Beförderung an baden-württembergischen Gymnasien

  • Hallo ich bin Lehramtstudent und habe in einem anderen Forum folgende Frage gesehen, jedoch ohne dass dort jemand geantwortet hat. Die Antwort würde mich jedoch auch sehr interessieren, da mir das Vorgehen der Beförderungsverfahren auch nicht ganz klar ist.



    ""Es geht um das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg, die
    Beförderung ist im Landesbeamtengesetzt § 34 geregelt (mehr siehe Link)


    http://www.besoldung-baden-wue…beamtengesetz_paragraf_34



    Liebe Forenmitglieder,



    Ich
    interessiere mich für Funktionsstellen an Gymnasien und habe mich im
    Internet über Beförderungsverfahren informiert und bin dabei auf obigen
    Link gestoßen. Doch so richtig schlau bin ich daraus nicht geworden, ich
    hoffe ihr könnt mir weiter helfen.




    Ab wann ist denn eine
    Beförderung von A 13 nach A 14 nun theoretisch möglich, 1 Jahr nach der
    Anstellung oder nach Ablaufen der Probezeit? Wie sieht das derzeit in
    der Praxis aus, also wie lange wartet man z.Zt. auf eine solche A 14
    Stelle, kann das auch ein Anfänger machen?


    Und: Ist es in BaWü möglich sich als Studienrat auf eine
    Studiendirektorenstelle zu bewerben? Wie lange müsste man hier warten nach der Anstellung,
    bis man überhaupt nach A 15 befördert werden darf und muss dabei das Amt
    des Oberstudienrates durchlaufen werden? Gibt es sowas wie eine Sperrzeit von A 14 zu A 15?



    Ich hoffe wie
    gesagt, ihr könnt mir etwas Klarheit in dieser Angelegenheit
    verschaffen, da mir dieses System noch nicht ganz klar ist. Vielen Dank
    für Eure Hilfe!!!"



    TheBeatle

  • Die Beförderung hängt wie die Einstellung in den Schuldienst, von "Eignung, Befähigung und Leistung" ab.


    Praktisch sieht das dann so aus: Gibt es überhaupt entsprechende Planstellen? Sprich: Fährt die Landesregierung gerade einen Sparkurs oder nicht? Wie viele Mitbewerber gibt es? Und ganz wichtig: Was hält dein Schulleiter von dir? Der schreibt nämlich das entscheidende Gutachten.


    Viele Unwägbarkeiten. Und im Gegensatz zur "freien" Wirtschaft kannst du als Beamter nicht "mal eben schnell" den Arbeitgeber wechseln, wenn du das Gefühl hast, dass sich nichts bewegt. Oder gar eine eigene Firma gründen...


    Mobilität (bundeslandweite!) hilft sicherlich.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Irgendwie finde ich es drollig, dass Du Dich als Lehramtsstudent bereits mit Funktionsstellen beschäftigt. Sollte es für Dich nicht wichtiger sein, gute Leistungen im 1. und danach im 2. Staatsexamen zu produzieren, da davon schließlich die Einstellungschancen entscheidend abhängen? Was danach kommt, kann man heute nur schlecht voraussagen: Wird es dann noch das Beamtenverhältnis für Lehrer geben? Wird es überhaupt noch Gymnasiallehrer im höheren Dienst geben? Lies mal das Kapitel "Bildung" im Koalitionsvertrag, dann siehst Du mehr Fragen als Gewissheiten.


    Der Fragesteller, den Du zitierst, hat sich denkbar schlecht auf seine Frage vorbereitet, denn sein Link führt auf das LBG vom 1.9.1962, und das ist längst überholt!


    Die Dienstrechtsreform, die am 1.1.2011 in Kraft trat, hat in vielen Punkten Änderungen gebracht. Da es bisher aber nur das Gesetz, aber noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, ist voch vieles unklar.


    Vorgesehen ist, dass Wartezeiten für Beförderungsämter entfallen sollen, ebenso sollen Sprungbeförderungen möglich sein.


    ABER: Wieviele Beförderungsstellen es gibt, wird immer politisch entschieden. Ob der Stellenkegel 35:65 in A13 und A14 ausgeschöpft wird oder nicht, hängt vom gerade herrschenden politischen Willen ab.


    Seit einigen Jahren gibt es keine Regelbeförderung mehr. Ob eine Schule aber eine Beförderungsstelle zugewiesen bekommt oder nicht, wird vom Regierungspräsidium anhand des Stellenkegels an jeder individuellen Schule ermittelt. Die Schulen legen die Ausschreibungstexte zu den Stellen fest (Zusatzaufgaben) und stellen sie ins Internet. Ausschreibungsfristen findest Du auf der Homepage des Kultusministeriums. Dann kann man sich bewerben und eventuell die Stelle bekommen, wenn man nach den klassischen Beurteilungskriterien "Eignung, Leistung und Befähigung" das Rennen macht. Weitere Funktionsstellen wie Abteilungsleiter, Fachberater, Stellvertretender Schulleiter und Schulleiter werden ebenso ausgeschrieben. Über das - sehr aufwendige - Besetzungsverfahren dieser Stellen findest Du ausführliche Hinweise auf der Homepage der Regierungspräsidien. Auf Deine konkrete Frage: Auch aus A13 kann man sich auf solche Funktionsstellen bewerben, und ich kenne einige Leute, die das erfolgreich geschafft haben.


    Eine baden-württembergische Besonderheit liegt noch darin, dass der Hauptpersonalrat alljährlich mit dem Ministerium darum kämpft, dass ein gewisser Anteil von A14-Stellen ohne Zusatzaufgaben für altgediente, langjährig im Dienst bewährte Studienräte bereitgestellt wird. Für die nächste Beförderungsrunde im Oktober kommen dafür Lehrer infrage, die in den Jahren 1998, 1999 und 2000 Studienrat wurden und eine aktuelle dienstliche Beurteilung mit der Note 1,0 oder 1,5 haben.


    Anders gesagt: Es gibt Kollegen, die bei entsprechender Leistung mit 33 - 35 Jahren Oberstudienrat werden, und es gibt auch solche, die es mit 55 noch nicht sind.


    Der alte Spruch "Kommt Zeit, kommt Rat; kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat" gilt schon lange nicht mehr.

  • Beatle: "Und: Ist es in BaWü möglich sich als Studienrat auf eine Studiendirektorenstelle zu bewerben? Wie lange müsste man hier warten nach der Anstellung,
    bis man überhaupt nach A 15 befördert werden darf und muss dabei das Amt des Oberstudienrates durchlaufen werden? Gibt es sowas wie eine Sperrzeit von A 14 zu A 15?"


    Hallo Beatle,
    ja, das ist möglich, das habe ich nämlich letztes Jahr gemacht:
    Im Mai auf eine Stelle in K.u.U. beworben, vor den Sommerferien wurde das Schulleitergutachten erstellt, im Oktober war das Bewerbergespräch am RP. Dieses Jahr im Februar wurde ich zum Abteilungsleiter bestellt und im Mai zum Oberstudienrat befördert. Voraussichtlich im November 2012 wird laut RP die Beförderung zum Studiendirektor erfogen.


    Es gibt also Beförderungs- und Stellenbesetzungssperren, aber wie genau die Zeiträume zustande kommen, kann ich Dir leider auch nicht genau sagen.
    Ich weiß nur: A14 ist ein Beförderungsamt, das man durchlaufen muss, und innerhalb eines Jahres darf man nicht zwei Mal befördert werden.


    Gruß!

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