Vertretungsstelle angenommen... wie geht es weiter?

  • Hallo,


    ich habe vor zwei Wochen eine Vertretungsstelle ab September angenommen.
    Der Antrag wurde in der Schule unterschrieben und an die BR weitergeleiten.


    Wann bekomme ich den richtigen Vertrag von der BR? Wie lange dauert das in der Regel? Wird der zur Schule geschickt oder zu mir nach Hause?


    Wann muss ich den Antrag auf förderliche berufliche Zeiten an die BR schicken? Zusammen mit dem Vertrag? Oder einfach so?
    Wann schicke ich meine Steuerkarte etc. dorthin? Steht das alles im Vertrag oder woher bekommt man die Infos?:?:


    Was muss ich sonst noch beachten?


    Es wäre toll wenn ihr mal eure Erfahrungen zur Einstellung von Vertretungslehrern schildern könntet!


    MfG
    MiJeNiTi

  • Hey,


    Glückwunsch zur Vertretungsstelle! Den Vertrag meiner ersten Vertretungsstelle habe ich tatsächlich erst am ersten Arbeitstag unterschrieben, den für meine Stelle ab September allerdings schon im Juli. Ich denke, du wirst dich aber wohl auf den ersten Arbeitstag einstellen können, da zuerst noch einige Unterlagen eingereicht werden müssen. Du solltest allerdings in den nächsten Tagen auch Post von der Bezirksregierung bekommen, die eben diese Unterlagen von dir fordern wird (unter anderem auch die Lohnsteuerkarte, aber auch polizeiliches Führungszeugnis, etc.). Warte einfach darauf. Mit dem Antrag kenne ich mich allerdings so rein gar nicht aus.


    Liebe Grüße

  • Für NRW: Hast du dich schon für eine feste Stelle beworben? Wenn ja: Du müsstest dort eine Bewerbernummer haben. An das Dezernat, das deine Einstellungsunterlagen für die feste Stelle hat, schickst du den Vertrag. Außerdem schreibst du einen Begleitbrief, in dem Du die Wochenstundenzahl etc. hineinschreibst. Die Anrechnung geht dann automatisch.
    Wenn du dich noch um keine feste Stelle beworben hast, schickst du diesen Vertrag einfach mit der Bewerbung zur BezReg.


    Lg

  • Für NRW: Hast du dich schon für eine feste Stelle beworben? Wenn ja: Du müsstest dort eine Bewerbernummer haben. An das Dezernat, das deine Einstellungsunterlagen für die feste Stelle hat, schickst du den Vertrag. Außerdem schreibst du einen Begleitbrief, in dem Du die Wochenstundenzahl etc. hineinschreibst. Die Anrechnung geht dann automatisch.
    Wenn du dich noch um keine feste Stelle beworben hast, schickst du diesen Vertrag einfach mit der Bewerbung zur BezReg.


    Bewerbernummer als Seiteneinsteiger ... also ich habe mich auch um eine Vertretungsstelle beworben, und das nach meiner OBAS-Annahme, und so ein Ding nie gehabt ?( ?( ?(

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Ich denke, du wirst dich aber wohl auf den ersten Arbeitstag einstellen können, da zuerst noch einige Unterlagen eingereicht werden müssen.


    Du solltest allerdings in den nächsten Tagen auch Post von der Bezirksregierung bekommen, die eben diese Unterlagen von dir fordern wird (unter anderem auch die Lohnsteuerkarte, aber auch polizeiliches Führungszeugnis, etc.). Warte einfach darauf. Mit dem Antrag kenne ich mich allerdings so rein gar nicht aus.


    Ob sie wirklich Post bekommt ... evtl. sind ja bereits mit dem Antrag schon alle Unterlagen eingereicht worden, z.B. der Personalbogen ... und auch der Antrag für das Führungszeugnis bereits in der Schule ausgehändigt worden ... aber das kann nur Mijeniti wissen ... mehr ist das nämlich erst einmal nicht.


