Nachuntersuchung Amtsarzt

  • Hallo!


    Ich hatte letztens meine amtsärztliche Untersuchung bei
    einem sehr peniblen Arzt.
    Musste wirklich ALLES machen was es so gibt
    (auf einem bein stehen, Kniebeuge, hüpfen, auf Zehenspitzen gehen
    usw.).
    Mein Gewicht war von mir besser geschätzt, wäre nach dem
    Wiegen aber auch noch okay, meinte er (BMI ca. 26), ich hätte auch
    Bauchmuskeln, aber meine Rumpfmuskulatur lässt zu wünschen übrig.
    Er
    hat den Zettel unterschrieben auf dem stand, ich wäre für den
    Beamtendienst gesundheitlich geeignet und es wäre kein Problem blabla...
    Meinte
    dann aber er würde mich gerne vor der Verbeamtung auf Lebenszeit
    nochmal sehen wegen der Rumpfmuskulatur. Wenn ich in einem anderen Kreis
    wohne (was der Fall wäre), käme ich eben nicht und mache nichts.(ausser
    die Bezreg. meldet sich nochmal)


    Wie kann ich das jetzt
    verstehen? Ich bin ja nun verbeamtet...
    Habt ihr Erfahrungen mit
    solchem Vorgehen?

  • Ich bin ja nun verbeamtet...

    ..., aber nur auf Probe, d. h. der Dienstherr will in der Probezeit feststellen, ob eine Berufung auf Lebenszeit möglich und gerechtfertigt ist.


    Erkrankt ein Beamter während dieser Probezeit, so kann sein Dienstvorgesetzer einen Amtsarzt damit
    beauftragen festzustellen, ob der Beamte innerhalb der nächsten 6 Monate wieder dienstfähig werden kann. Ist die Prognose des Amtsarztes negativ, so ist dem Beamten per Verfügung die Beendigung des (Probe-) Beamtenverhältnisses mitzuteilen.


    Was steht denn auf der Bescheinigung des Amtsarztes? Hat er dort eine Wiedervorstellung vermerkt? In BW wird bereits vor der Ernennung zum Beamten auf Probe festgestellt, ob gegen eine spätere Verbeamtung auf Lebenszeit keine Bedenken bestehen. Man wird also normalerweise nicht zweimal untersucht.

  • Ich sehe das wie Jorge, wenn er vermerkt hat, dass du noch einmal antreten sollst, dann macht der Kreis da doch keinen Unterschied. Deine Personalakte liegt doch beim Schulamt, da steht es drin und diese Akte wird auch da bleiben. Nur weil du umziehst, ändert sich doch das Schulamt nicht und selbst wenn du das Schulamt wechselst, deine Akte wird ja weitergeleitet. Was zhlt ist, ob er dich uneingeschränkt empfohlen hat.

  • Hm also er hat sein Schreiben, in dem stand, dass ich uneingeschränkt geeignet bin unterschrieben. Gegen eine verbeamtung auf Lebenszeit wäre nichts einzuwenden.
    Darunter war ein Vermerk, dass er mich vor der Verbeamtung auf lebenszeit nochmal sehen will wegen der Rumpfmuskulatur.
    Er sagte dann, wenn ich in einem anderen Kreis wohne, müsste ich nicht kommen und nur ggf. meldet sich die Bezreg. später.

    • Offizieller Beitrag

    Was der Amtsarzt gesagt hat ist schnickschnack. Wenn da steht, dass Du nochmal untersucht werden solltest wegen der Rumpfmuskulatur, wirst Du auch nochmal antanzen müssen. Aber eben bei dem Amtsarzt, in dessen Kreis Du dann tätig bist. Mit dem Vermekr bist Du eben nicht auf den ersten Blick uneingeschränkt geeignet für eine Lebenszeitverbeamtung. Das ist zwar merkwürdig, was er gemacht hat, aber ich würde davon ausgehen, dass Du nochmal zu einem anderen Amtsarzt dann musst. Ist aber auch kein Beinbruch. Beim Wevhsel von Bawü nach RLP musste ich auch nochmal, weil das in RLP so ist, obwohl in Bawü drunter stand, dass ich uneingeschräkt geeignet bin.

  • In Baden-Württemberg führt immer das für den Wohnsitz des Kandidaten zuständige Gesundheitsamt die Untersuchungen durch. Somit besteht nur zwischen diesen eine Beziehung; der (bisherige) Amtsarzt hat weiterhin 'Zugriff' auf die untersuchte Person und kann zur Nachuntersuchung vorladen. Zieht diese Person in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamtes, wird dieses nur nach Aufforderung tätig. Diese müsste von der Bezirksregierung kommen, da nur sie den Vorbehaltsvermerk in dem Gesundheitszeugnis kennt.

