Wo bestellt ihr günstig Büro- /Schulmaterial ?

  • Da kommt einiges zusammen. Selbst wenn man prinzipiell bereit ist, etwas privat zu ergänzen, irgendeine Grenze muss man doch haben, oder?

    Ja, muss man wohl. Offenbar ist die verschieden, denn deinen PC stellst du weil Lockdown ja auch zur Verfügung. Könnte auch jemand kommen und sagen: Soso, wieso stellt denn dein Land dir den nicht? Da hast du wohl nicht nachdrücklich genug nachgefragt:aufgepasst: Aber was sollte das bringen?


    Ich frage mich, warum sich so viele Kolleginnen systematisch vor und hinter die Bufrau stellen und sie unentwegt schützen.

    Das tue ich m. E. nicht, ich habe nirgends geschrieben, dass ich das guthieße (ist das der passende Konjunktiv?) ich brauche schlicht das Arbeitsheft der Kinder, wenn ich ihnen daraus eine Aufgabe zuweisen will.

  • Du kannst doch nicht als einzige*r an deiner Schule sagen "ich kaufe den Taschenrechner nicht,

    Doch das kann ich. Das habe ich sogar getan, als in NRW die angeblich graphikfähigen Taschrechner eingeführt wurden. Wir sind aber auch auf die Idee gekommen, gänzlich auf derlei Geräte zu verzichten und statt dessen GeoGebra auf den ohnehin vorhandenen Computern zu installieren. So haben alle 'was gespart.


    PS: Ich glaube, was mich stört, ist diese Behauptung, dass es nicht anders ginge. Oft untreschwellig, hier ganz offen. Es gibt immer eine andere Möglichkeit. Wenn man die Alternativen schon nicht zur Kenntnis nehmen möchte, werden die Kästchen der Entscheidungsmöglichkeiten arch eng.


    Mein Leben wird sich nicht in so engen Kästen abspielen, ich werde immer über die Dinge nachdenken.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier () aus folgendem Grund: PS:

  • Nö, tue ich nicht. Ich gebe ihr die Mitschuld daran, dass die Schulträgerinnen mit ihrer Nummer durchkommen.

    Joah, kann man so sehen. Ich sehe das so, dass ich erst seit diesem Schuljahr an meiner Schule bin, wir grad dummerweise eine Pandemie haben, unser Schulträger grad alles gibt, um Leihgeräte für bedürftige SuS zu beschaffen, die Gelder für Dienstgeräte des Landes, die für Teilzeit-Lehrkräfte wie mich nur geteilte Dienstgeräte vorsieht, aufstockt, damit wir alle im Kollegium Dienstgeräte bekommen können und blöderweise neue Schulbücher nicht mal eben angeschafft werden können, wenn der Haushalt erschöpft ist. Ja, für die Zukunft erwarte ich durchaus, dass gewisse Materiallücken geschlossen werden. In diesem Schuljahr versuche ich aber erst einmal mit dem Vorhandenen zu arbeiten, ergänze gerade im Hinblick auf den Fernunterricht (denn auch da sind die digitalen Lehrwerke die ich gerade anschaffe sehr hilfreich) wo nötig und sinnvoll, um mir die Arbeit jetzt zu erleichtern. Mir erleichtert es kollosal die Arbeit, wenn ich nicht jedes Arbeitsblatt selbst entwerfen muss, sondern mit dem eingeführten Schulbuch arbeiten kann (dort, wo es ein solches gibt zumindest). Ich habe ein Fach, in dem es kein eingeführtes Schulbuch gibt, das ich auch noch fachfremd unterrichte seit diesem Jahr- das verursacht mir enorm viel Zusatzarbeit mich hier einzuarbeiten und adäquates Arbeitsmaterial zu finden bzw. zu erstellen. Das könnte ich keinesfalls in 4 Fächern leisten, die ich schließlich- Probezeit- auch nicht bereits seit Jahren unterichte, so dass ich auch keinen größeren Materialpool zur Verfügung hätte, auf den ich zurückgreifen kann. Mir ans Bein zu pinkeln ist ebenso simpel, wie erbärmlich an der Stelle. Chapeau, hast du geschafft, ganz ohne groß zielen zu müssen. Ändert aber nichts daran, dass ich mir für dieses Schuljahr nicht mal eben Schulbücher backen kann oder diese durch Beschwerden direkt oder auch nur halbwegs zeitnah bekommen könnte. Die nächsten Anschaffungen jenseits von Leih- oder Dienstgeräten, für die es extra Gelder gibt, werden bei uns frühestens im Sommer möglich sein, bis dahin muss ich auch schon meinen Job machen können ohne in Überstunden zu ertrinken. (Und ich habe für diese Anschaffungsrunde bereits einige fehlende, aber dringend benötigte Materialien über die Fachschaft mit beantragt, die ich mir keinesfalls privat anschaffen werde, die aber unseren SuS wirklich helfen würden. Still hinnehmen und abnicken war noch nie mein Fall.)