    Und die weiteren Unterlagen wie z.B. die Lohnsteuerkarte fordert bei Vertretungslehrkräften in 99 % der Fälle nicht die BR an ... dafür ist das LBV zuständig, wo dich die BR erst einmal anmeldet ... und das kann dauern ... da sind ggf. die ersten Unterrichtstage oder - wochen bereits vorbei.


    Also ... wie CountTheStars schon sagte: Wenn jemand etwas will, wird er sich melden ... also nicht kirre machen :!: , wenn es in nächster Zeit keine Post gibt ... und der nächte Schritt wirklich erst der Vertrag am 1. Tag in der Schule ist - das wäre völlig im Rahmen.


    Und sollte am Ende etwas fehlen ... oder von der Schule nicht weitergereicht worden sein (z.B. die Unterlagen aus der Bewerbung für die Einstufung) ... dann kann man das hinterher entsprechend nachreichen.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



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  • @ step: Ich sprach aus der sicht von Lehrern, die auch Lehramt studiert haben.
    Die Lohnsteuerkarte mussten wir aber auch an die BezReg schicken. Die hat es dann ans LBV mit den erforderlichen Unterlagen weitergeleitet.


  • Hallo Mijeniti,


    zunächst einmal: Tue am Besten NICHTS von dir aus, weil es eh irgendwo versandet :!: Warte, bis man etwas von dir haben will - die melden sich schon, wenn es auch manchmal dauert. Zu deinen Fragen ...


    Der Vertrag kommt in der Regel zur Schule und liegt dort spätestens am 1. Unterrichtstag ... ohne Unterschrift darfst du gar nicht vor die Klasse.


    Förderliche Zeiten ... ich entnehme deiner Frage, dass du diese Aufstellung noch nicht in der Schule ausgefüllt hast ... dann wirst du da "irgendwann" Post zu bekommen - oder auch nicht. Und selbst wenn du es - wie ich - bereits in der Schule ausgefüllt hast, ist das keine Garantie dafür, dass es in der BR ankommt bzw. berücksichtigt wird. Dann musst du das in die Hand nehmen, wenn du deine 1. Abrechnung hast und die Nichtberücksichtigung bemerkst. Dafür hast du aber auch 6 Monate Zeit - solange wird nachgezahlt ... muss ich z.B. auch noch tun :( , weil die Schule nichts (sie hatte meine komplette OBAS-Bewerbung mit allen Nachweisen) weiter gereicht hatte (nur "das ihrer Meinung nach Notwenige" zusammen mit dem Vertretungsantrag per Fax an die BR).


    Steuerkarte ... bloß schön zuhause lassen :!: Dafür ist das LBV zuständig. Solange die BR dich aber dort nicht angemeldet hat und man dir eine Personalnummer verpaßt hat, kann man da mit dir nichts anfangen! Also schön warten, bis die dir ihre auszufüllenden Bögen schicken und zeitgleich deine Lohnsteuerkarte haben wollen. Das kann aber dauern ... und wundere dich nicht, wenn du dann schon einige Zeit unterrichtet hast.


    Es gibt eigentlich nichts weiter zu beachten ... schön warten, bis sich jemand meldet und man dir sagt, was zu tun ist ... so kannst du auch nichts falsch machen :P ...



    ... lediglich ein Punkt ist kritisch (unter der Voraussetzung, dass die LBV-Unterlagen nicht doch schon von der BR angefordert wurden - was vorkommt, aber nicht die Regel ist): Wenn sich das LBV zu lange Zeit läßt ... da gibt es im SGB so einen Passus wegen der Krankenversicherung und eine 2 wöchige Frist bzgl. der Anmeldung ... also wenn du kurz nach Aufnahme der Tätigkeit noch nichts vom LBV gehört hast, dann solltest du dich direkt bei deiner Krankenkasse melden. Die sollen dann dem LBV einfach eine Mitgliedsbescheinigung schicken - auch ohne deren Aufforderung und egal was die dir beim LBV vorher am Telefon gesagt haben (kannst du später leider nicht beweisen). Aber so haben die das Ding bekommen und du hast deine Krankenkasse noch als Zeugen. Erspart dir am Ende viel Arbeit und Ärger. Denn das LBV schert sich gerne mal um nichts ... und die sagen dir u.U. sogar am Telefon, dass du warten sollst, bis sie sich bei dir melden ("Sie müssen erst eine Personalnummer haben!") ... wollen dir dann aber später ein Fristversäumnis unterschieben.
    Bei mir haben das am Ende freundlicherweise die Rechtsabteilungen der beiden beteiligten Krankenkassen geregelt ... und weil ein klarer Gesetzesverstoß des LBV vorlag (ich hatte die sogar netterweise sofort darauf hingewiesen, was die aber offensichtlich nicht weiter interessiert hat) mussten die sich dann zwangsläufig bewegen.


