Thema Steuer - Haussanierung absetzbar?

  • Ich sitze mal wieder an der Steuer. Eigentlich hab ichs mittlerweile drauf, aber letztes Jahr war was Besonderes - wir haben ein Haus gekauft und komplett saniert, alles über KfW-Fördermittel. Inwieweit ist das steuerlich absetzbar? Kennt sich jemand damit aus?

  • Kommt darauf an, was ihr mit dem Haus macht: selbst bewohnen oder vermieten.

  • Und wieso ist deine Steuererklärung für "Lehramt allgemein" relevant? Bitte Unterforen beachten, danke!

  • Jorge bemerkt richtig, dass es darauf ankommt, ob du das Haus vermietest oder selbst bewohnst.
    Bei einer Vermietung kannst du den Mieteinnahmen die (abzuschreibenden) Ausgaben gegenrechnen.
    Bei Eigennutzung ist die Eigenheimzulage entfallen - die gibt es nicht mehr.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenheimzulage


    Möglich ist, dass du den flächenmäßigen Anteil des Arbeitszimmers prozentual herausrechnest und die Ausgaben dafür (Zins, Abschreibung, Bewirtschaftungskosten) als Werbungskosten geltend machst. Den Anteil musst du nicht von der Gesamtnutzfläche, sondern von der Wohnfläche errechnen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnfläche
    siehe auch
    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszimmer

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Beim Arbeitszimmer eines selbst genutzten Hauses ermitteln sich die Werte für das abzusetzende Arbeitszimmer aus den so genannten "Herstellungskosten" des Hauses, die zu 2% p.a. steuerlich geltend gemacht werden können - zuzüglich Nebenkosten natürlich.


    Wie es bei einer Sanierung eines Hauses mit KfW-Mitteln aussieht, solltest Du wohl eher einen Steuerberater fragen. Das ist wirklich ein "Spezialfall", den nicht allzu viele User hier kennen dürften.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Beim Arbeitszimmer eines selbst genutzten Hauses ermitteln sich die Werte für das abzusetzende Arbeitszimmer aus den so genannten "Herstellungskosten" des Hauses, die zu 2% p.a. steuerlich geltend gemacht werden können - zuzüglich Nebenkosten natürlich.


    Wie es bei einer Sanierung eines Hauses mit KfW-Mitteln aussieht, solltest Du wohl eher einen Steuerberater fragen. Das ist wirklich ein "Spezialfall", den nicht allzu viele User hier kennen dürften.


    Wie finanziert wurde ist völlig irrelevant, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit für das Arbeitszimmer geht.


    Im Grunde muss man "nur" folgendes tun:


    1. Den prozentualen Anteil des Arbeitszimmer an der Gesamtwohnfläche berechnen. Dieser Wert bleibt auch in den Folgejahren immer gleich (es sei denn, man tauscht die Zimmer, baut an oder ähnliches).


    2. Die Herstellungskosten des Gesamtgebäudes ermitteln ... hierzu gehört alles, incl. der Nebenkosten, was du für die "Herstellung" des Hauses ausgegeben hast ... Kaufpreis des Hauses, Kosten der Sanierung ... also bis du in das fertige Objekt eingezogen bist. Hiervon kannst du jedes Jahr zwei Prozent absetzen ... natürlich musst du mit dem Faktor aus 1. rechnen, wenn du von den Kosten des gesamten Objektes auf die anteiligen - absetzbaren - Kosten des Arbeitszimmers kommen willst. Dieser Wert bleibt auch in den Folgejahren ... (siehe 1.)


    3. Die jährlichen Unterhaltskosten bzw. Instandhaltungskosten des Gesamtgebäudes ... hierzu gehört dann alles, was "im laufenden Betrieb" anfällt ... also neben (anteilig prozentual aus 1.) den Heizungs- und Stromkosten auch Reparaturen am Haus. Variiert von Jahr zu Jahr und musst du aus den laufenden Rechnungen ermitteln.


