Hallo zusammen,
ich eröffne mal keinen neuen Thread, sondern hänge meine Frage hier dran:
Derzeit habe ich einige Arztbesuche und somit Rechnungen - soweit auch ok, und mein Chaos ist übersichtlich. Allerdings "stören" mich die zahlreiche Laborrechnungen - die alle einen kleinen Betrag für diverse Untercuhungen verlangen - in Auftrag gegeben von verschiedenen Ärzetn mit verschiedenen Begründungen (hat alles seine Richtigkeit und ist notwendig). Besteht im allgemeinen die Möglichkeit, dass die Labore das mit meinen behandelnden Ärzten das verrechnen und ich "nur" die Arztrechnung inclusive Laboruntersuchungen bezahlen kann? Versteht man, was ich meine?Dass quasi das Labor nicht an mich die Rechnung schickt sondern an den Arzt?
Die Plage mit der Beihilfe, der PKV und vielen Rechnungen
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Nein. Kein Labor wird deinetwegen von seiner Buchungspraxis abweichen.
Nele
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Ehrlich gesagt, nervt es mich auch. Ist schon nicht so arbeitsaufwendig gesetzlich versichert zu sein... Habe auch in etwas ein System wie einige Vorschreiber
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Dass quasi das Labor nicht an mich die Rechnung schickt sondern an den Arzt?
Das gibt Labore die machen das imemr so, aber ich dneke, du musst da nehmen, was das Labor anbietet. Evtl. fragst du aber einfach mal nach, mehr als nein sagen können sie doch nicht! -
hallo flocker
leider wird dies wohl nicht möglich sein
das labor hat kosten und stellt sie dir in rechnung.
dein arzt hat damit nichts zu tun.es ist ähnlich, als würdest du ein haus bauen und nur eine rechnung bezahlen wollen - und nicht dem elektriker, dem schreiner, dem dachdecker... die rechnungen einzeln bezahlen wollen, auch wenn du sie einzeln engagiert hast.
da würde ja der elektriker auch nicht eine rechnung für die anderen mitschreiben wollen.
warum sollte er auch?
jedes unternehmen muss seine eigene buchhaltung machen und es ist genug arbeit, die eigenen rechnungen und die eigenen mahnungen zu schreiben (und leider oft genug seinem geld hinterher rennen)...(manche arztpraxen haben ein eigenes labor, dann ist es was anderes.)
so aber sind es zwei unabhängig voneinander tätige selbständige, die unabhängig voneinander abrechnen.
lg susan
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Ganz so ist das aber auch nicht. Mein Hausarzt, der mir alle 4 Wochen Blut abnimmt beauftragt das Labor, also kriegt er auch die Rechnungen. Ich bekomme dann nur von ihm Rechnungen. Es geht also schon, theoretisch. Muss man halt mal fragen.
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Ja, aber bei Krankenhausaufenthalten können da aber sehr wohl Rechnungen von allen möglichen beteiligten Stationen, Abteilungen und Laboren ins Haus flattern. Manchmal bekommt man einzelne Privatrechnungen von Fachärzten und ihren Abteilungen, manchmal Rechnungen von ärztlichen Verrechnungsstellen, die im Auftrag für manche Ärzte oder Labore die komplette Finanzbuchhaltung abwickeln. Da kann man schon mal den Überblick verlieren, vor allem, wenn mehrere Ärzte und Labore die gleiche Verrechnungsstelle nutzen.
Ich hatte auch gedacht, dass die Klinik eine einzige Gesamtrechnung ausstellt, dem war aber nicht so...und es trudelten immer wieder noch Rechnungen über Monate danach ein, nochmal ein Labor hier, nochmal eine Rötgenbildbegutachtung von einem Radiologen da...gefühlt hat mir jeder Arzt und jede Krankenschwester, die ich in der Zeit da zu Gesicht bekommen habe, eine Einzelrechnung geschickt!
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es ist ähnlich, als würdest du ein haus bauen und nur eine rechnung bezahlen wollen - und nicht dem elektriker, dem schreiner, dem dachdecker... die rechnungen einzeln bezahlen wollen, auch wenn du sie einzeln engagiert hast.
