Eigenes Kind mit in den Unterricht nehmen

  • Was also ist die Schwierigkeit?


    Die Schwierigkeit ist, dass dieser "Präzedenzfall" sicherlich nicht auf alle Mütter im Kollegium ausgeweitet werden wird, da tatsächlich rechtliche Probleme auftauchen: Externe ("Elterne") können nicht die Dienstpflichten von Lehrern übernehmen, selbst die Delegation der Aufsichtspflicht ist nur unter engen Bedingungen möglich: Prüfung der Zuverlässigkeit der entsprechenden Personen (die Eigenschaft Elternteil eines Schulkindes zu sein, reicht da nicht aus), sowie Anleitung und Beaufsichtigung der Personen. Wenn ein Schadensfall eintritt, werden die Anwälte genau hierauf abzielen.
    Zudem: Was ist, wenn dem Kind der Konrektorin etwas passiert, z.B. aufgrund von Schäden am/im Schulgebäude? Der Schulträger wird in diesem Fall sicherlich nicht bereit sein, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht schulexterne Personen zu entschädigen, wenn es für deren Anwesenheit in der Schule keinen rechtlichen Grund gibt.


    Also: Eine Schulleitung kann unter den gegebenen Bedingungen das Verhalten der Konrektorin ohne Absprache mit dem Schulträger und ohne entsprechende Erlasslage gar nicht ALLEN Müttern erlauben. Und nur darum geht es. Hier wird scheinbar eine Extra-Wurst für eine höhere Hierarchiebene gebraten.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Im Grunde habt ihr alle Recht, ich meine nur irgendwie aus dem Ausgangsthread herauszuhören, dass dieses gleiche Recht an dieser Schule früher nicht für alle galt, sondern erst jetzt eingeführt wird, da die Konrektorin eben in einer entsprechenden Führungsposition ist.


    Das lese ich nicht daraus. Eher nach dem Motto "sie bindet einfach Eltern für IHRE Aufgaben ein", und "normale Klassenlehrer" müssen an ihren "freien" Tagen normal arbeiten. Natürlich hat das immer einen anderen Beigeschmack, wenn ein Schulleitungsmitglied sich solche Rechte rausnimmt, aber die Situation einer Mutter ist nun mal eine besondere, und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sie eine Alternative hat, denn alles wäre besser als das, da haben die Kritiker schon recht.

  • Zitat

    Die Schwierigkeit ist, dass dieser "Präzedenzfall" sicherlich nicht auf alle Mütter im Kollegium ausgeweitet werden wird, da tatsächlich rechtliche Probleme auftauchen:

    Das bezweifle ich. Wir reden hier über eine Grundschule mit vermutlich eher kleinem Kollegium. Wir reden im Übrigen über einzelne Tage, nämlich Tage mit bestimmten Schulveranstaltungen, an denen die Kollegin "eigentlich" keinen Unterricht hätte. Ihr rechnet hier Dinge aus, die aus dem Ausgangspost ganz einfach nicht hervorgehen. Falls die Konrektorin wirklich Dinge für sich herausnimmt, die sie anderen nicht zugesteht, läge ein echtes Problem vor, aber das ist bisher unklar. Aber auch dann halte ich eine rein rechtliche Argumentation erst einmal nicht für die beste Strategie zur Problemlösung.

    Zitat

    I Was ist, wenn dem Kind der Konrektorin etwas passiert, z.B. aufgrund von Schäden am/im Schulgebäude?

    Ich denke, diese Frage darf man der Konrektorin ruhig zur Lösung überlassen.


    Ich glaube auch nicht, dass man mit "Was ist, wenn x"-Fragen in der Schule immer besonders weit kommt. Vieles passiert letztlich in Grauzonen, und das ist imho oft das kleinere Übel gegenüber vollkommenem Regelungswahn.

  • Nun, nur die Threadstellerin alleine kann uns sagen, wie sie es gemeint hat...Ein weiteres Problem ist wahrscheinlich, dass hier Lehrer von kleinen Grundschulen und Lehrer von Gymnasien, also Großbetrieben, mitdiskutieren. Je größer der Betrieb, desto vorsichtiger muss man mit Präzedenzfällen sein, an kleinen Grundschulen iat das wahrscheinlich alles leichter...

