Eigenes Kind mit in den Unterricht nehmen

  • Also...


    unsere Konrektorin (Grundschule, RLP) ist jetzt nach den Ferien wieder mit 12 Stunden (verteilt auf drei Tage) wieder an der Schule.
    Nun hat sie vor ihr Kind (20 Monate) bei Bundesjugendspielen und ähnlichen Veranstaltungen ,an denen sie eigentlich unterrichtsfreie Tage hat, mitzubringen.
    Für andere Lehrer gilt an solchen Tagen, dass sie wenn sie Klassenlehrer sind, eben den ganzen Tag anwesend sein müssen und ihre Klassen entsprechend betreuen.
    Sie will stattdessen einfach mehr Eltern bestellen, die dann zum Teil ihre Aufgaben übernehmen können...


    Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Wenn ich Dienst habe, kann ich doch nicht einfach mein Kind mitbringen? Oder?! ?(


    Würde mich sehr freuen, wenn irgendjemand vielleicht auch ein Gesetz oder so dazu kennt?


    LG schmolo

  • Ich denke, dass die alternative einfach die wäre, dass sie an ihren unterrichtsfreien Tagen nicht in der Schule auftauchen würde, oder? Ich würde es eher andersrum fragen: Ist es rechtens, dass man als "einfacher" Klassenlehrer an einem solchen Tag anwesend sein muss?

    • Offizieller Beitrag

    Freie Tage bedeuten nicht, dass man an diesen Tagen überhaupt nicht zum Dienst erscheinen muss. Bei Zeugniskonferenzen oder Abiturprüfungen wird auf so etwas keine Rücksicht genommen.


    Ferner gibt es Schulveranstaltungen, bei denen man eine Anwesenheitspflicht festsetzen kann, was sich erneut den freien Tagen, auf die man rechtlich zumindest in NRW keinen Rechtsanspruch hat, entgegenstellen kann.


    Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, das eigene Kind mitzubringen. Ein Problem könnten die Interessenskonflikte und die geteilte Aufmerksamkeit darstellen, weil man eben auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen muss. Passiert dem eigenen Kind oder einem Schüler etwas, während man sich gerade um den jeweils anderen kümmert, hat man definitiv die A-Karte gezogen. Der Dienstherr wird darauf keine Rücksicht nehmen.


    Eltern für dienstliche Pflichten einer Lehrkraft heranzuziehen halte ich für problematisch. Natürlich können Eltern als zusätzliche Aufsichten eingesetzt werden, jedoch nur auf freiwilliger Basis. Das entbindet die Lehrkraft aber nicht von ihren Verpflichtungen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Ich denke, dass die alternative einfach die wäre, dass sie an ihren unterrichtsfreien Tagen nicht in der Schule auftauchen würde, oder? Ich würde es eher andersrum fragen: Ist es rechtens, dass man als "einfacher" Klassenlehrer an einem solchen Tag anwesend sein muss?

    Das sehe ich auch so!


    Freie Tage bedeuten nicht, dass man an diesen Tagen überhaupt nicht zum Dienst erscheinen muss. Bei Zeugniskonferenzen oder Abiturprüfungen wird auf so etwas keine Rücksicht genommen


    das hängt sehr von der Shculletiung ab, bei uns wurde darauf immer Rücksicht genommen bzw. diese Leute waren dann einfach nciht da oder eben mit Kind!

  • Ehrlich gesagt finde ich ihre Lösung gut. Ist doch besser, als wenn sie gar nicht kommt. Und: da sie Konrektorin und damit Teil der Schulleitung ist, könnt ihr als Kollegen sie ja als Vorbild nehmen und bei Bedarf ebenso verfahren?! FInde ich praktisch.

  • ich bin da ein wenig zwiegespalten;
    wer betreut denn dann das 20 Monate alte Kind während der Bundesjugendspiele ????


    Da wirst du nicht lange fragen müssen, da sind in vielen Klassen mindestens 50-60% sofort dabei. Ich hatte meine Tochter auf Wandertagen immer mit und nur wenn sie weinte bekam ich sie überhaupt zu Gesicht oder musste mal den Wagen schieben o.ä. ;)

  • Ich nehme an, sie bringt ihr Kind nicht aus dem Grund mit, weil sie Lust dazu hat. Als Mutter eines 1,5 jährigen weiß ich wie schwierig es ist, für das Kind eine Betreuung zu finden, dass ich alle Dienstverpflichtungen wahrnehmen kann, es kann viele Gründe geben, warum das nicht immer funtioniert, vom fehlenden Krippenplatz bishin zu der Weigerung des Kindes, viele Stunden fremdbetreut zu werden. Warum fragen, ob es rechtens ist? Wenn nicht, was soll sie dann machen? In Elternzeit bleiben?