    Gruß,
    step.

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    Erasmus von Rotterdam



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  • @ step: Ich sprach aus der sicht von Lehrern, die auch Lehramt studiert haben.
    Die Lohnsteuerkarte mussten wir aber auch an die BezReg schicken. Die hat es dann ans LBV mit den erforderlichen Unterlagen weitergeleitet.


    Das hatte ich schon vermutet ... aber da wir hier im Bereich der Seiteneinsteiger sind ... und bevor das dann jemand liest und Panik bekommt, weil er keine Bewerbernummer hat oder vor Aufnahme der Beschäftigung niemand die Lohnsteurkarte haben wollte ... ;)


    Die Lohnsteuerkarte müssen Seiteneinsteiger übrigens auch mit den ganzen anderen Unterlagen zusammen (incl. der LBV-Bögen) an die BR schicken - wenn sie nicht eh schon dort liegt (bin ja mal gespannt, ob das bei mir klappt :schreck: ).


    Nur Vertretungslehrkräfte kriegen das alles in 99 % (oder 98 % ?) der Fälle erst direkt vom LBV ... was übrigens eine blöde Regelung ist, weil das dadurch zu zusätzlichen Problemen kommen kann. Was zudem völlig unnötig ist, denn die Bögen sind nicht so ein Geheimnis, dass sie der Vertretungsbewerber nicht auch direkt von der SL bekommen könnte - so wie er ja auch die Führungszeugnisanforderung usw. von der SL bekommt ... was außerhalb des Vertretungsbereiches eben alles die BR verschickt.

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  • Und die weiteren Unterlagen wie z.B. die Lohnsteuerkarte fordert NIE die BR an ... dafür ist das LBV zuständig ... und das kann dauern ... da sind ggf. die ersten Unterrichtstage oder - wochen bereits vorbei.


    Bei mir hat auch die Bezirksregierung die Lohnsteuerkarte eingefordert und dann später ans LBV weitergeleitet.


  • Bei mir hat auch die Bezirksregierung die Lohnsteuerkarte eingefordert und dann später ans LBV weitergeleitet.


    Als du Vertretungslehrkraft geworden bist?


    Da ist das eher die Ausnahme ... aber ich hatte das gerade in meinem Beitrag konkretisiert, während du die alte Version schon zitiert hast ...

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    Erasmus von Rotterdam




  • Als du Vertretungslehrkraft geworden bist?


    Da ist das eher die Ausnahme ... aber ich hatte das gerade in meinem Beitrag konkretisiert, während du die alte Version schon zitiert hast ...


    Ich habe jetzt extra noch einmal nachgeguckt. Bei mir wurden ALLE Unterlagen zunächst von der BR angefordert (inklusive aller LBV-Fragebögen) als ich Vertretungslehrkraft wurde.

  • genauso wie die ganzen LBV-Bögen.


    Das ist schon klar ... die LBV-Bögen und die Lohnsteuerkarte gehören zusammen (wie auch diese Krankenkassenbescheinigung) ... aber es ist eben eher selten, dass das die BR bei einer Vertretungslehrkraft (wie es Mijeniti jetzt wird) macht ... allein schon aus Zeitgründen, weil Vertretung eben ein sehr kurzfristiges Geschäft ist ...

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  • Ich habe jetzt extra noch einmal nachgeguckt. Bei mir wurden ALLE Unterlagen zunächst von der BR angefordert (inklusive aller LBV-Fragebögen) als ich Vertretungslehrkraft wurde.