  • Ich denke, diese Frage darf man der Konrektorin ruhig zur Lösung überlassen.


    Falsch. Du bist auf rechtlichem Gebiet leider äußerst blauäugig. Wenn etwas ernstes passiert (wir reden hier nicht von einem blauen Fleck o.ä.) wird und MUSS die Konrektorin gegen den Schulträger vorgehen, da sie als Personensorgeberechtigte IM INTERESSE ihres Kindes handeln muss. Das wird ihr jeder Anwalt so bestätigen. Denn sonst macht sie sich persönlich gegen über ihrem Kind schadensersatzpflichtig, was u.U. jahrzehntelange Verpflichtungen beinhaltet. Eltern sind in diesem Sinne nur "Treuhänder" für die Interessen ihres Kindes.


    Jede Schulleitung würde sich mit einer Ausdehnung dieses "Präzedenzfalles" auf Glatteis bewegen. Und das wird eine klar denkende Schulleitung ohne "Absicherung" nicht machen. Also: Extrawurst.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Falsch. Du bist auf rechtlichem Gebiet leider äußerst blauäugig.

    Danke. Ich stelle dennoch fest, dass entgegen Deiner rechtlichen Expertise die Mitnahme von eigenen Kindern in Unterrichtssituationen offenbar immer wieder praktiziert wird, wie auch aus diesem Thread hervorgeht. M. E. sinnvollerweise.


    Das liegt vermutlich daran, dass die meisten Menschen (und auch Schulleiter) Risikoabwägungen treffen, die sie ihren Entscheidungen zugrunde legen. Du dagegen konstruierst worst-case-Szenarien (für Schulen und Situationen, die Du nicht kennst) und leitest daraus Rechtsfolgen ab, die Du dann allem Handeln zugrunde legen willst. Das mag juristisch klug sein, ist aber imho nur bedingt alltagstauglich.

  • Bsp.: Wenn Zweijährige mit in den UNterricht genommen werden, dann kann ich meinen Unterricht einfach nicht ordentlich machen und das finde ich problematisch. Und ja, sowas habe ich an meiner alten Schule öfters erlebt


    Hm, ich habe damit weniger Probleme, aber gut, das ist wahrscheinlich wirklich Schultyp und Lehrertyp abhängig. DA die meisten Grundschullehrer ja eh einen höheren Lärmpegel und keinen Frontalunterricht gewöhnt sind ist da wohl mit einem Kind dabei auch nicht so eingroßes Problem!

  • Ein weiteres Problem ist wahrscheinlich, dass hier Lehrer von kleinen Grundschulen und Lehrer von Gymnasien, also Großbetrieben, mitdiskutieren. Je größer der Betrieb, desto vorsichtiger muss man mit Präzedenzfällen sein, an kleinen Grundschulen iat das wahrscheinlich alles leichter...

    Das unterschreibe ich! :thumbup:
    Die TE hat zuerst den Einzelfall vorgestellt und in demselben Thread gefragt, ob es eine grundsätzliche Regelung für solche Fälle gibt. Man könnte vielleicht zusammenfassen: An einer kleinen Grundschule, wo es 1-2 Mütter betrifft, wird es wahrscheinlich kein Problem mit diesem Vorhaben geben. Grundsätzlich - d.h. für alle Schularten und Schulgrößen - ist diese Praxis nicht durchführbar. Zumindest müsste man sich ab der 3. Mutter/bzw. dem 3. Vater darüber einig werden, wer denn nun mit Kindmitbringen dran ist ;) .


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Susannea: Das sind wir wieder bei den schultypischen Unterschieden. Wenn ich mit meinem 13er Deutsch LK eine literarische Diskussion führe, dann ist ein schreiendes Kleinkind dabei undenkbar. Das hat dann auch nichts mehr mit Lehrertyp, sondern mit Professionalität zu tun. Selbst an einer Grundschule frage ich mich aber, ob man im Unterricht noch richtig seiner Betreuungs- und Aufsichtspflicht nachkommt, wenn das eigene Kin einem um die Füße läuft, am Ende noch hinfällt, weint usw.