    Vielleicht machst du dir einfach mal die Mühe erst nachzufragen, ehe du Leute über deinen äußerst grobzinkigen moralischen Kamm scherst. Danke im Voraus!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    3 Mal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • In den 25 Jahren meiner Dienstzeit habe ich mir noch nie ein Schulbuch kaufen müssen, trotzdem sind meine Schränke im Arbeitszimmer voll damit. Einerseits werden die von den Verlagen großzügig und kostenlos z.B. bei der Implementierung neuer Lehrpläne verteilt, andererseits war ich noch nie an einer Schule, die nicht ein paar Bücher mehr als für Schüler benötigt anschaffte.


    Weiteres Material (Arbeitshefte, ...) kaufe ich mir regelmäßig, um mir meine Arbeit zu erleichtern und dadurch meine Arbeitszeit zu reduzieren.


    Wenn man außerdem den Anspruch an sich hat, alle SuS bestmöglich zu fördern und "mitzunehmen" geht es kaum anders. Als LuL an einer Schulart, an der SuS freiwillig sind, versteht man diese Haltung unter Umständen nicht. SuS sind dort mehr in der Pflicht. Ich behaupte mal, dass an GS, HS und FöS viel mehr SuS auf der Strecke blieben, würde man mit O. Meiers Haltung unterrichten!

  • Ich behaupte mal, dass an GS, MS und FöS viel mehr SuS auf der Strecke blieben, würde man mit O. Meiers Haltung unterrichten!

    Ja, behauptet ist so etwas schnell.


    Du kannst aber schon mal locker anfangen, deine Behauptung zu belegen, indem du erklärst, was denn nun meinen Schülerinnen entgeht, weil ich ein von der Schulträgerin bezahltes Buch im Unterricht verwende statt eines privat bezahlten.


    Und auch ansonsten lasse ich mir kein schlechtes Gewissen einreden. Wer das Material bezahlt, ist eine wichtige Frage. Auf die Qualität des Unterrichts hat sie aber nur wenig oder gar keinen Einfluss. Wer meint, sie eine bessere Lehrerin, indem sie sich diese Qualität erkauft, soll das glauben. An dem Wettbewrb werde ich mich nicht beteiligen. Da kann sich, wer will, zur Siegerin erklären.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich behaupte mal, dass an GS, HS und FöS viel mehr SuS auf der Strecke blieben, würde man mit O. Meiers Haltung unterrichten!

    Ich weiß nicht, wie O.Meier unterrichtet, ich weiß nur, wie ich es tue und warum ich wann was wie erwerbe. Das darf natürlich auch hinterfragt werden. Ich möchte aber nicht auch noch pauschal verantwortlich dafür gemacht werden, weil ich bestimmte Dinge nicht bezahlt bekomme, das ist nämlich ärgerlich genug und die Kritik ist an einzelne gerichtet einfach falsch.

  • Danke dir gingergirl , aber ein Urteil ist noch kein Gesetz, heißt, ein anderes Gericht kann in anderem Kontext anders entscheiden. Zudem lehnt ja zunächst mal die Schulleitung ab, mehr als Klassensatz zu erwerben. Mit der hab ich schon allerlei Kämpfe durch, ich war Dauergast bei der GEW, nicht zuletzt aufgrund vieler Stimmen hier, was man sich bieten lassen müsse und was nicht. Ende vom Lied ist nicht so schön für mich und ich möchte gerade nicht noch ein Rechthabefass aufmachen, ich brauche meine Bandscheiben und Magenschleimhaut noch8)

  • Danke dir gingergirl , aber ein Urteil ist noch kein Gesetz, heißt, ein anderes Gericht kann in anderem Kontext anders entscheiden

    Gerichte schärfen mit ihren Urteilen den Interpretationsspielraum von Gesetzen aus. Wenn man dann noch etwas auf die Hierarchie der Gerichte schaut, wird man feststellen, dass ein Urteil des BAG nicht so einfach von einem anderen Gericht ignoriert werden kann. Zwar gibt es in Deutschland keine Präzedenzfälle und Gerichte sind in jedem Einzelfall frei in der Rechtsprechung, orientieren sich aber durchaus an höchstrichterlicher Rechtsprechung, da auch anzunehmen ist, dass beim Gang durch die Instanzen diese wieder abgebildet wird. Ein Richter an einer niedrigeren Instanz wird sich daher durchaus an der Rechtsprechung höherer Instanzen orientieren.


    In der Urteilsbegründung des BAG wird sehr detailliert aufgeführt, auf welche Rechtsgrundlage sich die Entscheidung, das Land habe Lehrbücher zu stellen, bezieht. Hier bezieht sich das BAG interessanterweise kaum auf Landesrecht, sondern v.a. auf das BGB und zitiert auch einzelne Entscheidung von Landesgerichten. Man kann daher mit hoher Sicherheit annehmen, dass dieses Urteil auch für andere Bundesländer übertragbar ist.