  • Ich habe noch nie gehört, dass ein Amtsarzt selbst (!) eine Untersuchung anordnet, er führt aus, deshalb braucht man ja auch einen Untersuchungsauftrag, wenn man hingeht und den erhält man von der Bezirksregierung, dem Schulamt (oder wie auch immer die Institution im einzlnen Bundesland heißt...). Und nach dem Zusatz wird das die Bezirksregierung vermutlich auch tun. Ich finde das Verhalten dieses Arztes aber unmöglich. Man kann doch nicht sagen, Sie sind geeignet, aber bitte trotzdem nochmal antreten, denn Sie sind es doch nicht.

  • Ich habe ein recht ähnliches "Problem" bzw. einige Unsicherheiten.


    Hintergrund: Ich bin übergewichtig. Mein Amtsarzt wollte mich erst nicht verbeamten lassen, hat dann aber aufgrund einer Blutuntersuchung, in der ich Top-Werte hatte, nachgegeben und geschrieben, dass ich "unter Voraussetzung weiterer Gewichtsabnahme" für die Beamtenlaufbahn auf Lebenszeit geeignet sei. So steht es in dem Bericht. Die Bezirksregierung Köln hat mir dann einen Brief geschrieben (dem das Gutachten beilag), dass eine Verbeamtung auf Lebenszeit nach Ablauf der Probezeit vorgesehen sei. Von einer erneuten Vorstellung beim Amtsarzt stand da kein Wort drin.
    Der Amtsarzt sagte mir, dass die Bez.Reg. Köln nicht "unter Auflagen" den Beamtenstatus verleiht. Entweder ganz oder gar nicht. Alles andere wäre ein zu hoher Verwaltungaufwand.


    Dennoch bin ich mir nun unsicher. Könnte da noch was kommen? Ist in NRW / Köln ein zweites Amtsärztliches Gutachten vor Ende der Probezeit überhaupt vorgesehen? Ist das jetzt doch eine Verbeamtung unter der Bedingung, dass ich bis Ende der Probezeit XY kg verliere? Muss ich dann doch nochmal hin? Oder bin ich jetzt durch? ?(

    "I propose we leave math to the machines and go play outside."
    (Calvin and Hobbes, Bill Waterson)

  • normalerweise, wenn alles ganz normal ist kommt eigentlich gar nicht so ein brief,dass man vorsieht jemanden zu verbeamten...
    ich kenn das selbst nur so, dass ich nach dem 1. gutachten damals vor 5 1/2 jahren die auflage bekam abzunhemen (bmi unter 30) und ich erstmal angestellt wurde, da mein bmi viel zu hoch war. (der amtsarzt schrieb damals, dass einer verbeamtung auf probe nichts im wege stünde, ich aber vor der verbeamtung auf lebenszeit noch einmal zum arzt solle.. bzgl. der abnahme.. bezreg hat aber direkt die verbeamtung damals abgelehnt..)
    nach erfolgreicher abnahme im letzten jahre steht in meinem amtsärztlichen gutachten, dass nichts gegen eine verbeamtung auf lebenszeit spräche.
    daraufhin bekam ich nichts von der bezreg.. nur meine urkunde.. kein weiteres schreiben...
    mittlerweile denke ich, dass ich nicht mehr zum amtsarzt muss, da meine verbeamtungsurkunde auf lebenszeit schon fertig geschrieben ist und dem schulamt vorliegt.
    man wartet nur noch auf den ablauf der probezeit.. wenn ich noch mal hin müsste hätte man die urkunde wahrscheinlich nicht schon fertiggestellt...
    du hast 2 alternativen..
    1) abnehmen, damit bei evtl. erneuter zustellung alles i.o ist
    2) nachfragen...


    lg coco

  • nein noch nicht.
    erst im september.
    gehe nun noch 8 tage arbeiten (bis zur verbeamtung) und dann in elternzeit.
    das schulamt hat mir mitgeteilt, dass meine urkunde von der bezreg bei denen schon vorliegt (mit termin im september) und diese der schule zugeht, damit man sie mir am entsprechenden tag aushändigen soll.
    also gehe ich davon aus, dass alles glatt läuft.
    sonst hätte man mir sonst wohl auch mitgeteilt, dass ich noch mal zum amtsarzt muss.


    lg

  • also als update..
    heute erhielt ich meine wirkungsurkunde.. zur verbeamtung auf lebenszeit mit einem glückwunschschreiben der bezreg.
    sie wird zwar erst in ein paar tagen wirksam (wenn der genaue tag des 1 jahr probezeit abgelaufen ist), aber sie befindet sich nun in meinem besitz.
    alles ist feddich.. unterschrieben habe ich den empfang..


    also sag ich mal.. alles tutti...am tag nach dem wirksam werden der urkunde geh ich dann in elternzeit.:-)



    lg

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