Übertriebene Arztrechnungen ...

  • Reagiert ihr eigentlich wenn ihr - eurer Einschätzung nach - übertriebene Arztrechnungen bekommt? Ich ärgere mich gerade ziemlich ..
    Ich war bei einem Hautarzt, der mir ein schmerzendes Etwas unter dem Fuß weggeschnitten hat. Unser Gespräch dauerte ca. 1-2 Minuten und hatte den Inhalt:
    Arzt: Was führt sie zu mir?
    Ich: Das und das
    Arzt: Das ist ...
    Ich: Oh
    Arzt: Warum haben Sie denn eine so lange Narbe unter dem Fuß?
    Ich: Weil ich mal in einen Aktenordner getreten bin und man mir das 2x aufgeschnitten hat.
    Arzt: Was es nicht alles gibt
    Verabschiedung


    Dieses aufwändige Gespräch wird nun als "eingehende, über das gewöhnliche Maß hinaus gehende Beratung" abgerechnet ...

  • In dem Fall würde ich anrufen und mir das doch bitte noch mal ganz genau erklären lassen (können die dann bestimmt auch wieder abrechnen ;)). Bzw. darauf hinweisen, dass du das nicht akzeptierst und sie bitten, die Rechnung umzuschreiben. Ob das hilft weiß ich nicht.

  • Wenn ich mich nicht irre, dann müsste dieses Gespräch mind. 20min dauern. Nur dann kann es als "eingehende, über das gewöhnliche Maß hinaus gehende Beratung" abgerechnet werden. Ich würde auch anrufen und nachfragen. Oft machen das ja private Abrechnungszentren und die rechnen nur das ab was der Arzt mitteilt. Bei mir war es damals ein Anruf, in dem mit Blutwerte mitgeteilt wurden. Ich habe mich beschwert und das Ganze wurde korrigiert.

    • Offizieller Beitrag

    So was ärgert mich auch. Ich hatte da mal eine Auseinandersetzung mit einem Arzt, der auch eine "über das gewöhnliche Maß hinausgehende Beratung" abrechnen wollte, er mir aber lediglich am Telefon eine Frage beantwortet hat.
    Leider hat sich dieser Arzt über meinen Einwand zur Rechnung derart aufgeregt, dass er mich nicht mehr behandeln wollte. :thumbdown: Rechne also vielleicht mit Empfindlichkeiten, wenn du das ansprichst.
    Zahnärzte sind dafür auch gut! War mal zur Vertretung bei einem, der 90€ für eine maximal 10minütige Behandlung berechnet hat - ohne Materialkosten! Da stand auch was von eingehender Beratung, etc. auf der Rechnung. Mir war es aber zu doof, mich mit dem auseinanderzusetzen, weil meine Nerven gerade angespannt waren. Habs zähneknirschend bezahlt und von der Kasse wiederbekommen.


    Ich würde den Einspruch gegen die Rechnung u.a. davon abhängig machen, wie ich momentan drauf bin, ob ich gute Nerven hab oder mich leicht aufrege. Und ob ich zu dem Arzt noch öfter hingehen möchte... ;)

  • Ich habe in einer Praxis angerufen, um einen Termin zu vereinbaren und gleichzeitig ein Rezept zu bestellen.
    Ich bekam einen Rechnung über Beratung und Gespräch von mehr als 40 Euro. Rezept ausstellen kostet doch aber nur 3,15 Euro.
    In der Praxis habe ich nicht angerufen, da ich die Rechung von der PVS bekommen habe. Also habe ich auch die als Ansprechpartner gesehen, die wollte ja Geld sehen. Dort sagte man mir, dass das Telefonat tatsächlich als Beratung ausgelegt werden könne auch wenn ich nur um einen Termin gebeten habe. Aber das Ausstellen eines Rezeptes darf nicht als Beratung odr Gespärch berechnet werden. Ich solle die Rechnung nicht bezahlen, sie würden sich kümmern. Wenig später bekam ich eine neue Rechnung über 3,15 Euro und darauf fand sich der Vermerk, dass die vorherige Rechnung als gegenstandslos zu betrachten sei.


    Viele Grüße,
    ohlin

  • Meine erste Tochter kam drei Mal zur Welt. Im ersten Krankenhaus wurde ein Wehenbelastungstest durchgeführt - Kind wollte nicht und wir sind wieder nach Hause gefahren.
    Das Krankenhaus stellte uns eine Geburt in Rechnung (ich habe dann eine Email geschrieben und darum gebeten mir den Aufenhaltsort meines Kindes zu nennen, da ich es offensichtlich in der Klinik vergessen haben muss ;))


    Unsere Große kam dann in einer anderen Klinik zur Welt. Die Hebamme und die Assistenzärztin waren wirklich super. Rechnung für die Geburt war OK. Haben wir auch gerne bezahlt.


    Wenige Wochen später kam die Rechnung vom Chefarzt. Er war aber gar nicht bei der Geburt dabei und vorher abbestellt worden. Anruf genügt. Rechnung war angeblich ein Fehler. Wer das glaubt ist wohl selbst schuld.

  • Bei mir wurden nach einer Operation von drei verschiedenen Ärzten angeblich die Fäden gezogen (dabei haben sie sich selbst aufgelöst)... und einmal im Sitzen auf den Bauch drücken ist eine symptombezogene Untersuchung für über 10 € . Erstaunlich ist aber auch, welchen Spielraum die Ärzte haben. Weil die Beihilfe eine genauere Begründung einforderte, der Arzt dazu aber keine Lust hatte, hat er mal eben auf rund 300 € verzichtet.