    Super ... so ist es nämlich - meiner Meinung nach - auch der vernünftigere Weg ... weil es mit dem LBV eben immer mal "Problemchen" gibt ... und wenn es dann um Fristen geht ...


    Aber du bist bis jetzt erst der 2. aus vielleicht 100 Vertretungsfällen, die ich kennen lerne, bei denen das so gelaufen ist ... deshalb hatte ich darauf hinweisen wollen, bevor wieder bei jemandem Panik aufkommt ... und du glaubst ja gar nicht, weshalb die Leute alle Panik schieben ... sehe das dann immer an meinem Postfach ... müsstest du mal reinschauen können ... :neenee: :neenee: :neenee: :neenee: :neenee:

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    Erasmus von Rotterdam



  • Hallo zusammen,


    danke für die vielen Antworten!


    Das ist ja ein ganz schönes Durcheinander :(


    Ich sammel schon mal alles, was ich meine was wichtig ist und warte dann erstmal ab.


    Gut ist auch der Hinweis mit der KV. Da werde ich dann anrufen und meine Mitgliedsbescheinigung anfordern.


    Den Antrag über förderliche Zeiten habe ich in der Schule nicht ausgefüllt. Den mache ich dann jetzt fertig und schicke den dann wenn es mal so weit ist mit den anderen Unterlagen zusammen dahin.



    Was für mich noch sehr wichtig ist:


    Wann(also schon bevor die Schule losgeht???) muss ich einen Antrag oder so stellen, auf Genehmigung von weiteren Beschäftigungen???? Und wie funktioniert so was???


    Gibt es da schonmal Probleme?


    Ich habe ja nur eine 8 Stunden Stelle, d.h. ich bin nur 2 Tage a 4 Stundenin der Schule. und davon kann man ja nicht leben. Daher würde ich meine anderen Jobs gerne weitermachen. Da diese größtenteils nachmittags und abends stattfinden ist das zeitlich auch kein Problem!


    Was habt ihr für Erfahrungen damit gemacht?

  • Ich habe jetzt extra noch einmal nachgeguckt. Bei mir wurden ALLE Unterlagen zunächst von der BR angefordert (inklusive aller LBV-Fragebögen) als ich Vertretungslehrkraft wurde.

    Habe auch gerade noch einmal nachgeguckt ... ich habe sogar von der SL ein Schreiben der BR bekommen, wo explizit drin steht, dass sie mich jetzt erst einmal beim LBV anmelden und ich dann von dort wieder höre.


    Deshalb ist es ja damals auch überhaupt erst zu dieser Fristproblematik bei mir gekommen, weil sich das LBV dann erst nach 6 (von 9) Wochen überhaupt gemeldet hat.


    Fazit: Es kommt wie es kommt ... und an alle neuen Vertretungslehrer: Keine Panik ... nichts tun, bevor man aufgefordert wird ... man wird sich melden ... nur auf die oben geschilderte "Krankenkassenfalle" sollte man achten :!:

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    Erasmus von Rotterdam



  • Hallo Mijeniti,


    ja, ist eben ein bischen durcheinander gegangen :D ... aber der Tenor ist - denke ich - jetzt klar. Es ist halt nie immer eindeutig und klar geregelt, wie man sieht.


    Was die KV angeht ... die Mitgleidsbescheinigung muss dieser vorgeschriebenen Form des SGB lt. § 17 (?) entsprechen ... das steht aber dann auf dem Bogen des LBV genau drauf und die Krankenkassen wissen auch, was gemeint ist, wenn man denen das sagt. Gab aber schon Fälle, in denen die KK eben nicht dieses formvorgeschriebene Ding geschickt hat und dann geht das wieder hin und her ...


