Frage zu Erlassen (in Niedersachsen)

  • Liebe Leute,


    ich möchte Euch fragen,


    1. wie verbindlich Erlasse sind: Ist der Schulleiter daran gebunden, oder hat er einen Ermessensspielraum?


    2. wie man Erlasse ändern lassen kann.


    Der Hintergrund ist der folgende:


    Ich leite seit einiger Zeit den Frankreichaustausch an unserer Schule, der sich an Schüler der Mittelstufe richtet. Neben unserem Austausch gibt es noch einen mit England.


    Die letzten Jahre war es den Schülern möglich, an beiden Austauschen teilzunehmen, wenn auch natürlich nicht in ein- und demselben Schuljahr.


    Doch nun hat mein Schulleiter im Erlass "Klassenfahrten" (5.1) entdeckt, dass Schüler in ihrer Sek I-Zeit an nur einem internationalen Austausch teilnehmen können. Und das wird er ab dem nächsten Schuljahr auch umsetzen.


    Die Konsequenz für unseren Austausch wäre fatal: Da England für viele Schüler attraktiver ist als Frankreich, werden sich dann viele Schüler ihre "Chance" für den Englandaustausch aufheben, statt an unserem Austausch teilzunehmen.
    Hinzu kommt unser schulinternes Problem, dass unsere Schülerzahl seit einigen Jahren abnimmt, d.h. die Anzahl der potentiellen Mitfahrer sinkt sowieso schon.


    So sehe ich für unseren Austausch in Zukunft schwarz, jedenfalls in der Form, wie wir ihn seit einigen Jahren durchführen.


    Ich bin absolut nicht einverstanden mit diesem Erlass, dessen Sinn sich mir nicht erschließt. Was soll daran so "schlimm" sein, wenn ein Schüler innerhalb seiner Mittelstufenzeit zweimal ins Ausland fährt?


    Und so komme ich also zu den Fragen, die ich zu Beginn meines Posting gestellt habe: Sind Schule und Schulleiter verpflichtet, sich sklavisch an Erlasse zu halten? Wie kann man Erlasse ändern lassen? Möglich sein müsste das ja schon irgendwie, denn im Schulverwaltungsblatt werden ja dauernd irgendwelche Neuerungen veröffentlicht.


    Vielen Dank schon mal im Voraus.


    Hamilkar

  • Erlasse werden vom Kultusministerium erlassen (deshalb heißen die auch so :) ) und sind als verwaltungsinterne Vorschriften für die Schulen verbindlich. Du oder deine Schule kann an denen erst einmal nichts ändern.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • 1. wie verbindlich Erlasse sind: Ist der Schulleiter daran gebunden, oder hat er einen Ermessensspielraum?

    Erlasse sind zunächst mal bindend, sonst würden sie nicht Erlasse heißen sondern Vorschläge.

    2. wie man Erlasse ändern lassen kann.

    Am einfachstens wohl, indem man Kultusminister wird.
    Da du aber Erfahrungen im Schuldienst hast, bist du zumindest in Niedersachesn für den Posten überqualifiziert und wirst wohl keine Chance haben.



    Und jetzt kommt die gute Nachricht für dich:
    Seit 2007 gibt es in Niedersachsen den so genannten Deregulierungserlass:
    http://www.mk.niedersachsen.de…article_id=6479&_psmand=8
    Darin wird den eigenverantwortlichen Schulen die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte Erlasse nicht mehr anzuwenden.
    Die für dich relevanten Passagen des Fahrtenerlasses gehören dazu.
    Also: Antrag an den Schulvorstand stellen, dass entsprechend dem Deregulierungserlass der Paragraph nicht mehr angewendet wird und stattdessen eine schuleigene Regelung in Kraft tritt.
    Und dann hoffen, dass der Schulvorstand dem zustimmt.


    Grüße,
    Moebius

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Am einfachstens wohl, indem man Kultusminister wird.
    Da du aber Erfahrungen im Schuldienst hast, bist du zumindest in Niedersachesn für den Posten überqualifiziert und wirst wohl keine Chance haben.

    :D *Brüll!* :D

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
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