Du hast noch kein Haus gebaut, oder? Auch dort haben wir nur eine einzelne Rechnung gehabt und keine Einzelrechnungen und so ist es z.B. beim Zahnarzt meiner Mutter auch, der bekommt die Rechnung vom Labor und stellt ihr die Gesamtrechnung.Weiß ich daher so genau, weil die KK gerade nicht zahlen wollte, weil angeblich die Rechnung, die der Arzt vom Labor bekommen hat (und dann als Summe in seiner Rechnung aufgeführt hat) nicht als Kopie dabei war. Deshalb haben sie die komplette Zahnarztrechnung (weil 300 Euro nicht einzeln belegt waren wurden 8000 Euro nicht bezahlt!) nicht überwiesen.
Geht also alles, wenn der Arzt will, also einfach einmal nachfragen.
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Du hast noch kein Haus gebaut, oder? Auch dort haben wir nur eine einzelne Rechnung gehabt und keine Einzelrechnungen und ...
deswegen hatte ich extra dazugeschrieben: "...auch wenn du sie einzeln engagiert hast."
wenn sich dachdecker und elektriker nicht kennen, wird keiner die rechnung des anderen stellen wollen
lg emmemm
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wenn sich dachdecker und elektriker nicht kennen, wird keiner die rechnung des anderen stellen wollen
Nö, dafür stellt der Bauträger ja die Rechnungen oder der Architekt usw.Und nein, unser kannten sich nicht und haben auch genau so zusammengearbeitet
Ist eben wie beim Arzt, der kann auch die Rechung stellen, denn er kennt als einziger alle und auch da habe ich niemanden einzeln engagiert! -
Nun - funktionieren Könnte das schon. Aber ich bin mir sicher, dass weder Arzt noch Krankenhaus die Praxis ändern wird.
Das hat steuerrechtliche und abrechnungstechnische Gründe.
Während Heilkosten umsatzsteuerfrei sind, muss für Laborkosten gegebenenfalls Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Das wiederum stellt für die Ärzte einen ziemlich hohen Verwaltungsaufwand dar - besonders, wenn sie die Rechnung an die "Subunternehmer" zunächst vorstrecken müssten. Falls du als Patient deine Rechnung dann auch noch anfichst, ist der Arzt dein Kontrahent - und nicht das Labor.
Das tut sich kein vernünftiger Doc an.Falls Rechnungen vom Arzt mit Laborkosten gestellt werden, handelt es sich um Kosten für das "Eigenlabor" des Arztes.
Wir werden wohl weiterhin mit dem vielen Klein-Klein-Rechnungsbegleichen leben müssen.
Davon abgesehen - das Ganze ist zwar lästig, aber leistbar - wobei ich die verschärfte Variante mit Frau und zwei Kids erledige, die wiederum beihilfeseitig bei meiner Frau und versicherungstechnisch bei mir abgerechnet werden:
Ich trage die Rechnungen in eine Excel-Datei mit 3 Tabellen (Mann/Frau/Kinder) ein, nummeriere die Belege durch: KM-KF-KK / BM-BF-BK (Kasse Mann, Kasse Frau, Kasse Kind / Beihilfe Mann....) und sammle die Belege derart vorsortiert in Klarsichthüllen.In der Tabelle sind die Spaltenüberschriften identisch mit denen aus dem Beihilfeantrag. Excel erledigt das Aufsummieren und die Berechnung der prozentualen Anteile für Versicherung und Beihilfe.. Das Antragsformular liegt mit meinen Basisdaten als Scan ausgefüllt auf dem Rechner. Wenn ich den Antrag stelle, drucke und schneide ich die Excel-Liste aus und klebe sie auf den Antrag, Summe übertragen, Servus drunter, einmal auf den Kopierer für mich als Beleg und ab die Post.
Weder von der Beihilfestelle noch von der Versicherung kamen bislang Beschwerden. -
Falls Rechnungen vom Arzt mit Laborkosten gestellt werden, handelt es sich um Kosten für das "Eigenlabor" des Arztes.
Nein, tut es in unserem FAlle und in denen ich das gesehen habe definitv nicht. -
Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es auch, wenn Susannea so etwas noch nicht untergekommen ist, trotzdem prinzipiell möglich sein könnte, dass die Erfahrungen der anderen nicht komplett falsch sein müssen...
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Mag sein, dass die großen Labore lieber eine Summenabrechnung mit den Ärzten vornehmen, als sich das Rechnungs- und Mahnwesen mit den einzelnen Patienten anzutun.