    Genehmigungen weitere Beschäftigungen würde mich auch interessieren ... nicht das ich denke, die OBAS wird mich nicht auslasten :D ... aber ich überlege noch, wann der steuerlich günstigste Zeitpunkt ist, meine eigene Firma abzumelden bzw. ich habe auch noch eine Beteiligung (als Altersversorgung), wo ich zwar nichts tun muss, aber das gilt - zumindest steuerlich - als Selbständigkleit. Das muss ich bestimmt irgendwo angeben ... ?( ... wenn sich da also jemand auskennt ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Man müsste dann noch einen seperaten Bogen ausfüllen. Den gibts auf der Seite des LBV. Ich hatte das damals gemacht, da ich noch einen 400 Euro Job nebenher hatte.

  • Hallo an Alle,


    Tip von mir, der aus der StB-Branche kommt:


    Wartet doch nicht so viele Wochen mit der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, sofort wenn die Tinte der Unterschrift unterm Vertrag trocken ist die Krankenkasse informieren, und die senden dann die entsprechende Bescheinigung an den neuen Arbeitgeber zu. Das ist "draußen", also außerhalb des öD ein durchaus normaler Weg und sichert einem den Rechtsstatus, da hat step vollkommen Recht mit. Nur wie gesagt, nicht erst abwarten, sofort machen, auch wenn die Frist sogar bei drei Monaten liegt... :)

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Tip von mir, der aus der StB-Branche kommt:


    Wartet doch nicht so viele Wochen mit der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, sofort wenn die Tinte der Unterschrift unterm Vertrag trocken ist die Krankenkasse informieren, und die senden dann die entsprechende Bescheinigung an den neuen Arbeitgeber zu. Das ist "draußen", also außerhalb des öD ein durchaus normaler Weg und sichert einem den Rechtsstatus, da hat step vollkommen Recht mit. Nur wie gesagt, nicht erst abwarten, sofort machen, auch wenn die Frist sogar bei drei Monaten liegt... :)


    Hallo auch nochmal von mir,
    zur Klarstellung bzw. Ergänzung,


    also was die Erfahrung von Kollegen angeht, kann ich bzgl. des von Mario vorgeschlagenen Verfahrens (außerhalb des ÖD normaler Weg ... sofort ... Krankenkasse ... an Arbeitgeber) was das LBV in NRW angeht nur abraten ... zumal diese Eile wirklich überflüssig ist. Selbst meine Krankenkasse hat bei der Erwähnung des LBV Düsseldorf von diesem Vorgehen abgeraten, weil sie aus Erfahrung wissen, dass wenn sie das ohne Anmeldung - sprich du hast noch keine Personalnummer - dort hinschicken, sie das häufig zweimal machen müssen, weil es dort schlichtweg versackt. Wie die Dame am Telefon beim LBV mir schon sagte: Schicken sie nichts, solange sie nicht von uns Post und ihre Personalnummer haben. Die kennen ihr Problem also ganz genau ... ;)


    Problematisch ist nur die 2 wöchige Frist, in der man als Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen (die 3 Monate, die Mario erwähnte, beziehen sich auf den Rechtsstatus bei der Krankenkasse, hier greifen aber die 2 Wochen vorher schon). Das steht dann sogar als wichtiger Hinweis in dem Formular des LBV drin (und was sie tun, wenn du dem nicht nachkommst), dass man das innerhalb von 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme tun muss, sonst melden die einen bei einer Krankenkasse ihrer Wahl an - und daran ist man dann gebunden! Das führt also zu einem Krankenkassenwechsel, den man gar nicht wollte ... und da kann man dann auch nur schwer noch was gegen tun ...
    Nur ... wenn man das vorher nicht weiß und das Formular (und diesen Hinweis) überhaupt erst 6 Wochen nach Arbeitsaufnahme bekommt ... oder man weiß es, aber vorher am Telefon "Schicken Sie nichts, bevor ..." gesagt bekommt, dann ist Ärger vorprogrammiert. Denn wie will man beweisen, dass man das wußte, es aber nicht getan hat, weil am Telefon ... und die schalten einfach auf "toter Mann". Ich habe nicht einmal von denen eine Äußerung in der Sache bekommen ...
    Dumm war für den Verein in meinem Fall (ungekündigte freiwillige Versicherung in der GKV) nur ... und deshalb hatte ich am Ende keine Probleme und einen befreundeten Anwalt in den Startlöchern, der das gerne sofort erledigt hätte ("Leicht verdientes Geld!"), ... dass sie mich lt. Gesetz nirgendwo anders als bei meiner bisherigen Krankenkasse anmelden durften ... völlig egal, ob, wann, was eine Frist versäumt hat. Also auch dann nicht, wenn eindeutig ich der Schuldige gewesen wäre ... und selbst, wenn ich die Frist vorsätzlich hätte verstreichen lassen.
    Ich habe das auch netterweise direkt auf dem LBV-Formular zusätzlich erwähnt (ich wußte ja, dass die 2 Wochen abgelaufen waren, weil die nicht in die Pötte gekommen waren und vorher nichts haben wollten), wie die Sachlage in diesem Fall ist. Das hat die aber nicht interessiert :!:
    Und als ich dann aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage und keinen Bock mehr auf deren "toter Mann" Spielchen (und es ja irgendwann geregelt werden musste) den befreundeten Anwalt einschalten wollte haben mir die beiden Rechtsabteilungen der beteiligten Krankenkassen unabhängig voneinander angeboten, sich darum zu kümmern. Dann gings :!: :D


