Abbruch und Wiedereinstiegsmöglichkeit

  • Hallo,


    ich stecke gerade in einer ziemlich verfahrenen Situation fest. Habe in Baden-Württemberg LAG studiert, nun aber vorletzte Woche in RLP das Referendariat begonnen. Parallel hatte ich mich aber auch für Jobs in der Wirtschaft beworben, da ich nicht zu 100% überzeugt vom Lehrberuf bin. Jetzt habe ich eine Zusage für einen sensationellen Job bekommen, den ich gerne annehmen würde. Wenn ich jetzt das Ref in RLP abbreche, kann ich mich dann nochmal in BW bewerben? Leider sind gerade alle zuständigen Stellen im Urlaub, ich habe schon die halbe Welt zusammentelefoniert.
    Da ich mir unsicher bin, ob ich nicht doch irgendwann einmal in den Lehrdienst möchte, will ich mir auf keinen Fall die Chance verbauen, zurückzukehren.
    Und was ist der Unterschied zwischen Abbruch und Entlassung? Kann ich mit einer Entlassung nochmal zurück? Welche Gründe muss man da angeben? Und wie lange dauert das alles ungefähr?
    Ich bin euch wirklich für jegliche Hilfe dankbar, versinke hier gerade ein bisschen in Panik...

  • Hallo Labella,


    eine Kollegin hatte ihr Ref in Nds begonnen, nach kurzer Zeit abgebrochen, und hat ca. ein Jahr später ihr jetziges Ref in Hessen begonnen (nicht 'fortgesetzt'!).


    Entlassung? Meiner Meinung nach kann man aus dem Ref gar nicht entlassen werden, weil man ja Beamter auf Zeit ist, d.h. für diese zwei Jahre bist Du unkündbar.


    Hamilkar

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