Frage wegen Elternzeit

  • Hallo,


    kennt sich von euch jemand bezüglich der Elternzeit aus (BW)? Mein "Problem" ist folgendermaßen: Ich möchte gerne auf jeden Fall nach der Geburt 1 Jahr nicht arbeiten. Wenn das Elterngeld nach diesem Jahr wegfällt, will ich gerne teilzeit arbeiten, maximal allerdings mit einer halben Stelle, vielleicht auch weniger (das müssen wir erst auch noch genau durchkalkulieren). Jetzt stellt sich die Frage, ob ich nun 1 Jahr Elternzeit beantrage oder eben die 3 Jahre. Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich meine Überlegungen richtig anstelle und brauche eure Hilfe.


    1 Jahr Elternzeit


    Vorteil: Ich kann genau ein Jahr nach der Geburt wieder arbeiten und mir fehlt also kein Geld, da Elterngeld und Bezüge nahtlos ineinander übergehen.


    Nachteil: Ich kann nicht weniger als eine halbe Stelle arbeiten (?) und irgendetwas war doch dann auch mit den Pensionsansprüchen, oder?




    3 Jahre Elternzeit


    Vorteil: Ich könnte, falls ich es finanziell doch anders geht, doch länger zuhause bleiben. Ich kann auch mehrere Jahre unterhälftig arbeiten.


    Nachteil: Ich kann nicht wieder einsteigen, wann ich will. Man könnte mir z.B. auch verweigern, während des Schuljahres wieder einzusteigen (evtl. Einstieg zum Halbjahr möglich?). Ich hätte also evtl. einen langen Zeitraum ohne Geld zu überbrücken.




    Danke im Voraus für eure Hilfe!

  • Wesentliche Frage, bist du verbeamtet oder nicht?



    Wenn nicht, dann zwei Jahre Elternzeit anmelden, dann kannst du ohne das jemand um Erlaubnis gefragt werden muss das 3. Jahr noch anhängen.



    Einsteigen kannst du auch eigentlich jederzeit, musst dies nur 8 Wochen , glaube ich, vorher anmelden.


    Du hast Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit von einer 37,5% bis zu einer 75% Stelle.



    Wie gesagt, alels bei Angestellten. Beamten haben eigene Budnesland abhängie Regelungen.

  • hallo!


    ich bin auch gerade in ez. habe zwei jahre angemeldet. ich gehe ab 1.2.12 wieder arbeiten. den zeitlichen wiedereinstieg habe ich bestimmt, da schreibt dir keiner was vor. vorteil bei teilzeit in ez ist auch, dass deine schule für die restlichen stunden, die ihr fehlen, eine vertretungskraft bekommt. das sieht wohl anders aus, wenn du eine einfache teilzeit angemeldet hast.


    du hast recht, es werden dir die vollen pensionsansprüche angerechnet, wenn du tz in ez arbeitest.


    tipp (wenn du noch in der probezeit bist): arbeite mindestens die hälfte der pflichtstundenzahl, dann baust du damit 100% probezeit ab.


    meine angaben gelten für nds.

  • Hallo,



    also unterhälftig arbeiten kannst du in BaWü seit dem 1.1.11 auch NACH der Elternzeit! Das ist seit der Dienstrechtsreform möglich wenn man Kinder unter 18 Jahren hat. Ich finde das sehr prima, werde ich doch im Schuljahr 12/13 nur 8 Stunden arbeiten, um den Schuleintritt unserer zweiten Tochter in Ruhe begleiten zu können. Genial.


    Einsteigen kannst du immer. Ich habe EZ für 3 Jahre angemeldet, konnte aber jederzeit ein- oder auch wieder aussteigen.


    Beim 2. Kinder habe ich EZ nur für ein Jahr gemeldet, dann kurzfristig für 4 Monate verlängert. Ging auch gut. ICh glaube es ist eine sechswöchige Meldefrist davor.


    Frage doch an deiner Schule die Beauftragte für Chancengleichheit... sie kann dir da sicherlich auch noch gezielte Infos geben.



    Alles Gute für dich und den neuen Erdenbürger!


    Carofil

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