    Fazit: Keine Panik und keine unnötige Eile :!:
    Dieses Mitgliedsding der Krankenkasse mit den anderen Formularen und der Lohnsteuerkarte gemeinsam zum LBV zu schicken reicht völlig aus .. es ist sogar sicherer, als die Bescheinigung separat direkt von der KK zum LBV schicken zu lassen ... solange das LBV (oder die BR) einem die Formulare so rechtzeitig schickt, dass alles spätestens 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme dort ist. Vorher was zu schicken ist unnötig und erhöht ("Erfahrung von Kollegen über Jahrzehnte und in zig Fällen") nur die Gefahr, dass man selbst - und die KK - es am Ende zweimal tun muss.
    Nur dann, wenn diese 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme abzulaufen drohen ohne das man diese LBV-Sachen bekommen hat ... dann sollte man selbst tätig werden ... und damit man auch einen Zeugen hat ist dann der beste Weg, seiner Krankenkasse zu sagen, die sollen das mit einem entsprechenden Begleitschreiben ("Wir werden tätig, weil sie bisher nichts getan haben und die Frist abzulaufen droht!" oder so) von sich aus schicken ... dann ist man im Falle eines Falles auf der sicheren Seite.
    Das hat mir auch die Rechtsabteilung meiner Krankenkasse nochmal so gesagt, als sie mich anriefen, dass jetzt alles geregelt sei (und ich sie darauf hingewiesen habe, dass das ja wieder auf uns zukommt ... :schreck: ). Die zuständige Abteilung (war von mir informiert worden vor Ablauf der 2 Wochen) hätte das (wie oben beschrieben) in meinem Fall nur deshalb nicht gemacht bzw. mir vorgeschlagen, weil bei mir (Das ist aber nicht die Regel!) von vornherein klar war, dass ich bei denen Mitgleid blieben muss ... egal was das LBV denkt, macht oder tut - selbst wenn die Frist vorher abläuft.



    Gruß,
    step.



    P.S.: Da wir hier im Seiteneinstiegsforum sind ... und die meisten von uns ja schon mit anderen Personalabteilungen zu tun hatten ... hier noch ein Zitat eines "alten Hasen" (viele Berufsjahre außerhalb der Schule, dann Lehrer, Personalrat, ...), als ich ihm von "meinem Problem" mit dem LBV erzählt habe: "Du solltest immer bedenken: Zwischen einer durchschnittlichen Personalabteilung eines deutschen Unternehmens und dem LBV liegen keine Welten oder Dimensionen, das sind Galaxien! Und die Geschichten von den Lehrerinnen, die monatelang vom LBV kein Gehalt bekommen haben ... dann noch den Hinweis, dass sie ja einen Mann hätten, der verdient ... oder die erst persönlich dort antanzen mussten, um unter Druck dann mal Geld zu bekommen ... die sind ja auch legendär." Ja ... einige kenne ich ... :schreck: :rotfl:

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    Erasmus von Rotterdam



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