Hallo zusammen,
Ich bin
- verbeamtet in RLP und z.Z. in Elternzeit auf 2J
- das Elterngeld endet in der letzten Woche vom Juni, also vor dem Sommerferien 2012
- das Schuljahr beginnt zum 1.August.2012 wieder
- Geplant war nach dem Ablauf des Elterngeldes auf Teilzeit wieder anzufangen
Die Schulamt sagt, dass man für die letzte Schulwoche, also letzte Juni Woche 2012, nicht eingestellt werden kann.
Es ginge in meinem Fall zum Schuljahresanfang, also zum 1.August.
D.h. letzte Juni Woche + die 4 Wochen vom Juli = 5 Wochen werde ich keine Bezüge erhalten.
Sowas ist ja nicht einplanbar.
Man kann ja nicht planen, das Kind 5W später auf die Welt zu bringen, damit man lückenlos Einkommen hat.
Ist die Entscheidung des Schulamtes juristisch gesehen rechtens?
Kennt Jemand Fälle, bei denen anders entschieden wurde?
Danke, Kalem