  • Dazu gibt es wahrscheinlich keinen Erlass, weil manche Dinge so selbstverständlich sind, dass man dafür kein geschriebenes Gesetz braucht. Es gibt auch keine Gesetze, wonach man im Unterricht nicht Essen darf oder nicht mit Hotpants und Bierzeltausschnitt im Unterricht erscheinen darf. Das alles erschließt sich einem Menschen mit gesundem Menschenverstand. Ebenfalls erschließt es sich einem Menschen mit gesundem Menschenverstand, dass man seine Kinder nicht an seinen Arbeitsplatz mitzunehmen hat. Das gilt für Lehrer genauso, wie für den Rest der arbeitenden Welt.
    Bei uns an der Schule gibt es bei bestimmten Verantstaltungen Anwesenheitspflicht - auch für diejenigen, die an diesem Tag frei hätten. Dazu gehören z.B. Bundesjugendspiele (oder unsere Konferenzen am Mittwochnachmittag). Der Grund dafür ist, dass es bei uns an der Schule eine große Gruppe an teilzeitarbeitenden Frauen gibt und es schlichtweg zu wenig Aufsichtspersonen gäbe. Es gibt ja auch viele andere Lehrer, die an solchen Tagen nur wenige Stunden unterrichten und ebenfalls länger bleiben müssen. Ich finde solche Veranstaltungen auch nicht gerade prickelnd. Ich habe selbst 3 Kinder und komme regelmäßig in die Bredouille. Die Kinder mitzunehmen ist für mich die schlechteste aller Lösungen.
    Viel lieber wäre mir eine vernünftige Dauerlösung für Teilzeitkräfte. Ich finde es nämlich tatsächlich nicht in Ordnung, dass ich (bei uns an der Schule) mit meinen läppischen 30% genauso viel und oft an außerunterrichtlichen Veranstaltung und Konferenzen teilnehmen muss, wie eine Vollzeitkraft. Das steht oft in keinem Verhältnis zu meiner Arbeitszeit. Zu den Maßnahmen deiner Konrektorin würde ich trotzdem nie greifen. Ich finde auch, dass sie als Teil der Schulleitung ihr Amt bzw. ihre Stellung missbraucht. Würde sie einer Kollegin das Gleiche zugestehen, wenn sie selbst nicht in dieser Lage wäre? Unser Konrektor hatte zumindest vor 4 Jahren urplötzlich angefangen mutterfreundliche Stundenpläne zu machen. Warum? Seine Tochter, ebenfalls Mutter, wurde unsere neue Kollegin ;) .


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:


  • Das alles erschließt sich einem Menschen mit gesundem Menschenverstand. Ebenfalls erschließt es sich einem Menschen mit gesundem Menschenverstand, dass man seine Kinder nicht an seinen Arbeitsplatz mitzunehmen hat. Das gilt für Lehrer genauso, wie für den Rest der arbeitenden Welt.



    Da muss ich dir wiedersprechen. In den meisten Berufen geht das ohne Problemem, dass man mal das Kind mitnimmt. Ich verstehe dein Problem auch nicht. Sie kommt, sie arbeitet, das Kind wird betreut.


    Ist für alle ok.
    Mich wundert immer wieder, wie familienfeindlich und kinderfeindlich gerade Lehrer sind, wenn es darum geht, dass MAL ein Kind mitkommt.
    Mein eigener Klassenlehrer hatte auch hin und wieder mal seine Kinder mit und wir fanden es toll!
    Außerdem können wir keine Urlaubstage/Überstunden abfeiern, wenn mal die Kita geschlossen hat, die Tamu krank ist, die Schule pädagogischen Tag hat...
    Meine Güte - es ist ihr Kind, nicht ihr Rottweiler, den sie mitbringt. Dass man dafür überhaupt so ein Fass aufmachen muss, ist schon erschreckend.
    Soll sie sich lieber dezent für den Tag krankschreien lassen, damit keiner vom Betreuungsproblem erfährt und niemand über ihre Mutterrolle meckern kann?

  • Ebenfalls erschließt es sich einem Menschen mit gesundem Menschenverstand, dass man seine Kinder nicht an seinen Arbeitsplatz mitzunehmen hat. Das gilt für Lehrer genauso, wie für den Rest der arbeitenden Welt.


    Hm, in vielen Berufen geht es, oft werden sogar Spielecken in Großraumbüros o.ä. eingerichtet, warum also on der Shcule nicht und warum sollen alle dumm sein, die das in Ordnung finden?!?


    Ich finde es nämlich tatsächlich nicht in Ordnung, dass ich (bei uns an der Schule) mit meinen läppischen 30% genauso viel und oft an außerunterrichtlichen Veranstaltung und Konferenzen teilnehmen muss, wie eine Vollzeitkraft.