  • Susannea: Das sind wir wieder bei den schultypischen Unterschieden. Wenn ich mit meinem 13er Deutsch LK eine literarische Diskussion führe, dann ist ein schreiendes Kleinkind dabei undenkbar.

    Ich würde mein Kind niemals mit in den Unterricht nehmen. Wenn die Betreuung für das Kind ausfällt, kann ich nicht zum Unterricht kommen, einem Deutsch-LK würde ich dann aber einen Arbeitsauftrag vermitteln können.


    Es geht hier doch um außerunterrichtliche Veranstaltungen. Und anstatt zu fragen, ob das Verhalten so einer Kollegin, die wahrscheinlich keinen Ausweg weiß, rechtens ist, kann man ja auch mal überlegen, wie man sie unterstützen kann.

  • Susannea: Das sind wir wieder bei den schultypischen Unterschieden. Wenn ich mit meinem 13er Deutsch LK eine literarische Diskussion führe, dann ist ein schreiendes Kleinkind dabei undenkbar. Das hat dann auch nichts mehr mit Lehrertyp, sondern mit Professionalität zu tun. Selbst an einer Grundschule frage ich mich aber, ob man im Unterricht noch richtig seiner Betreuungs- und Aufsichtspflicht nachkommt, wenn das eigene Kin einem um die Füße läuft, am Ende noch hinfällt, weint usw.


    HAbe ich was anderes geschrieben, als das, was du sagst?
    Schultyp heißt für mcih Grundschule, Gymnasium usw. und selbst dann, kann nicht jeder Grundschullehrer das ertragen ;)

  • Ja, hast du, denn auch bei offenen Unterrichtsformen finde ich, dass ein Lehrer, der seine eigenen KInder mit im Unterricht hat, seiner Betreuungsfunktion nicht mehr voll und ganz nachkommt. Du hingegen sagtest nur, dich würde es nicht stören, wenn Kollegen KInder mitnehmen, das ist ein Unterschied. Mir geht es nicht nur darum, was einer ertragen kann, sondern auch darum, was man mit eigenem Kind im Raum noch leisten kann. ;)

  • Ja, hast du, denn auch bei offenen Unterrichtsformen finde ich, dass ein Lehrer, der seine eigenen KInder mit im Unterricht hat, seiner Betreuungsfunktion nicht mehr voll und ganz nachkommt. Du hingegen sagtest nur, dich würde es nicht stören, wenn Kollegen KInder mitnehmen, das ist ein Unterschied. Mir geht es nicht nur darum, was einer ertragen kann, sondern auch darum, was man mit eigenem Kind im Raum noch leisten kann. ;)


    Nein, da hast du dann nicht richtig gelsesen.
    Ich sage, ich kann es leisten, habe es schon geleistet und denke, dass andere das auch können!
    Außerdem denke ich einfach, dass dies jemand aus der Sekundarstufe II für die Grundschule nicht beurteilen kann!

  • Ich habe durchaus schon öfter an unserer Verbundsgrundschule hospitiert, Fakt ist: Der Unterricht läuft da anders- Fakt ist aber auch: Wenn ich ein lebhaftes Kleinkind habe, das nach Mama ruft, dann bin ich von dem abgelenkt, was ich eigentlich zu tun habe, nämlich unterrichten. Beim Bundesjugendspielebeispiel oben kann ich mir das ja gerade noch vorstellen, im Klassenraum gehört die Konzentration den Schülern, das ist unser Job.

  • im Klassenraum gehört die Konzentration den Schülern, das ist unser Job.


    UNd wer sagt, dass nicht beides geht? Im Klassenraum muss ich mich doch im richtigen offenen differenzierten Unterricht eh auf mindestens 10 Kinder gleichzeitig mit unterschiedlichen Aufgaben konzentrieren, da macht ein Kind mehr dazwischen auch nichts aus, zumal ich denke, dass Mama da eh abgeschrieben ist bei sovielen Kidner usw.
    So wars jedenfalls bei uns.

