• Dürfen Dirketoren und Lehrer eigentlich Mitglied einer Sekte sein, z.b. Scientology, Neuapostolische Kirche, Zeugen Jehovas, etc.?

  • Eine ähnliche Frage könnte die katholische Kirche schon vor Jahrhunderten bei den Kartharern und Waldensern gestellt haben. Die Inquisition dürfte der menschlichen Gesellschaft wohl größeren Schaden zugefügt haben, als die 'Sektierer'.


    In Deutschland ist die Mitgliedschaft in christlichen Kirchengemeinschaften oder Organisationen, die nicht verboten sind, auch Direktoren und Lehrern gestattet. An konfessionell ausgerichteten Schulen als 'Tendenzbetrieben' dürfte das anders aussehen. Hier ist beispielsweise die Frage nach der Religionszugehörigkeit im Rahmen eines Bewerbegesprächs zulässig und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Tritt ein Lehrer an einer katholischen Schule aus der Kirchengemeinschaft aus und zu den Zeugen Jehovas über, kann dies ein Grund zur außerordentlichen Kündigung sein.

    • Offizieller Beitrag

    So weit ich weiß, darf ein Beamter, genau wie jeder andere Bürger, jeder Vereinigung angehören, die nicht verboten ist. Du darfst das halt nicht in irgendeiner Form im Unterricht den Schülern überstülpen, Werbung machen oder in deine Notengebung einfließen lassen, du kannst nicht eigenmächtig im Lehrplan herumkürzen oder diesen erweitern usw - ob das Sektenmitgliedern immer möglich ist... Und dass die Zeugen oder die NAK von sich behaupten, keine Sekte zu sein, beeindruckt mich eher wenig. Aber gut, ich halte ja auch die großen Landeskirchen für sektenähnliche Gebilde. ;)

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Vor der Verbeamtung auf Probe, also vor dem Ref, in Bayern muss man (musste jedenfalls zu "meiner" Zeit) einen mehrseitigen Fragebogen ausfüllen zum Thema. U.a. geht es auch um Mitgliedschaft bei der Stasi etc.
    Zu Scientology gibt es sogar eine ganze Seite. Jetzt frag mich bitte nicht, was passiert, wenn man da eine Mitgliedschaft ankreuzt...
    Aber offiziell nachgefragt wird (wurde) bei "uns".
    Gruß
    Anna

  • Da fällt mir ein, dass die "großen" Nachhilfeinstitute bei der Einstellung nach Scientology fragen und es sich unterschreiben lassen, dass man weder dort Mitglied ist noch deren Methoden verwendet.

  • Man sollte hier unterscheiden zwischen dem Begriff "Sekte" im neutralen Sinn, also der ursprünglich wertneutralen Bezeichnung für eine philosophische, religiöse oder politische Gruppierung, die durch ihre Lehre oder ihren Ritus im Konflikt mit herrschenden Überzeugungen steht. Insbesondere steht der Begriff für eine von einer Mutterreligion abgespaltene religiöse Gemeinschaft. So ist das Christentum als Sekte aus dem Judentum hervorgegangen (http://de.wikipedia.org/wiki/Sekte)
    Und einer vom Verfassungsschutz als kritisch einzustufenden Organisation. Erst wenn eine "Sekte" von eben jenem Verfassungsschutz beobachtet, bzw. verboten ist, wird eine Mitgliedschaft wohl problematisch.
    Die Frage nach der religiösen Lebenseinstellung ist eben nur in bestimmten Situationen (kirchliche Träger, etc.) zu stellen, verstößt aber allgemein gegen das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (seit 2006). Danach ist jede Benachteiligung aufgrund von Religion oder Weltanschauung, Rasse, ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Identität oder Behinderung untersagt. Und solange die Zeugen Jehova und andere nicht verboten sind, fällt auch eine Zugehörigkeit zu eben jenen Gruppierungen darunter.
    Bei Scientology sieht die Rechtslage seit diesem Gesetz jedoch etwas unklar aus. Man geht aber davon aus, dass es sich bei Scientology um eine vom Verfassungsschutz als bedenklich eingestufte "Wirtschaftorganisation" handelt und eine Frage zur Zugehörigkeit durch den Arbeitgeber durchaus rechtens ist.
    Das BAG hat für eine Hamburger Organisation entschieden, dass die religiösen oder weltanschaulichen Lehren nur als Vorwand für die Verfolgung rein wirtschaftlicher Ziele dienen. Danach ist die Frage des Arbeitgebers nach der Zugehörigkeit zur Scientology-Organisation oder der Anwendung entsprechender Techniken zulässig. (http://www.microsoft.com/germa…orstellungsgespraech.mspx)

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