    Das ist auch nciht in Ordnung und zumidnest in Berlin nicht zulässig, ich dneke in den anderne Bundesländern auch nicht!

  • bei solchen threads denke ich immer: wir sprechen uns nochmal, wenn ihr auch kinder habt.. :rolleyes:

    Denke ich auch. Es GEHT manchmal nicht anders. Die Alternative wäre, länger in Elternzeit zu bleiben, oder, da auch ein Kindergartenkind schlecht allein zu Hause klarkommt, Jahre lang den Beruf aufzugeben. Es ist echt erschreckend, wie wenig Verständnis vorhanden ist.

  • Ich habe selbst 3 Kinder und komme regelmäßig in die Bredouille. Die Kinder mitzunehmen ist für mich die schlechteste aller Lösungen.

    Dann sag doch mal, wie du das löst. Großeltern? Mann nimmt sich frei? Du bleibst selbst zu Hause? Alle Kinder KiTa-Platz? Stell dir vor, es gibt Frauen, bei denen geht ALLES davon nicht. Gerade wenn man Kinder hat, sollte man eigentlich verstehen, wie schwierig es ist, das unter einen Hut zu bekommen und nicht mit Prinzipien und "gesundem Menschenverstand" kommen.

  • Dann sag doch mal, wie du das löst. Großeltern? Mann nimmt sich frei? Du bleibst selbst zu Hause? Alle Kinder KiTa-Platz? Stell dir vor, es gibt Frauen, bei denen geht ALLES davon nicht. Gerade wenn man Kinder hat, sollte man eigentlich verstehen, wie schwierig es ist, das unter einen Hut zu bekommen und nicht mit Prinzipien und "gesundem Menschenverstand" kommen.

    Unterschreibe ich sofort!

  • unsere Konrektorin (Grundschule, RLP) ist jetzt nach den Ferien wieder mit 12 Stunden (verteilt auf drei Tage) wieder an der Schule.
    Nun hat sie vor ihr Kind (20 Monate) bei Bundesjugendspielen und ähnlichen Veranstaltungen ,an denen sie eigentlich unterrichtsfreie Tage hat, mitzubringen.
    Für andere Lehrer gilt an solchen Tagen, dass sie wenn sie Klassenlehrer sind, eben den ganzen Tag anwesend sein müssen und ihre Klassen entsprechend betreuen.
    Sie will stattdessen einfach mehr Eltern bestellen, die dann zum Teil ihre Aufgaben übernehmen können...


    Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Wenn ich Dienst habe, kann ich doch nicht einfach mein Kind mitbringen? Oder?!


    Frag sie doch einmal ganz direkt, ob diese Regelungen in Zukunft auch für die anderen Mütter gelten sollen. Die eigene Stellung als Konrektorin für den eigenen Vorteil auszunutzen geht schon einmal gar nicht.


    Und ihre eigenen dienstlichen Pflichten kann sie schon einmal gar nicht auf Externe delegieren und auch nicht auf Untergebene, wenn sie sich dadurch einen PERSÖNLICHEN Vorteil verschafft. Habt ihr denn keinen Personalrat?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich finde die Frage seltsam. Es gibt offenbar ein Problem mit der Kinderbetreuung, das Problem wird gelöst - "unbürokratisch", wie man so sagt. Das Kind kommt eben mit, und damit die Schulveranstaltungen reibungslos laufen, erhöht man die Zahl freiwilliger Helfer.


    Den Kolleginnen entsteht m. E. kein Nachteil, sondern nur ein Vorteil - falls sie selbst mal in einer entsprechenden Zwangslage sind, können sie sich drauf berufen und sicher auch mal das eigene Kind mitbringen.


    Die Eltern, die sich beteiligen, werden dazu wohl nicht gezwungen.


    Und die Schüler können sicher auch akzeptieren, dass die Konrektorin ein Auge auch auf ihr Kind wirft. Es sind ja noch andere Erwachsene da.


    Was also ist die Schwierigkeit? Ach so, in Deutschland muss man natürlich klären, ob das alles RECHTENS ist. Das ist etwas, das man natürlich unterstützen muss: Die Verrechtlichung der Schule muss unbedingt vorangetrieben werden! Ich finde, man sollte auch Eltern und Schüler immer ermutigen, viel häufiger die Rechtslage zu erkunden und Anwälte gegen die Schule und einzelne Lehrer einzuschalten. Einfach nur, um endlich Klarheit zu schaffen. Es geht eben ums Prinzip, absolut nachvollziehbar. Jedenfalls erkenne ich in der Ausgangsfrage kein anderes Motiv.

  • Nun hat sie vor ihr Kind (20 Monate) bei Bundesjugendspielen und ähnlichen Veranstaltungen ,an denen sie eigentlich unterrichtsfreie Tage hat, mitzubringen.


