In Niedersachsen soll ja nun Mediation auch Prüfungsthema sein. Eine Mediation vom Deutschen ins Englische macht in der Bewertung kaum Probleme, im umgekehrten Fall jedoch (englischer Text auf Deutsch zusammengefasst o.Ä.) bin ich noch etwas ratlos. In einer Englischklausur kann ich doch eine deutsche Sprachleistung für diesen Prüfungsteil gar nicht bewerten, oder?
Wer hat Erfahrungen???