Liebe Leute,
ich möchte Euch fragen,
1. wie verbindlich Erlasse sind: Ist der Schulleiter daran gebunden, oder hat er einen Ermessensspielraum?
2. wie man Erlasse ändern lassen kann.
Der Hintergrund ist der folgende:
Ich leite seit einiger Zeit den Frankreichaustausch an unserer Schule, der sich an Schüler der Mittelstufe richtet. Neben unserem Austausch gibt es noch einen mit England.
Die letzten Jahre war es den Schülern möglich, an beiden Austauschen teilzunehmen, wenn auch natürlich nicht in ein- und demselben Schuljahr.
Doch nun hat mein Schulleiter im Erlass "Klassenfahrten" (5.1) entdeckt, dass Schüler in ihrer Sek I-Zeit an nur einem internationalen Austausch teilnehmen können. Und das wird er ab dem nächsten Schuljahr auch umsetzen.
Die Konsequenz für unseren Austausch wäre fatal: Da England für viele Schüler attraktiver ist als Frankreich, werden sich dann viele Schüler ihre "Chance" für den Englandaustausch aufheben, statt an unserem Austausch teilzunehmen.
Hinzu kommt unser schulinternes Problem, dass unsere Schülerzahl seit einigen Jahren abnimmt, d.h. die Anzahl der potentiellen Mitfahrer sinkt sowieso schon.
So sehe ich für unseren Austausch in Zukunft schwarz, jedenfalls in der Form, wie wir ihn seit einigen Jahren durchführen.
Ich bin absolut nicht einverstanden mit diesem Erlass, dessen Sinn sich mir nicht erschließt. Was soll daran so "schlimm" sein, wenn ein Schüler innerhalb seiner Mittelstufenzeit zweimal ins Ausland fährt?
Und so komme ich also zu den Fragen, die ich zu Beginn meines Posting gestellt habe: Sind Schule und Schulleiter verpflichtet, sich sklavisch an Erlasse zu halten? Wie kann man Erlasse ändern lassen? Möglich sein müsste das ja schon irgendwie, denn im Schulverwaltungsblatt werden ja dauernd irgendwelche Neuerungen veröffentlicht.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Hamilkar