Wann kommt die nächste Dienstrechtsreform? Gehaltseinbuße für ältere Neueinsteiger und Seiteneinsteiger?

  • Hallo Leute,


    mich interessiert wann die nächste Dienstrechtsreform (vor allem in NRW) in Kraft tritt? Ist es richtig, das dann ältere Neu-und Seiteneinsteiger nicht mehr nach Lebensalter sondern nach Dienstjahren bezahlt werden?


    Danke im Voraus

  • Das Dienstrechtsreformgesetz ist ein Paket von verschiedenen Gesetzesänderungen, das geschnürt wurde, um das Gesetzgebungsverfahren zu vereinfachen. Das Gesetz, das du ansprichst, ist das Landesbesoldungsgesetz.


    In Baden-Württemberg trat das modifizierte LBesGBW am 01.01.2011 in Kraft. Es stimmt, dass die bisherigen Dienstaltersstufen durch Erfahrungszeiten (= Zeiten mit dienstlicher Erfahrung) ersetzt wurden, doch bleibt als Bezugsgröße für den Stufenaufstieg weiterhin das Besoldungsdienstalter maßgeblich (siehe § 31 Abs. 1-3). Das klingt zwar recht einfach, ist jedoch nicht ganz leicht zu verstehen. Gedanklich sollte man deshalb zwischen ‚Stufen’ und ‚mit einem Wert belegten Stufen’ unterscheiden.


    Beispiel:


    Ein Realschullehrer nimmt seinen Dienst im Alter von 25 Jahren auf und kommt in ‚Stufe 3’ (früher ‚Dienstaltersstufe 3). Da für die Besoldungsgruppe A 13 in den ersten vier Stufen der Tabelle kein Betrag ausgewiesen ist, wird der Zahlung der Dienstbezüge die Stufe 5 zugrunde gelegt. Nach jeweils zwei Jahren Berufserfahrung steigt er über die Stufe 4 in Stufe 5 auf, ohne dass sich seine Besoldung (abgesehen von Tariferhöhungen) ändert. Nach weiteren jetzt drei Jahren kommt er in Stufe 6, d. h. erst nach sieben Jahren wirken sich seine Berufserfahrungen erstmalig auf seine Bezüge aus.


    Wäre dieser Lehrer am 01.01.2011 bereits im Dienst gewesen, hätten sich für ihn die Berufserfahrungen ebenfalls nicht ausgewirkt, denn:


    "In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 (d. h. wenn die Stufe keinen Betrag ausweist und deshalb nach der ersten mit einem Wert belegten Stufe bezahlt wird) verlängert sich die reguläre Laufzeit der Stufe, der der Beamte zugeordnet wird, um die Monate, die der Beamte nach dem am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht noch benötigt hätte, um den Betrag dieser Stufe zu erreichen." (§ 100 Abs. 3 Satz 7 LBesGBW).


    Vermutlich sind sich viele junge Kollegen dessen noch gar nicht bewusst. Das Erwachen kommt spätestens nach drei Jahren, wenn der erwartete Stufenaufstieg
    ausbleibt.


    Dass junge Kollegen scheinbar geringere Leistungen bringen, wird ihnen ja bereits durch die Kürzung ihrer Bezüge um 4 % in den ersten drei Dienstjahren
    bescheinigt. Dass sie aber darüber hinaus über Jahre hinweg offenbar keine Erfahrungen sammeln, die es zu honorieren gilt, verwundert schon. Noch mehr verwundert allerdings, dass selbst Berufsverbände dies nicht öffentlich anprangern.


    Da lobe ich mir doch die Klarkeit der Änderungen bei der B-Besoldung. Von B 3 wird da nach B 4, von B 7 nach B 8 hochgestuft, ohne dass es auf Erfahrungen ankommt. :thumbdown:

  • Jorge


    hmm irgendwie komisch diese länderspezifische besoldung. in nrw steigt man demnach als a13er mit stufe 3 ein und nicht mit stufe 5.


    in bw hat man doch als junger lehrer eigentlich n vorteil da man direkt in stufe 5 eingestuft wird. allerdings dauerts dann länger bis zur nächsten gehaltserhöhung.
    als älterer neueinsteigender beamter hat man demnach dann aber immer nen nachteil....
    beispielsweise würde man als 35jähriger zur zeit in nrw noch in stufe 7 einsteigen, nach der reform dann in stufe 3 (wenn diese stufe und die stufe 4 nicht wegfällt wie es in bw der fall ist)....das wären dann ja schon imense gehaltseinbuße...


    bin mal gespannt ob bildung also lehrergehalt in ferner zukunft auch ländersache bleibt...kann ich mir kaum vorstellen da die "reicheren" länder dann immer im vorteil sind und die lehrkräfte der "ärmeren" bundesländer einfach abwerben können indem sie diesen beispielsweise attraktivere gehälter zahlen...



    schlussendlich bleibt zu sagen das ich die ganze thematik doch sehr verwirrend finde

  • bin mal gespannt ob bildung also lehrergehalt in ferner zukunft auch ländersache bleibt...kann ich mir kaum vorstellen da die "reicheren" länder dann immer im vorteil sind und die lehrkräfte der "ärmeren" bundesländer einfach abwerben können indem sie diesen beispielsweise attraktivere gehälter zahlen...

    Man nennt das bereits "Verbeamtung".

  • Dass die Lehrerbesoldung in die Gesetzgebung der Länder überführt wurde, ist Ergebnis der erst kürzlich durchgeführten Föderalismusreform. Da wird sich sicher nichts mehr ändern.


    Dass die 'reicheren Länder' ihren Lehrern attraktivere Bedingungen schaffen könnten, wage ich zu bezweifeln. So wurden beispielsweise vor einigen Jahren in Baden-Württemberg aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die Lehrerdeputate erhöht, um die 'ärmeren Länder' über den Länderfinanzausgleich zu unterstützen, damit diese die Deputate ihrer Lehrer nicht erhöhen mussten.


    Merke: Wer zwei Hemden hat, gebe dem eins, der nur ein Hemd hat, damit er auch zwei hat.

  • genau, sodaß die dann Zwangsteilzeit in den "ärmeren" Ländern eingeführen konnten

    ... was durch höchstrichterliche Enrtscheidung für verfassungswidrig und somit für nichtig erklärt wurde.

    • Offizieller Beitrag

    ... was durch höchstrichterliche Enrtscheidung für verfassungswidrig und somit für nichtig erklärt wurde.

    Passt dann auch wieder. RLP vergibt momentan wohl halbe und dreiviertel Planstellen. Wie geht das denn bitteschön, wenn Planstelle eigentlich heißt, dass man die Stundenzahl selbst festlegen kann? Extraverträge oder Dreisitgkeit, weil Gerichte das ja schon mal nicht gut fanden?

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