  • Euch ist aber klar, dass das Bundesarbeitsgericht gar nicht für Beamte zuständig ist?

    Natürlich ist das klar, die im Urteil zitierten gesetzlichen Grundlagen des BGB beziehen sich aber nicht nur auf Arbeitnehmer. Es gibt im Übrigen auch niederinstanzlich analoge Urteile von Verwaltungsgerichten.

  • Wenn dir alles klar war, verstehe ich aber das hier nicht:

    Zitat

    In der Urteilsbegründung des BAG wird sehr detailliert aufgeführt, auf welche Rechtsgrundlage sich die Entscheidung, das Land habe Lehrbücher zu stellen, bezieht. Hier bezieht sich das BAG interessanterweise kaum auf Landesrecht, sondern v.a. auf das BGB und zitiert auch einzelne Entscheidung von Landesgerichten. Man kann daher mit hoher Sicherheit annehmen, dass dieses Urteil auch für andere Bundesländer übertragbar ist.


    Arbeitsrecht ist kein Landesrecht (von daher isses nicht so bemerkenswer,t dass das BAG sich darauf nicht bezieht) - Landesgerichte heißen übrigens nicht so, weil sie für Landesrecht zuständig sind...

  • kommt auf die Ansprüche an. Ich habe ne Tasche, die ich ans Fahrrad hängen kann ;)

    Und ansonsten nen Rucksack, da ich Zug fahre.

    Also mir ist wichtig, dass ich alle Materialen und Bücher in die Tasche bekomme, die dann auch noch lange hält. Da wäre eine Lehrertasche aus Leder eigentlich perfekt. Mit dem Fahrrad fahre ich kaum, deshalb wäre eine Tasche zum umhängen perfekt! Habe am Wochenende schon geschaut - noch nicht fündig geworden.

  • Arbeitsrecht ist kein Landesrecht (von daher isses nicht so bemerkenswer,t dass das BAG sich darauf nicht bezieht) - Landesgerichte heißen übrigens nicht so, weil sie für Landesrecht zuständig sind...

    Willst du mich jetzt gerade vera****? Das hat hier nirgendwo jemand behauptet. Natürlich ist Arbeitsrecht kein Landesrecht und Landesgerichte einfach nur mittlere Instanzen der regulären Gerichtsbarkeit. Darum geht es aber gar nicht. Das BAG hatte aber konkret zu einem niedersächsischen Fall zu urteilen und @samu hatte korrekt angemerkt, dass Urteile nicht per se auf andere Fälle zu übertragen sind.


    Ausgehend davon habe ich darauf hingewiesen, dass das in der Presse oft herangezogene Urteil des BAG v.a. auf Basis von Regelungen des BGB gefällt wurde und daher m.E. nicht nur landesspezifisch und auch nicht nur für Angestellte Wirkung entfaltet. Niederinstanzliche Arbeits- und Verwaltungsgerichte werden dieses durchaus mit berücksichtigen. Im Übrigen hat das BAG sehr wohl auch einen Blick z.B. in das Niedersächsische Schulgesetz geworfen und auch dieses zitiert.


    Deine Einwürfe gehen insofern vollkommen an der Sache vorbei.

  • Euch ist aber klar, dass das Bundesarbeitsgericht gar nicht für Beamte zuständig ist?

    Doch, ist klar. Es müsste sich dann trotzdem erst mal ein Verwaltungsgericht finden, dass urteilt, dass eine verbeamtete Lehrerin verpflichtet sei, privat Arbeitsmaterial anzuschaffen.


    Wie wahrscheinlich ist das?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Eingeführte Schulbücher muss kein Lehrer selbst bezahlen. Da gab es schon 2013 ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht:

    https://www.spiegel.de/lebenun…lbst-zahlen-a-888429.html

    Nein, aber wenn gerade kein Geld mehr da ist, um neue Bücher anzuschaffen, muss man in der Realität dann halt dennoch ein Schuljahr oder zwei warten, denn die Versorgung der SuS hat Vorrang. Klar: Ich kann mich einfach mit einem Schülerbuch in den Kopierraum stellen und das abkopieren. Dafür ist mir dann aber meine Lebenszeit zu schade. Da hole ich mir lieber für 15-45 € das digitale Lehrwerk, setze über die Werbungskosten ab, was eben absetzbar ist und bin gleichzeitig für den Fernunterricht jetzt ausgestattet mit einem teilbaren Lehrwerk.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das sehe ich anders. Das Bundesarbeitsgericht ist die höchste richterliche Instanz für Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Selbstverständlich lässt sich daraus ein Anspruch für alle anderen Lehrer, auch Beamte, ableiten.

  • Okay. Welche Informationen fehlen noch?

    Wie wäre es, wenn du den obigen Beitrag aufmerksam durchlesen würdest. Darin könntest du relevante Informationen finden, würdest du das denn wollen und könntest dann konkret nachfragen, was dir noch fehlt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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