 und er 5) Wann und wo sollte ich das dann ändern?
4. Mein Mann ist derzeit über mich beihilfeberechtigt. Muss man irgendwas beachten, wenn er im Oktober / November kein Student mehr ist? Verdienen wird er in der Zeit nix.
Das sind erstmal so grob meine Fragen und wenn jemand die beantworten könnte, wäre mir schon sehr geholfen. Ich hoffe sehr, dass ich all meine Frage verständlich formuliert habe!!!
Grüße und vielen Dank schonmal im voraus für die Antworten!!!