Da das Forum bei mir im Moment zickt, mache ich mal ein neues Thema auf.
Und zwar habe ich die Frage, ob jemand verbindlich weiß, ob man in NRW nach der Ausbildung OBAS noch einmal zum Amtsarzt muß oder nicht. Es wäre ja doppelt gemoppelt, wenn man vorher UND nachher hin muß, zumal ich dann auch den Sinn der ersten Untersuchung nicht verstehe, da man ja so oder so zunächst einmal angestellt wird.
Ich würde mich freuen, wenn jemand diesbezüglich etwas schriftliches hat oder mir einen Ansprechpartner nennen kann, der dies sicher weiß.