    Na ja, es liest sich eben nicht so, dass sie MAL ihr Kind mitbringt, sondern das regelmäßig vorhat. Meine Kinder sind 7, 8 und 2,5. Nach 2 Jahren Pause steige ich wieder ein. Wenn ich nicht wüsste, wohin mit meinen Kindern, würde ich nicht anfangen. Jeder, der mal als LehrerIn gearbeitet hat weiß, dass zu diesem Job auch außerunterrichtliche Verantstaltungen gehören, die Dienstpflicht sind. Das hat doch nichts mit kinderunfreundlich zu tun ?( . Wir sind (inzwischen) an unserer Schule ein relativ junges Kollegium von 50 Lehrerinnen und Lehrern. Wenn jeder nach Gutdünken anfangen würde, MAL seine Kinder mitzunehmen, könnten wir tatsächlich einen Hort aufmachen. Ich bin die letzte, die etwas gegen einen Mittagshort an der Schule hätte, auch mein Leben würde so eine Einrichtung unglaublich erleichtern, denn es ist der pure Wahnsinn, wie man seine Kinder manchmal von Pontius nach Pilatus karren muss, um außerunterrichtliche Veranstaltungen wahrnehmen zu können. Mir stößt eben nur dieser Alleingang ohne Rücksprache mit den Kollegen auf und das kann sich die Person wahrscheinlich nur leisten, weil sie Teil der Schulleitung ist. Was mich persönlich betrifft, habe ich keine Heerscharen an Nannys. Es ist tatsächlich in der Vergangenheit so gewesen, dass mein Mann nicht selten freinehmen musste. Ich hatte keine Tagesmutter, weil ich die Anzahl der außerunterrichtlichen Veranstaltungen ein wenig unterschätzt hatte. Meine Großen sind inzwischen auch nicht das Problem, sondern der Kleine. Ich bin schon auf der Suche nach einer passenden TAgesmutter, die bei Bedarf Gewehr bei Fuß steht. Wenn ich meinen Sohn zu Bundesjugendspielen mitnehmen müsste, könnte ich tatsächlich genauso gut zu Hause bleiben. Auf die Schüler könnte ich mich auf jeden Fall nicht konzentrieren ;). Die Praxis der Konrektorin finde ich auch deshalb unfair, weil andere eine Betreuung organisieren und diese auch bezahlen müssen. Also: Gleiches Recht für alle! Es wäre tatsächlich mal den Versuch wert eine Erzieherin für alle Lehrerkinder zu organisieren...meine Schulleiterin wäre für so etwas sicher offen. Wir gründen den ersten Schulkindergarten :D !


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Im Grunde habt ihr alle Recht, ich meine nur irgendwie aus dem Ausgangsthread herauszuhören, dass dieses gleiche Recht an dieser Schule früher nicht für alle galt, sondern erst jetzt eingeführt wird, da die Konrektorin eben in einer entsprechenden Führungsposition ist.


    Ansonsten muss man bei dieser Diskussion differnzieren: Wenn man ein Kind, das sich selbst beschäftigen kann, mitnimmt (Stichwort: In Firmen gibt es auch Spielecken...), finde ich das total in Ordnung. Bei den Bundesjugendspielen finde ich das auch o.k. Allerdings sollte das Kind so alt sein, dass die Rektorin nicht ihre Klasse vernachlässigen muss, denn wer von uns hätte es schon gerne, dass z.B. der eigene Zahnarzt sein Kleinkind im Behandlungsraum hat, während er bohrt. Ich finde, dass es ok ist, Kinder mal mitzunehmen, Voraussetzung ist aber dass man seine Dienstpflichten ordentlich erledigen kann. Wenn die Kinder noch zu klein dafür sind, dann muss man es anders lösen. Bsp.: Wenn Zweijährige mit in den UNterricht genommen werden, dann kann ich meinen Unterricht einfach nicht ordentlich machen und das finde ich problematisch. Und ja, sowas habe ich an meiner alten Schule öfters erlebt ?(

  • Vielleicht betrifft das die Konrektorin nicht, die mit 12 Stunden wiederkommt, aber entschuldigt, es gibt auch Fälle, da kann man sich nicht erlauben "nicht wieder anzufangen". Mir geht es so, ein Jahr Elterngeld, ein paar Monate überbrückt, dann wird es ganz schön eng. Mein Mann kann nicht oft einspringen, also werde ich auch gezwungen sein, mein Kind zu Nachmittagsveranstaltungen mitzunehmen oder eben an diesen gar nicht teilzunehmen, sofern man es mir gestattet. Ich weiß auch genau, dass es absolut nichts bringt, mein Kind mitzubringen, aber solange ich dienstverspflichtet bin, habe ich gar keine andere Wahl.

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