Hallochen ins Forum,
ich versteh die Welt nicht mehr. Von unserem Schulamt Brandenburg werden für die Beantragung von Teilzeit zwei Formulare herausgegeben. Das eine normal "für jedermann" mit der Vordatierung 1.08. bis 31.01. oder bis 31.07. des Folgejahres. Das zweite zur Pflege eines Kindes oder Angehörigen, wo man Anfangs- und Enddatum selbst festsetzen kann. Ich habe nun Formular 2 benutzt, da ich meinen Sohn eingeschult habe und deshalb weniger arbeiten möchte. Soweit so gut, ich habe die Daten vom 15.08. erster Schultag bis 20.06. letzter Schultag eingesetzt. Heute bekomme ich einen Ablehnungsbescheid, weil aus haushaltsrechtlichen Belangen nur die Möglichkeit besteht, vom 1.08. bis 31.7. Teilzeit zu beantragen...
Ich könnte zu dem Thema und den unterschiedlichen Auslegungen und Macharten noch viel schreiben, was das Thema Teilzeit betrifft, aber gut. Meine Frage: Was kann ich tun? Geht das wirklich so, dass die trotz selbst herausgegebenen Formulars die Anträge so ablehnen mit der Begründung? Sind das zwingende dienstliche Gründe?
Übrigens, da meine Schule einen leichten Überhang von 4 Stunden hat, der im Moment geduldet wird, aber da kämem ja dann Stunden durch mich dazu ... wurde mir nun gesagt, wenn ich nicht zurückrudere, kann mir eine Teilumsetzung drohen ...
Kann ein Schulamt echt so arbeiten?! Kann wohl, aber darf es?
Danke für eure Meinungen und Ratschläge