    4. Was im Arbeitszimmer selbst anfällt ... also z.B. Boden legen, Wände streichen, ... kannst du zu 100% absetzen (ggf. über mehrere Jahre abschreiben, also die Nutzungsdauer verteilen ... zum Teil musst du das so tun, zum Teil lohnt sich das wegen der Deckelung lt. 6.) ... dafür natürlich aus den anderen Räumen (also z.B. den Wohnzimmerfußboden) gar nichts (auch nicht prozentual aus 1.).


    5. Auch die jährlich anfallenden Zinsen für die Finanzierung des Gesamtgebäudes, also der Herstellungskosten aus 2., kannst du natürlich (prozentual nach 1.) absetzen ... Jahr für Jahr.


    6. Die Gesamtkosten für das Arbeitszimmer ... also die Summe aus 2. bis 5. ... ist auf 1250 Euro im Jahr gedeckelt.



    Es lohnt sich - wenn man das noch nie gemacht hat - wenn man sich einmalig ein Buch o.ä. zum Thema Steuern besorgt ... da steht sowas sehr gut erklärt und aufgeschlüsselt drin. Sollte die 20 (?) Euro wert sein.


    Zum Hinweis von Susannea ...
    Die Absetzung der haushaltsnahen Dienstleistungen und der (Lohnkosten der) Reparaturen am Haus (Rechnung und Überweisung zum Nachweis) machst du natürlich - Jahr für Jahr - NUR aus deinem Privatanteil - also OHNE Arbeitszimmer - in der Steuererklärung geltend ... denn den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers aus diesen Kosten hast du ja schon beim Arbeitszimmer berücksichtigt (Punkt 3. ... und da ist der Spareffekt deutlich größer).
    Und Vorsicht im 1. Jahr ... die Sanierung selbst steckt - je nach dem, wie das bei dir abgelaufen ist (Abrenzung Sanierung zum laufenden Unterhalt bzw. Instandsetzung) - ja auch schon mit in den Herstellungskosten drin (und wird damit über die laufenden gleichbleibenden 2% pro Jahr abgesetzt) und fällt damit für diese Art der Absetzung eh weg.


    Viel Spaß :D

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Es geht dem TS wohl weniger um die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers, sondern um die steuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Haussanierung.


    Zitat

    Du kannst die Kosten der Sanierung z.T. über Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, wenn es eine Firma gemacht hat!

    Absetzen (= die steuerliche Bemessungsgrundlage verringern) kann man diese Kosten nicht, sondern evtl. einen (Peanuts-) Betrag von der Steuerschuld abziehen. Aber:


    Zitat

    Wir haben ein Haus gekauft und komplett saniert, alles über KfW-Fördermittel.

    § 35a Abs. 3 EStG (aktuelle Fassung)


    Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.



    Dieses Verbot der Doppelförderung wurde aber erst kürzlich ins EStG eingefügt. Man müsste also wissen, wann die Arbeiten ausgeführt oder in Auftrag gegeben wurden und ob das Haus bereits bewohnt war. Davon hängt auch ab, ob die Aufwendungen als Erhaltungsaufwand anerkannt werden können oder als
    Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wertmäßig dem Gebäude zugeschlagen werden und über die Nutzungsdauer abgesetzt (abgeschrieben) werden müssen.


    Wenn kein Steuerberater eingeschaltet oder vorab kein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt geführt wird, sollte man alles in der ESt-Erklärung einsetzen. Das Finanzamt wird dann schon den Rotstift zücken und alles, was falsch ist, wegstreichen. Fast wie in der Schule. :D

  • Es geht dem TS wohl weniger um die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers, sondern um die steuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Haussanierung.


    Da hast du natürlich Recht, entschuldige.



    DAs alles über KfW-Fördermittel gemacht wurde wage ich aber zu bezweifeln, da es ja doch nicht so große Summen von denen gibt!

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