Eine Diskussion über die Änderung dieses Verfahrensablaufs ist jedoch hier besser aufgehoben: http://www.medizin-forum.de/ -
Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es auch, wenn Susannea so etwas noch nicht untergekommen ist, trotzdem prinzipiell möglich sein könnte, dass die Erfahrungen der anderen nicht komplett falsch sein müssen...
Entschuldige mal, das habe ich doch überhaupt nicht gesagt, ganz In Gegenteil.
Auch ich kenen Einzelrechnungen, aber eben auch das Gegenteil!
Natürlich ist es möglich, dass es vorkommt und das die Ärzte die Variante ablehnen, aber wenn man nicht fragt, wird man es wohl nie rausbekommen.Hier solltest du wohl eher an andere appellieren dem TE nicht gleich zu sagen, dass es gar nicht gehen kann, was er gerne hätte, denn es gibt eben auch andere Erfahrungen.
Also wende dich doch dann besser an emmem und alias, dass sie bitte berücksichtigen sollten, dass auch andere Erfahrungen durchaus richtig sein können!
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Das Problem wird aber im Grunde bleiben. Der TE kann dann zwar bei jedem einzelnen Arzt nachfragen, ob es möglich wäre, bei Ablehnung wird er dann aber eben hier und da mal eine Rechnung vom Labor bekommen und bei anderen Ärzten vielleicht nicht. Das wär mir dann irgendwann zu doof.
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ja - ich gebe zu, dass ich mir nie hätte vorstellen können, dass ein arzt für ein fremdes labor die rechnung schreibt.
sorry.
ich kenne es nur von angeschlossenen laboren und es erstaunt mich wirklich sehr, dass ärzte für fremde unternehmen die rechnungen schreiben und verantwortlich sind für's geldbekommen. und dass labore sich nicht selbst ums geld kümmern...
wieder was dazu gelernt.lg emmemm
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Hallo zusammen,
die Gebührenordnung für Ärzte gibt vor, welcher Arzt die erbrachten Laborleistungen liquidiert:
Ist der behandelnde Arzt Mitglied einer Laborgemeinschaft, dann wäre es ihm möglich, die abgegebenen Laborleistungen auf seine eigene Rechnung auszuweisen.
Gibt der behandelnde Arzt hingegen die entnommenen Körpermaterialien an einen Laborarzt ab (hier ist der behandelnde Arzt nicht Mitglied, sondern der Laborarzt ist alleinig für seine Laborpraxis zuständig), so sind die Leistungen nur durch den Laborarzt abrechenbar und nicht auf den überweisenden Arzt übertragbar.
Es ist also keine Willkür der behandelnden Ärzte, ob die Laborleistungen in der eigenen Rechnung gelistet werden, sondern eine gesetzliche Vorgabe.
Ganz allgemein: Mitglied einer Laborgemeinschaft sind in der Regel allgemeinmedizinische Praxen, die viele Laborbestimmungen haben, aber kein (oder nur für bestimmte Untersuchungen) eigenes Labor in der Praxis haben.
Für Fachrichtungen wie z.B. Augenärzte, HNO-Ärzte, Orthopäden rechnet sich eine Mitgliedschaft in einer Laborgemeinschaft nicht, da hier nur selten Laboruntersuchungen erfolgen bzw. die Werte sehr speziell sind. Deshalb kommt hier in der Regel eine separate Rechnung vom Laborarzt.Bei Ärzten, die Mitglied in einer Laborgemeinschaft sind, kann man nachfragen, ob sie die Leistungen auf ihrer Rechnung mitlisten. Allerdings handhabt das die Laborgemeinschaft bei den Mitgliedern gleich.
Gruß
TaMaP -
Der TE kann dann zwar bei jedem einzelnen Arzt nachfragen, ob es möglich wäre, bei Ablehnung wird er dann aber eben hier und da mal eine Rechnung vom Labor bekommen und bei anderen Ärzten vielleicht nicht. Das wär mir dann irgendwann zu doof.
Klar, wenn das viele Ärzte betrifft und die keine einheitliche Regelung dann haben, dann hilft es einem nur ein bißchen weiter (denn trotzdem ist es ja weniger Aufwand, wenn nur einige es einzeln schreiben).Aber in der Regel hat man ja meist nur ein bis zwei Ärzte von denen man regelmäßig Rechnungen bekommt. Da hilft das doch dann schon.
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