Nachprüfung NRW

  • Hallo,
    vielleicht kann mir jemand kurz helfen. Ich habe 4 Schüler die bei mir eine Nachprüfung machen müssen und ich weiß nur, dass es sowohl eine schriftliche als auch mündliche Prüfung gibt. Was ich nicht weiß ist, welche Themen ich prüfen darf. Eine Prüfung ist in einer 11 Klasse Englisch. Wir haben im ersten Quartal des zweiten Halbjahres ein Buch gelesen welches der betreffende Schüler zu 99.9% nicht gelesen hat und vermutlich schon weggeschmissen hat. Darf ich ihn theoretisch über das Thema des ersten Quartals prüfen? (z.b Ausschnitt aus dem Buch)
    Vielen Dank

  • APO-GOSt §10


    (2) Die Nachprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung, in einem Fach
    mit Klausuren außerdem aus einer schriftlichen Prüfung, im Fach Sport
    aus einer Fachprüfung. Die Prüfungsaufgaben sind dem Unterricht der
    Jahrgangsstufe 11/II zu entnehmen. Sie werden in der Regel von der bisherigen
    Fachlehrerin oder dem bisherigen Fachlehrer gestellt.

  • Ich hätte da noch eine Nachfrage zur Nachprüfung: Der abgefragte Stoff soll ja aus dem letzten Halbjahr stammen, aber keine bloße Zusammenfassung sein. Wenn ich das richtig verstehe, soll man also Schwerpunktthemen setzen und nicht alles nacheinander abhaken, weil es sonst zu viel Stoff wäre. Wie handhabt ihr das: Wenn ich, sagen wir mal, 3 Themen im schriftlichen Teil behandele, nehmt ihr für das Mündliche komplett neue Themen oder baut ihr auf den schriftlichen Teil auf?
    Und wie ist die mündliche Leistung zu bewerten? Habt ihr da feste Kriterien? Bei mir gehts konkret um eine Nachprüfung in Spanisch in der Einführungsphase.
    Danke euch! Schönes Wochenende!

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