Mich würden eure Erfahrungen mit dienstlichen Beurteilungen in allen Bundesländern interessieren. Ich wurde nämlich innerhalb der Probzeit nie dienstlich beurteilt, ob es in Sachsen-Anhalt lautet:
3. Anlass und Zeitpunkt der Beurteilung
Eine dienstliche Beurteilung der Lehrkraft erfolgt nur aus besonderem Anlass. Sie ist vorzunehmen
a) spätestens zwei Monate vor Ablauf der allgemeinen oder im Einzelfall festgesetzten beamtenrechtlichen Probezeit,
Welche Erfahrungen hat ihr gemacht??