Fotos von Schülern auf dem Rechner behalten? ist das erlaubt ?

  • Kennt sich damit jemand aus? Ich diskutiere gerade in einem anderen Forum drüber und dachte mir, ich frag euch mal...... ist doch bestimmt jemand da, der weiß, ob das "erlaubt" ist, Fotos von Schülern zu machen (auch ohne Einverständnis der Eltern?) und sie auf dem Rechner zu behalten?


    ooohhh...es geht auch um Gesprächsprotokolle, Klassenlisten und alle Dokumente, auf denen sich Daten der Kinder/Eltern befinden.


    lg

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • In Bayern bin ich mir sicher, was personenbezogene Daten allgemein und digitale Speicherung betrifft: die müssen zum Ablauf des Kalenderjahres (vor ein paar Jahren sogar noch: Schuljahres) gelöscht werden, zu dem sie nicht mehr gebraucht werden. Gebraucht heißt: wenn du die Klasse 2010/11 unterrichtet hast, musst du die Daten Ende 2011 löschen. Du darfst die Daten in der Regel auch dann nicht behalten, wenn du dieselben Schüler im Folgejahr hast. Ich vermute, dass Ausnahmen gelten für zweijährige Kurse, wie es sie in der Oberstufe gibt, bin mir da aber nicht sicher.


    Fotos im Speziellen: da bin ich mir weniger sicher. Ich glaube, gelesen zu haben, dass das Fotografieren zu klasseninternen schulischen Zwecken auch ohne Elterneinwilligung erlaubt sind (für einen persönlichen Sitzplan für die Lehrkraft etwa, nicht dagegen für eine Veröffentlichung im Jahresbericht). Gespeichert werden dürfen sie sicher auch nicht über das Kalenderjahr hinaus.


    Hält sich verständlicherweise niemand daran.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Danke schon mal für die Info!


    Uuuiii!!! Das ist aber echt heikel. In der Regel hat man doch echt voll viele Bilder, die man schon alleine wegen der schönen Erinnerung nicht löschen will :(


    So nach dem Motto: Ach guck an, der "Fritz", den hab ich doch gerade im Supermarkt gesehen, wie der sich verändert hat.....oder : Das waren tolle Projekttage!


    Ich habe auch schon Fotos im Unterricht geschossen und die dann auf Stellwänden den Eltern am Elternabend gezeigt. Beschwert hat sich da noch keiner. Oder gesagt, dass er die gelöscht haben will. :whistling:

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ich weiß, dass es eine Erklärung zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülern gibt, die eigentlich jeder Lehrer unterschreiben müsste. Ich finde den Link aber gerade nicht. Was ich gefunden habe: die Regelungen in Bayern detailiert:
    http://www.datenschutz-schule-…d855f78e30249e649227a3e34


    Man darf wie üblich weniger als man macht, nimmt sich aber Freiheiten, weil man sonst eben nicht vernünftig arbeiten kann.

  • Die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in jedem Bundesland (etwas) anders geregelt. Manche Bundesländer haben "strenger" anmutende Vorgaben in Bezug auf die Datensicherung, andere sind vielleicht etwas "lebensnäher". Insgesamt lässt sich wohl sagen, dass eine "Datensparsamkeit" in allen Bundesländern vorgeschrieben ist: Ich speichere nur das, was ich aktuell (als Fach- oder Klassenlehrer) benötige...
    Hier die Regelung für Niedersachsen: http://www.nds-voris.de/jporta…bsvorisprod.psml&max=true

    • Offizieller Beitrag

    zu Beginn eines jeden Schuljahres mache ich von neuen Klassen Photos, und so wie ich die Namen kenne, lösche ich die wieder. Dafür braucht es kein ganzes Schuljahr, und für mich stellt sich da auch nicht die Frage nach Erinnerungswerten. Die Klassenphotos habe ich ja Ende des Schuljahres auch im Jahresbericht, da kann ich Jahre später noch drin blättern.
    Vielleicht neige ich auch einfach weniger zu Sentimentalität :whistling:

  • Vielleicht neigen auch die meisten GS-Lehrer zu mehr Sentimentalität..... du weißt schon: "Ach Gott, bist duuuuu groooooß geworden" *gggg*
    Bei mir ist das schon ab und zu so......


    Weiß jemand, wie das in BaWü geregelt ist? Oh je, dann muss ich alle Fotos von der Festplatte löschen. Aber ich hab noch ne CD, die mir Eltern geschenkt haben ......die behalt ich ;)



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ich behalte die Fotos meiner Schüler auch über das Schuljahr hinaus, da ich wenn ich die Klassen nach zwei bzw. vier Jahren abgebe, Erinnerungsalben und entsprechende Foto-CDs erstelle. Das ist dann jeweils mein Abschiedsgeschenk für die Schüler. Ich fotografiere im Unterricht eigentlich sehr viel und versuche auch so, Unterricht für Eltern zu dokumentieren und näherzubringen. Außerdem sind Feste in der Grundschule, wie Karneval, oder Anlässe, wie Wandertage, ohne Erinnerungsfotos nur halb so schön.


    Allerdings läuft das bei mir unter der Voraussetzung, dass ich von allen Eltern dafür das Einverständnis bekomme. Wenn zu viele Eltern in der Klasse nicht damit einverstanden sind, dass ich erstens ihre Kinder fotografiere und diese Bilder auf meinem Rechner speichere, und zweitens dass ich die Bilder auf CD für alle in der Klasse zugänglich mache, dann geht das eben nicht. Das gilt dann allerdings auch für alle, dann gibts eben kein Abschiedsbuch. Das habe ich aber so in dieser Konsequenz erst bei einer Schülerin erlebt.