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist schon einmal bei einer heftigen Mittelohrentzündung der Kehlkopf entfernt worden.
    :schimpf: :huh:

    Krass! Was es alles gibt... 8|
    Da ist die übetriebene Rechnung für ein angebliches Beratungsgespräch ja noch harmlos.

  • Den Eindruck hat ich auch, Melosine :) Ich weiß nicht, ob ich reagieren soll - hingehen will ich zu dem sowieso nicht mehr, ich war nur da, weil er der Arzt meiner Mutter ist und meiner in Urlaub war. Aber so, durch das Nichts-Sagen, rutschen natürlich viele viele Rechnungen einfach so durch.
    Schön war auch, als ich nach einer Ultraschall-Untersuchung, die die Assistenz-Ärztin im Krankenhaus nach max. 2 Minuten mit den Worten "Ich kann da nichts richtig sehen" abbrach, eine Rechnung für eine besonders ausgiebige und lange Untersuchung bekam ...

  • Ich hatte mir selbst eine Zecke entfernt und anschließend von einem Dermatologen überprüfen lassen, dass keine Reste zurückgeblieben sind. Ein Blick - alles in Ordnung! Auf der Rechnung stand: 'besonders zeitaufwendige Untersuchung mit der Waldmann-Lampe, Faktor 3,5'. Ich fragte daraufhin bei der privatärztlichen Verrechnungsstelle an, ob nicht ein Versehen vorliege, denn 'besonders zeitaufwendig' sei die Untersuchung nun wirklich nicht gewesen. Ich solle mein Anliegen mit Begründung schriftlich einreichen, damit sie tätig werden könnten. Auch ein Anruf bei der PKV, ob sie da nicht nachfassen und mich als Zeuge benennen wollten, führte nicht weiter. Es sei bekannt, dass oft überhöht abgerechnet werde. Ich solle mir aber keine Sorgen machen, denn ich bekäme ja den Betrag von der Kasse erstattet (über meine ständig steigenden Beiträge).


    Kurz darauf war ich zur routinemäßigen professionellen Zahnreinigung, diesmal bei einem anderen Zahnarzt, da meiner in Urlaub war. Die Assistentin führte die Arbeit aus, der Zahnarzt schaute kurz nach, lobte den guten Zustand der Zähne und insbesondere des Zahnfleischs und meinte, ich solle in einem Jahr wiederkommen.


    Die Rechnung belief sich auf 184 €. Verrechnet wurde auch hier mit Faktor 3,5 mit der Begründung: 'weit über das normale Maß hinausgehender Zeit- und Materialaufwand'. Der Betrag war doppelt so hoch wie bei meinem alten Zahnarzt.


    Diesmal stellte ich schriftlich an die Zahnärztekammer eine einfache Frage: 'Wie hoch sind 'normaler' Zeit- und Materialaufwand, woran ein darüber hinausgehender Aufwand bemessen wird?' Erwartet hatte ich eine Antwort wie x Minuten und y Fluor u. ä. Stattdessen musste ich erst schriftlich den Zahnarzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Nach ca. drei Monaten kam ein Zwischenbescheid, in dem ich um Verständnis gebeten wurde, dass die Stellungnahme des Zahnarztes wegen beruflicher Beanspruchung noch nicht vorliege und noch keine abschließende Beurteilung der Rechnung erfolgen könne. Als ich die Angelegenheit schon fast vergessen hatte, kam ein langes Schreiben der Kammer, in dem ausführlich dargelegt wurde, was bei einer professionallen Zahnreinigung alles durchgeführt werden könne, wie Messung der Tiefe von Taschen im Zahnfleisch und vieles mehr, ohne jedoch anzugeben, was davon bei mir tatsächlich durchgeführt worden war. Die Kammer befand: Wenn der Zeitaufwand 'weit über das normale Maß' hinausgehe, sei dies Ausdruck der Gewissenhaftigkeit des Zahnarztes, dem die Gesundheit des Patienten besonders am Herzen liege. Unterzeichnet war das Schreiben ebenfalls von einem Zahnarzt :D. Wie war das noch mit der Krähe ...?


    Ich weiß nun zwar immer noch nicht, ob für eine Zahnreinigung 30, 60 oder 90 Minuten 'normal' sind, gehe aber weiterhin wieder zu meinem alten Zahnarzt, der gewissenlos und dem meine Gesundheit egal ist.


    Ich habe mir vorgenommen, künftig vor Beginn einer Behandlung zu fragen, zu welchen Sätzen verrechnet wird, da ich eine Selbstbeteiligung habe und von überhöhten Rechnungen direkt betroffen bin. Ob ich das wohl erfolgreich durchhalte?

  • Ich finde es auch immer erstaunlich, aber es gibt wohl so und so.


    Muss da mal meinen Endokrinologen sehr lobend erwähnen, der mir schon zweimal sehr ausführlich eine Stellungnahme für die PKV geschrieben hat und dafür nichts in Rechnung gestellt hat. Auch die Rezepte bekomme ich kostenfrei zugesandt :thumbup:
    Ansonsten werde ich die Rechnungen auch wohl mal genauer überprüfen müssen...

  • Ich lasse die Ärzte im Zweifelsfall immer eine ausführliche Begründung schreiben und habe darüber noch nie eine zusätzliche Rechnung bekommen; wäre ja auch noch schöner. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Behandlung und ihren Berechnungsfaktor genau zu begründen. Warum soll ich auf den Kosten sitzen bleiben, nur weil die Rechnungen ungenau sind. Aber wie schon mal geschrieben, ist es mir aber auch schon mehr als einmal passiert, dass sie zu einer Begründung keine Lust hatten und deshalb auf einen zu hohen Faktor verzichtet haben.

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