    • Offizieller Beitrag

    Also, ich habe ja keine Kinder, aber meine erwachsenen Schülerinnen haben öfters mal ihre Kinder bei mir im Unterricht dabei, und da gab es noch nie Probleme, außerdem finden die das immer toll, wenn sie für mich Arbeitsblätter austeilen dürfen :)

  • Ein Kind nicht, wir sprechen aber nicht von einem, sondern von dem eigenen. Vielleicht hast du ja ein ganz braves Kind, aber auf alle Kleinkinder in meiner Familie musst man andauernd ein Auge haben, Steckdoesen, Zerbrechliches usw. Da kann man sich auf keines der anderen Kinder konzentrieren... Aber das hier führt eh zu nichts. Ich halte es einfach für unprofessionell, wenn man Privates und Dienstliches so vermischt, zumindest, wenn man das als unproblematischen Normalfall hinstellt. Wenn es morgens gar nicht anders geht, dann mag es mal passieren, grundsätzlich haben die eigenen Kinder für mich im Klassenraum eben genauso wenig was zu suchen, wie am Sparkassenschalter, an der Supermarktkasse usw.

  • Ich habe durchaus schon öfter an unserer Verbundsgrundschule hospitiert, Fakt ist: Der Unterricht läuft da anders- Fakt ist aber auch: Wenn ich ein lebhaftes Kleinkind habe, das nach Mama ruft, dann bin ich von dem abgelenkt, was ich eigentlich zu tun habe, nämlich unterrichten. Beim Bundesjugendspielebeispiel oben kann ich mir das ja gerade noch vorstellen, im Klassenraum gehört die Konzentration den Schülern, das ist unser Job.



    Wenn ich 25 Erstklässler habe und von denen 6 meine Aufmerksamkeit permanent durch lärmen, schubsen, Sachen umwerfen, nicht arbeiten, rumlaufen, mich dauerrufen, einer in die Hose pinkelt, gerade schlimmes Bauchweh hat und losheult, etc. einfordern, dann kommt es auf ein Kleinkind mehr auch nicht an.
    Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass man heute noch in einer Grundschule unterrichten kann wie vor 30 Jahren oder an der SEK.
    Die Kinder sind z.T. so auffällig, dass du ohnehin nur den Flohzirkus bändigst. Da ist es eher von Vorteil, wenn du das als Mutti machst, weil du im Laufe des Elternseins schon viel mehr entsprechende Strategien erlernt hast.
    Ich kann auch gleichzeitig unterrichten und mein Kind in der Klasse haben. V.a. da 2-3 andere meine Aufmerksamkeit in der Regel noch viel mehr einfordern.


    Grundsätzlich glaube ich aber, dass viele einmal ihre Grundhaltung ggü. Kolleginnen mit Kindern überdenken sollten. Gerade kinderlose Junglehrerinnen sind da oftmals eine spezielle Sorte und überschreiten auch mit Forderungen an Schülereltern oftmals gewisse Grenzen, die sie sicher kennen würden, wenn sie eigene Kinder hätten.
    Meinen Job tun und einfach nur unterrichten ist oftmals leider nicht.

  • Wenn es morgens gar nicht anders geht, dann mag es mal passieren, grundsätzlich haben die eigenen Kinder für mich im Klassenraum eben genauso wenig was zu suchen, wie am Sparkassenschalter, an der Supermarktkasse usw.



    Deren Mütter können aber auch einen Urlaubstag für solche Fälle opfern, die Schicht tauschen oder Überstunden abfeiern.
    Wir haben nunmal den einzigen Beruf, bei dem genau das nicht geht.

  • Ich habe jetzt nicht alle Posts gelesen, eher so überflogen, aber ich bin doch erstaunt, dass es so viele Stimmen "gegen" eigene Kinder im Unterricht gibt. Ich hatte meinen Sohn schon des öfteren dabei, wenn keine andere Betreuung möglich war. Meine Schulleiter fanden das immer eher löblich, dass ich mit Kind komme, anstatt einfach gar nicht zu kommen. Und auch dem Klassenklima hat das eher gut getan, als geschadet!

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