    Was die Speicherung sonstiger Daten auf heimischen PCs angeht, ist das in NRW ziemlich genau in der VO-DV I geregelt.

  • also ich stell alle Fotos, die ich mache in Picasa in ein nichtöffentliches Album und schicke den Eltern den Link. Bisher hat sich noch keiner beschwert - im Gegenteil.

  • Zitat

    Kennt sich damit jemand aus? Ich diskutiere gerade in einem anderen Forum drüber und dachte mir, ich frag euch mal...... ist doch bestimmt jemand da, der weiß, ob das "erlaubt" ist, Fotos von Schülern zu machen (auch ohne Einverständnis der Eltern?) und sie auf dem Rechner zu behalten?


    Fotografieren geht immer, die Fotos auf dem Rechner behalten geht auch immer. ABER: Beim Veröffentlichen greift des Recht am eigenen Bild und u.U. andere Persönlichkeitsrechte und evtl. auch Markenrechte (Aufschriften auf T-Shirts, Logos u.dgl.).
    Und da hat man ganz schnell mal 'nen Anwalt an der Backe haben.
    Näheres findet man im Netz, wenn man zum Fotorecht googelt.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Über soetwas mache ich mir ehrlich gesagt überhaupt keine Gedanken. (naiv? vielleicht...)
    Ich habe viele Fotos von meiner Klasse auf meinem Rechner und die werde ich auch nicht löschen ;)
    Solange ich sie nicht veröffentliche... da kräht doch kein Hahn nach. :)

  • Also ich finde überall etwas zu "Veröffentlichung" (wie Homepage) - dass man das ohne Einwilligung nicht darf ist mir logisch.


    Aber zum reinen fotografieren und archivieren finde ich nichts. Hast du was Konkretes dazu gefunden, Steffen? Würd mich echt interessieren.


    @ shadow: Da bin ich genauso .......

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Die Frage ist ja, ob die Richtlinien zur Speicherung personenbezogener Daten überhaupt anzuwenden sind.

    Zitat

    (1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).

    Ich habe Zweifel daran, dass das Foto einer Schülergruppe zB auf einem Schulfest diese Begriffsnorm erfüllt, da für einen Außenstehenden daraus keine Informationen entnehmbar sind, die ihm nicht schon vorher bekannt sind (sprich: einhzelne Schüler kann er nur identifizieren, wenn er sie vorher schon kennt und abgesehen vom Aussehen enthält das Foto auch keine weitergehenden Informationen über die Person). Genauer könnte das aber nur ein Jurist entscheiden. Nicht zulässig wäre wohl Einzelfotos mit Namen abzuspeichern.


    Die Richtlinien regeln im übrigen den Umgang von Lehrkräften mit im dienstlichen Zusammenhang benötigten Daten. Daraus zu folgern, dass ein Lehrer zB auf einem Klassenfest auch keine privaten Erinnerungsfotos machen darf, halte ich für konstruiert.

  • Zitat

    Aber zum reinen fotografieren und archivieren finde ich nichts. Hast du was Konkretes dazu gefunden, Steffen? Würd mich echt interessieren.


    Eben, das Konkrete sind die Rechte, die bei Veröffentlichung greifen. Dort gibt es entsprechende Einschränkungen. Alles andere ist erlaubt, dazu wirt du auch nichts Rechtsverbindliches finden, da eben nicht verboten.


    Ich selbst fotografiere hobbymäßig. Derartige Regelungen (obwohl aus Sicht der Betroffenen sicher gerechtfertigt) haben mich bisher davon abgehalten Personenfotografie zu betreiben.


    Grüße
    Steffen


    Nachtrag:
    Fotorecht allgemein --> http://www.fotorecht.de/
    Recht am eigenen Bild --> http://foto-podcast.de/ipod/blende8-23/

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Hier noch mal eine etwas genauere Darstellung des Rechtes am eigenen Bild, auch im Zusammenhang mit dem Datenschutz:


    http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html


    Und dort : " Jur. Beiträge" --> "Onlinerecht" --> "Recht eigenes Bild"



    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Uuuiii!!! Das ist aber echt heikel. In der Regel hat man doch echt voll viele Bilder, die man schon alleine wegen der schönen Erinnerung nicht löschen will


    Es ist ein Grundprinzip des Datenschutzes, Daten nur zu den Zwecken zu verwenden, zu denen sie erhoben werden.

  • Der link funzt nicht.


    Bilder, die nicht mit Namen versehen sind, sind m.E. keine personenbezogenen Daten. Es greift wohl nur das Veröffentlichungsrecht mit dem "Recht am eigenen Bild". Das Speichern auf den Rechnern für private Erinnerungszwecke fällt nicht darunter. Da auch das Vorführen eines Filmes im Klassenverband keine öffentliche Vorführung ist, ist imho auch das Zeigen der Bilder keine Veröffentlichung.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Der link funzt nicht.


    Mist, als ich den Beitrag geschrieben habe ging er noch. Habe jetzt mal draufgeschaut, die habe ihre Webseite komplett verändert und die Texte zum Fotorecht sind nicht auffindbar :-((

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